Nach dem missglückten Start zum 1. Januar des Jahres 2022 kommt das E-Rezept nun nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBVA) zum 1. Januar 2024.
Das elektronische Rezept ist verpflichtend, Praxen müssen verschreibungspflichtige Medikamente ab dem Zeitpunkt elektronisch verordnen, das bisher bekannte rosafarbene Papierrezept wird dadurch weitgehend abgelöst. Nach technischen Neuerungen wie etwa der Videosprechstunde, bildet das E-Rezept einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur Digitalisierung des Gesundheitssystems.
Wie wird das Rezept ausgestellt?
Ärzte erstellen und signieren das E-Rezept nun digital und speichern es in der Praxis auf einem speziellen zentralen System, das als Telematikinfrastruktur (TI) bezeichnet wird. Nach diesem Vorgang lässt sich das Rezept vom Patienten in der Apotheke einlösen. Die Apotheke greift beim Einlösen auf das zentrale System der Arztpraxis zurück.
Patienten können sich ihr Rezept bei Bedarf auch weiterhin in der Praxis ausdrucken lassen.
Ausnahmen
Ausnahmen für das E-Rezept gibt es beim Fehlen der technischen Voraussetzungen, in den Fällen wird ein Papierrezept ausgefertigt. Das Papierrezept in Form von Muster 16 kommt in folgenden Situationen zum Einsatz:
- Bei Hausbesuchen und Heimbesuchen
- Bei defekten oder nicht vorhandenen elektronischen TI-Systemen
- Bei Verordnungstypen, die noch nicht elektronisch erfasst werden können, darunter Hilfsmittel, Verbandsmittel, Teststreifen und sonstige Mitte nach § 31 SGB V
- Bei unbekannter Versichertennummer im Ersatzverfahren
Wie kann man das E-Rezept einlösen?
Das E-Rezept kann auf dreierlei Weise eingelöst werden:
- mit der elektronischen gesundheitskarte (eGK)
- per App auf dem Smartphone
- per Papierausdruck mit Rezeptcode-Code
Datum: 15.12.2021 | vollständig erneuert durch die Redaktion 26.12.2023
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Wichtige Hinweise zu Gesundheitsthemen
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