Das kreisrunde weiße BDIH Naturkosmetik Siegel mit der dunkelblauen Aufschrift „BDIH Standard – International Organic and Natural Cosmetics Corporation“ ist ein europäisches Siegel und wird seit 2001 vom Bundesverband der Industrie- und Handelsunternehmen für Arzneimittel, Reformwaren, Nahrungsergänzungsmittel und kosmetische Mittel e.V. herausgegeben.

Dieses Prüfzeichen dürfen solche Kosmetikprodukte tragen, die bei der Prüfung den strengen Kriterien genügen. Viele Kosmetika namhafter Hersteller sind mit dem BDIH Siegel ausgezeichnet.

Übersicht der Standards beim BDIH Naturkosmetik Siegel

Gestattet sind nur bestimmte Rohstoffe aus bestimmten Quellen, für die Produzenten zudem keine Tierversuche beauftragen. Bei der Herstellung der BDIH-zertifizierten Produkte dürfen außerdem nicht alle Herstellungsverfahren genutzt werden. Der Einsatz mehrerer Stoffe und Stoffgruppen ist nicht erlaubt. Auch die Produktkonservierung unterliegt einer strengen Regelung und lange nicht alle Konservierungsmittel sind zugelassen.

Gestattet sind folgende Rohstoffe

  • Pflanzliche Rohstoffe aus zertifiziertem ökologischen Anbau
  • Tierische Rohstoffe von lebenden Tieren (z.B. Honig, Milch)
  • Ausnahme wegen Tierschutz: Nicht gestattet sind Rohstoffe toter Wirbeltiere (z.B. Nerzöl, Kollagen ..)
  • Rohstoffe ohne Tierversuche bei Herstellung, Entwicklung oder Prüfung
  • Keine selbst beauftragten oder veranlassten Tierversuche in Verbindung mit verwendeten Rohstoffen
  • Anorganische und organische Mineralien, Säuren und Laugen

Gestattet sind folgende Herstellungsprozesse

  • physikalische Verfahren
  • Extraktion mit Wasser, pflanzlicher Alkohol, Kohlensäure, pflanzlichen Fetten und Ölen und Glycerin
  • Enzymatische Verfahren, Mikrobiologische Verfahren
  • Stoffgewinnung aus bestimmten natürlichen Stoffen

Nicht erlaubte Stoffe und Stoffgruppen

  • Organisch -synthetische Farbstoffe
  • Synth. Duftstoffe
  • Ethoxilierte Rohstoffe
  • Silikone, Paraffine u.a. Erdölprodukte

Gestattete naturidentische Konservierungsmittel:

  • Benzoesäure und ihre Salze
  • Salicylsäure und ihre Salze
  • Sorbinsäure und ihre Salze
  • Benzylalkohol
  • Dehydroacetsäure und ihre Salze

Erlaubt sind natürliche Riechstoffe lt. ISO Norm 9235 und biotechnologisch gewonnene Riechstoffe. Tierische und pflanzliche Rohstoffe dürfen allerdings nicht radioaktiv bestrahlt werden.

Weitaus strengere Standards gelten auch im Naturkosmetikbereich für Sie Siegel wie das Demeter Siegel.

Autor: Katja Schulte Redaktion
Datum: 18.09.2022 | aktualisiert 18.12.2022
Bildquelle: ©Silvarita@pixabay.com

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