Gesundheitsvorsorge auf Kosten der Krankenkasse
Die Krankenversicherung bietet auch Gesundheitsförderung. Geeignete Maßnahmen zur Gesundheitsförderung werden von gesetzlichen Krankenkassen dann bezuschusst, wenn die angebotenen Leistungen und auch die Anbieter anerkannt werden. In der Praxis bedeutet das für gesetzlich Versicherte, dass Kosten für geeignete Vorsorgemaßnahmen, die sie freiwillig wählen, nur unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst oder übernommen werden.
Zu den förderungsfähigen Leistungen im Rahmen der Gesundheitsförderung zählt neben ärztlich vorgenommenen Impfungen und Früherkennungen, auch eine breite Palette von Gesundheitskursen aus folgenden Bereichen:
- Kurse zur gesunden Ernährung
- Kurse zur Entspannung
- Kurse zur gesunden Bewegung
- Kurse zu Bewegungsgewohnheiten
- Kurse zum Suchtmittelkonsum (Rauchen, Alkohol)
Gesetzliche Grundlagen für Vorsorgemaßnahmen
Die Gesundheitsförderung ist auch in Deutschland gesetzlich verankert. Nach Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Gesundheit der Weg zu höherer Lebensqualität. Als förderungswürdig gilt ganzheitlich das körperliche, psychische und soziale Wohlbefinden eines Menschen. Diese Auffassung der WHO übernahm die BRD in das Sozialgesetzbuch und schuf damit für die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland eine Gesetzesgrundlage zur Gesundheitsförderung ihrer Mitglieder.
Gesundheitsförderung ist im Fünften Sozialgesetzbuch geregelt und umfasst:
- §20 SGB V Prävention und Selbsthilfe
- §20 a SGB V Gesundheitsförderung
- §20 b SGB V Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren
- §20 c SGB V Förderung der Selbsthilfe
Krankenkassen prüfen Anbieter von Gesundheitskursen
Die Maßnahmen und Kursleiter müssen qualifiziert sein. Um anerkannt zu werden, müssen Anbieter von Gesundheitskursen verschiedene Anforderungen und Qualifikationen erfüllen. Die Anforderungen und Qualifikationen richten sich insbesondere nach dem Leitfaden Prävention vom GKV-Spitzenverband. Qualifizierte Anbieter müssen einen Prüfstempel oder ein spezielles Zertifikat nachweisen können, das von den Krankenkassen überprüft wird.
Gesetzliche Krankenkassen gehen mit qualifizierten Anbietern aus jedem Bereich Vertragspartnerschaften ein, die für Versicherte Gesundheitskurse zur Wahl stellen. Die Kurse werden zunächst vom Versicherten aus eigener Tasche bezahlt und nach Maßgabe von der Krankenkassen bezuschusst.
Wenn die Anforderungen an Kursinhalte und Kursleiter erfüllt werden, werden sie von der Prüfstelle Prävention anerkannt und erhalten das Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“, das bei den Krankenkassen als Abrechnungsgrundlage gilt. Nur wenige Krankenkassen führen andere Zertifizierungen. Krankenkassen bieten in der Regel entsprechende Kursdatenbanken auf ihrer Website an.
Die zertifizierten Kurse betreffen folgende Bereiche:
- Ernährungsberatung
- Bewegung
- Stressbewältigung
- Suchtmittelbewältigung
Zugelassene Anbieter im Bereich Ernährung
Anbieter im Bereich Ernährung, die von gesetzlichen Krankenkassen zugelassen sind, sind in der Regel zertifizierte Ernährungsfachkräfte, die über ein entsprechendes Zertifikat von einem der folgenden Fachverbände verfügen:
- Berufsverband Oecotrophologie e.V. (VDOE)
- Deutsche Diabetes Gesellschaft e.V. (DDG)
- Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e.V. (QUETHEB)
- Deutsche Gesellschaft für Ernährung – Ernährungsberater (DGE)
- Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V. (VDD)
- Verband für Ernährung und Diätetik e.V. (VFED)
Zugelassene Anbieter im Bereich Bewegung
Anbieter im Bereich Bewegung, die von gesetzlichen Krankenkassen zugelassen sind, sind in der Regel Kursleiter, die staatlich anerkannte Berufsabschlüsse oder Studienabschlüsse im Bereich Bewegung nachweisen können. Dazu zählen besonders:
- Sportwissenschaftler
- Krankengymnasten
- Physiotherapeuten
- Sportlehrer
- Gymnastiklehrer
- Ärzte mit Zusatzschulung
Je nach Kursangebot können für Anbieter, die von der Krankenkasse anerkannt werden noch weitere Zusatzqualifikationen erforderlich werden, wie etwa Rückenschullehrer-Lizenz usw.
Zugelassene Anbieter im Bereich Stressmanagement
Anbieter im Bereich Bewegung, die von gesetzlichen Krankenkassen aktuell zugelassen sind, sind in der Regel Kursleiter, die staatlich anerkannte Berufsabschlüsse oder Studienabschlüsse im Bereich Stressmanagement nachweisen können. Dazu zählen insbesondere:
- Psychologen
- Pädagogen
- Sozialpädagogen
- Sozialwissenschaftler
- Gesundheitswissenschaftler
- Ärzte mit Zusatzqualifikation Stressmanagement
Zugelassene Anbieter im Bereich Suchtmittelkonsum
Anbieter im Bereich Suchtmittelkonsum, die von gesetzlichen Krankenkassen aktuell zugelassen sind, sind in der Regel Kursleiter, die staatlich anerkannte Berufsabschlüsse oder Studienabschlüsse im Bereich psychosoziale Gesundheit nachweisen können. Der Bereich Suchtmittelkonsum gliedert sich in den Bereich Tabakkonsum und Alkoholkonsum. Qualifizierte Anbieter sind insbesondere:
- Psychologen
- Pädagogen
- Sozialpädagogen
- Sozialwissenschaftler
- Gesundheitswissenschaftler
- Ärzte mit Zusatzqualifikation Tabakentwöhnungsprogramm und/oder Suchtbereich
Auch Zuschüsse für Gesundheitsreisen erfordern qualifizierte Anbieter
Viele Krankenkassen gewähren auch Zuschüsse für Gesundheitsreisen. Gesetzlich Versicherte erhalten in der Regel einen Krankenkassenzuschuss, wenn sie im Urlaub aktiv an qualitätsgeprüften, zertifizierten Gesundheitskursen teilnehmen. Auch bei Gesundheitsreisen gelten für Anbieter und Gesundheitskurse die üblichen Qualifikationsvorgaben, die im Rahmen der Gesundheitsförderung bezuschusst werden. Über die genauen Rahmenbedingungen informiert die eigene Krankenkasse.
Die Gesundheitsförderung gilt nicht für jede Maßnahme
Nicht alle Maßnahmen sind förderungsfähig. Nach §20 Abs. 1 und 2 SGB V und nach den Regeln des Leitfadens Prävention erstatten gesetzliche Krankenkassen in Deutschland die Kosten zur Gesundheitsförderung. Die Erstattung beruht auf dem Präventionsprinzip, um Krankheitsrisiken und stressabhängige Krankheiten zu vermeiden.
Alle Maßnahmen von Anbietern, die zwar Leistungen zur Gesundheitsvorsorge anbieten, aber deren Kurse nicht über ein entsprechendes Prüfzertifikat verfügen, gelten für gesetzliche Krankenkassen als nicht qualifiziert und damit als nicht förderungsfähig. Diese Maßnahmen müssen Versicherte in der Regel aus eigener Tasche zahlen.
Wer sich also vorschnell ohne Rücksprache mit seiner Krankenkasse für einen Kurs anmeldet oder einen Vertrag in einem Fitnessstudio unterzeichnet, in der Hoffnung darauf, einen Krankenkassenzuschuss zu bekommen, könnte eine böse Überraschung erleben. Denn nicht alle angebotenen Maßnahmen werden auch von den Kassen als förderungswürdig anerkannt.
Krankenkassen leisten in unterschiedlicher Höhe
Ein Krankenkassen-Vergleich bei der Gesundheitsförderung kann sich lohnen. Jede Krankenkasse hat trotz der bestehenden verpflichtenden Vorgaben ihren individuellen Fahrplan, so dass ein genauerer Blick bei der Kassenwahl im Hinblick auf die eigenen Bedürfnisse beim Thema Gesundheitsförderung durchaus lohnenswert sein kann. Die Höhe der Kostenerstattung unterscheidet sind je nach Krankenkasse deutlich und besonders für Versicherte, die viele Leistungen aus dem Bereich Gesundheitsvorsorge wahrnehmen möchten, kann ein Krankenkassen-Vergleich vorteilhaft sein.
Autor: Katja Schulte Redaktion
Datum: 01/2019 | aktualisiert 29.12.2022
Bildquelle: ©Natalia Fichtner@pixabay.com
Quellen und weiterführende Informationen:
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Hrsg.). Leitbegriffe der Gesundheitsförderung und Prävention. Neuausgabe. Verlag für Gesundheitsförderung, Werbach. Gamburg. 2011
- Zentrale Prüfstelle Prävention
- BGM. Präventionsgesetz
- GKV-Spitzenverband: Leitfaden Prävention
- Gesundheit Berlin (Hrsg.) Aktiv werden für Gesundheit. Arbeitshilfen für Prävention und Gesundheitsförderung im Quartier. Berlin 2008
- DGE. Zertifizierte Ernährungsberatung: Zulassungskriteriene
- World Health Organization. Glossar Gesundheitsförderung. Hamburg 1998
- SGB V
Suche