Milcheis und Sahneeis sind selten geworden und Eis mit Pflanzenfett anstatt mit Milcherzeugnissen ist lange schon keine Ausnahme mehr. Immer seltener ist Eis in Form von Milcheis oder Sahneeis in den Truhen der Discounter zu finden, während in Eiscafés meistens noch selbstgemachtes Eis mit hochwertigen Zutaten wie Milch und Sahne und geboten wird. In vielen Discounter-Produkten tauschten Hersteller dagegen diese hochwertigen und teuren Zutaten mittlerweile gegen wesentlich günstigere pflanzliche Fette wie etwa das in der Kritik stehende Kokosfett oder Palmfett aus.

Solche Produkte dürfen allerdings auch nicht mehr den Namen Milcheis oder Sahneeis tragen. Man findet die abgespeckte Form nun einfach unter der Bezeichnung Eis. Damit fallen solche Erzeugnisse automatisch  nicht mehr unter die strenge Speiseeisverordnung, die die enthaltene Mindestmengen an Milchfetten regelt.

Beim Kauf von Eis am besten kurz auf die Zutatenliste schauen

Wer auf cremiges Milch- oder Sahneeis nicht verzichten möchte, sollte vor dem Eiskauf unbedingt einen Blick auf die Zutatenliste werfen. Hohe Anteile an enthaltenen pflanzlichen Fetten und Ölen deuten darauf hin, dass wertvolle Zutaten eingespart wurden. Auch Werbeslogans wie Mit Sahne verfeinert sollten den Verbraucher nicht darüber hinweg täuschen, dass der Produzent diese Angabe bereits bei der Zugabe weniger Tropfen Sahne machen darf.

Jeder Deutsche verzehrt etwa 7,9 Liter Eis im Jahr

Heiße Tage – kühles Eis. Ein heißer Sommertag ohne die erfrischende Eisportion ist für viele undenkbar und so wird der Griff in die Kühltruhe vom Supermarkt oder der Gang zur Eisdiele oft zur Selbstverständlichkeit.

Bereits im Jahr 2015 kletterte nach Zahlen des Bundesverbands der deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) der Umsatz von Markeneis in Deutschland auf 2,03 Milliarden Euro für 528,9 Millionen Liter. Auch in 2021 entwickelte sich der Absatz nur geringfügig weiter und stieg auf 537,6 Millionen Liter. Pro Kopf wurden 2015 in Deutschland etwa 7,9 Liter Speiseeis im Jahr verzehrt, das entspricht einer Menge von 113 Kugeln Eis pro Kopf und Jahr. Von dieser Menge entfällt ein Anteil von 6,4 Litern auf Supermärkte, Kioske und Tankstellen. Die restlichen 1,5 Liter werden in Eisdielen verkauft oder stammen aus Softeisautomaten.

Auf die genaue Bezeichnung kommt es an

Eiscreme, Cremeeis – gibt es eigentlich einen Unterschied? Ob in der Waffel, am Stiel oder in einer anderen Form, kaum ein Verbraucher weiß, was sich tatsächlich hinter der Bezeichnung eines Eisprodukts verbirgt. Gemeinsam ist Eisprodukten eigentlich nur eines – sie sind alle gleichermaßen kalt.

Was unter welcher Bezeichnung in den Handel kommt, findet man in den Leitsätzen für Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuches. Die Leitsätze bilden zwar keine Rechtsnorm, aber sie dienen Produzenten, Konsumenten, Überwachungsbehörden und Gerichten als wichtige Orientierungshilfe.

Speiseeissorten

EISERZEUGNISSE INHALTSSTOFFE
Kremeis, Cremeeis, Eierkremeis, Eiercremeeis enthält mindestens 50% Milch und auf einen Liter Wasser mindestens 270 g Vollei oder 90 g Eigelb. Kein zusätzliches Wasser.
Rahmeis, Sahneeis, Fürst Pückler Eis enthält mindestens 18 % Milchfett aus bei der Herstellung verwendeten Sahne (Rahm)
Milcheis enthält mindestens 70 % Milch
Eiskrem, Eiscreme enthält mindestens 10 % der Milch entstammendes Fett
Fruchteis der Fruchtanteil beträgt mindestens 20 %. Fruchteis aus Zitrusfrüchten und anderen sauren Früchten mit einem titrierbaren Säuregehalt im Saft von mind. 2,5 %, berechnet als Zitronensäure, beträgt der Fruchtanteil mindestens 10%
Fruchteiskrem, Fruchteiscreme enthält mindestens 8 % der Milch entstammendes Fett und einen deutlich wahrnehmbaren Fruchtgeschmack
(Frucht)-Sorbet beträgt mindestens 25 % Fruchtanteil. Sorbets aus Zitrusfrüchten und anderen sauren Früchten mit einem titrierbaren Säuregehalt im Saft von mind. 2,5 %, berechnet als Zitronensäure, beträgt der Fruchtanteil mindestens 15%. Milch oder Milchbestandteile werden nicht verwendet.
Wassereis Speiseeis, das nicht die Anforderungen der Nr. 3, 5 oder 7 erfüllt, mit einem Fettgehalt von weniger als 3 % und mit einem Trockenmassengehalt von mindestens 12 %, der von süßenden und/oder weiteren geschmacksgebenden Zutaten stammt.

Quelle: Leitsätze für Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse/ Deutsches Lebensmittelbuch Fassung 1993/zuletzt geändert 2003

Inhaltsstoffe von Eisprodukten: was darf noch ins Speiseeis?

Neben den tabellarisch aufgelisteten Inhaltsstoffen wie Milch, Sahne, Ei, Früchten und Wasser dürfen Eisprodukte außerdem handelsübliche Zuckerarten, Honig, Milcherzeugnisse wie Joghurt u.a., Halberzeugnisse, Butter, Fruchtzubereitungen, Fruchtmark, Aromastoffe, färbende Lebensmittel und Pflanzenextrakte enthalten.

Über enthaltene Allergene muss die Produktverpackung Auskunft geben. Unverpacktes Eis ist ebenfalls kennzeichnungspflichtig und der Kunde muss sich durch einen Aushang oder Ähnliches über enthaltene Allergene informieren können.

Wenn neben Milchfett auch Pflanzenfett oder nur Pflanzenfett verarbeitet wird, darf das Produkt nur als Eis und nicht als Speiseeis bezeichnet werden.