Gesundheitsvorsorge geht auch auf Kosten der Krankenkasse, denn die Krankenversicherung bietet Maßnahmen und die Unterstützung bei Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Geeignete Maßnahmen zur Gesundheitsförderung werden von gesetzlichen Krankenkassen dann bezuschusst, wenn die angebotenen Leistungen und auch die Anbieter anerkannt werden.

In der Praxis bedeutet das für gesetzlich Versicherte, dass Kosten für geeignete Vorsorgemaßnahmen, die sie freiwillig wählen, nur unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst oder übernommen werden. Zu den förderungsfähigen Leistungen im Rahmen der Gesundheitsförderung zählt neben ärztlich vorgenommenen Impfungen und Früherkennungen, auch eine breite Palette von Gesundheitskursen aus unterschiedlichen gesundheitsrelevanten Bereichen. Insbesondere handelt es sich dabei um Kurse zur gesunden Ernährung, Kurse zur Entspannung und Kurse zur gesunden Bewegung. Auch Kurse zum Suchtmittelkonsum, die das Rauchen und den Genuss alkoholischer Getränke betreffen, zählen hinzu.

Gesetzliche Grundlagen für die Vorsorgemaßnahmen

Die Gesundheitsförderung ist auch in Deutschland gesetzlich verankert. Nach Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) ist Gesundheit der Weg zu höherer Lebensqualität. Als förderungswürdig gilt das körperliche, psychische und soziale Wohlbefinden eines Menschen. Diese ganzheitliche Auffassung der WHO übernahm die BRD in das Sozialgesetzbuch und schuf damit für die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland eine Gesetzesgrundlage zur Gesundheitsförderung ihrer Mitglieder.

Die Gesundheitsförderung ist im Fünften Sozialgesetzbuch geregelt und umfasst neben dem Paragraphen 20 SGB V, der die Prävention und Selbsthilfe regelt auch den Paragraphen 20 a SGB V zur Gesundheitsförderung.  Weitere Grundlagen liefern der Paragraph 20 b SGB V hinsichtlich der Prävention arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren sowie der Paragraph 20 c SGB V, der die Förderung der Selbsthilfe beinhaltet.

Krankenkassen prüfen Anbieter von Gesundheitskursen

Die Maßnahmen und Kursleiter müssen qualifiziert sein. Um von den Krankenkassen anerkannt zu werden, müssen Anbieter von Gesundheitskursen verschiedene Anforderungen und Qualifikationen erfüllen. Die Anforderungen und Qualifikationen richten sich nach dem Leitfaden Prävention vom GKV-Spitzenverband. Qualifizierte Anbieter können einen Prüfstempel oder ein spezielles Zertifikat nachweisen, das von den Krankenkassen überprüft wird.

Gesetzliche Krankenkassen gehen mit qualifizierten Anbietern aus jedem Bereich Vertragspartnerschaften ein, die für Versicherte Gesundheitskurse zur Wahl stellen. Die Kurse werden zunächst vom Versicherten aus eigener Tasche bezahlt und nach Maßgabe von der Krankenkassen bezuschusst.

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Ernährungsberatung

Mit zertifizierter Ernährungsberatung gut vorsorgen

Wenn die Anforderungen an Kursinhalte und Kursleiter erfüllt werden, werden sie von der Prüfstelle Prävention anerkannt und erhalten das Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“, das bei den Krankenkassen als Abrechnungsgrundlage gilt.

Nur wenige Krankenkassen führen andere Zertifizierungen. Krankenkassen bieten in der Regel entsprechende Kursdatenbanken auf ihrer Website an.

Zertifizierte Kurse bieten verschiedene Schwerpunkte und sind den Bereichen Bewegung, Suchmittelbewältigung, Stressbewältigung und Ernährung zugeordnet.

Zugelassene Anbieter im Bereich Ernährung

Anbieter im Bereich Ernährung, die von gesetzlichen Krankenkassen zugelassen sind, sind zumeist zertifizierte Ernährungsfachkräfte, die über ein entsprechendes Zertifikat von einem der Fachverbände verfügen. Zu den Fachverbänden zählen neben dem Berufsverband Oecotrophologie e.V. (VDOE) und der Deutschen Diabetes Gesellschaft e.V. (DDG) auch die Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e.V. (QUETHEB) sowie die Deutsche Gesellschaft für Ernährung – Ernährungsberater (DGE). Weitere Fachverbände im Bereich Ernährung sind der Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V. (VDD) sowie der Verband für Ernährung und Diätetik e.V. (VFED).

Zugelassene Anbieter im Bereich Bewegung

Anbieter im Bereich Bewegung, die von gesetzlichen Krankenkassen zugelassen sind, sind in der Regel Kursleiter, die staatlich anerkannte Berufsabschlüsse oder Studienabschlüsse im Bereich Bewegung nachweisen können. Dazu zählen hauptsächlich Sportwissenschaftler, Krankengymnasten und Physiotherapeuten. Aber auch Sportlehrer sowie Gymnastiklehrer und Ärzte mit Zusatzschulung zählen zu den häufigen qualifizierten Anbietern.

Je nach Kursangebot können für Anbieter, die von der Krankenkasse anerkannt werden, noch weitere Zusatzqualifikationen erforderlich sein, darunter etwa eine Rückenschullehrer-Lizenz.

Zugelassene Anbieter im Bereich Stressmanagement

Anbieter im Bereich Bewegung, die von gesetzlichen Krankenkassen aktuell zugelassen sind, sind zumeist Kursleiter, die staatlich anerkannte Berufsabschlüsse oder Studienabschlüsse im Bereich Stressmanagement nachweisen können.

Dazu zählen insbesondere viele Psychologen und Pädagogen sowie auch Sozialpädagogen. Doch auch zahlreiche Sozialwissenschaftler, Gesundheitswissenschaftler und Ärzte mit einer Zusatzqualifikation im Bereich Stressmanagement sind von den Krankenkassen zugelassen.

Zugelassene Anbieter im Bereich Suchtmittelkonsum

Anbieter im Bereich Suchtmittelkonsum, die von gesetzlichen Krankenkassen aktuell zugelassen sind, sind häufig Kursleiter, die staatlich anerkannte Berufsabschlüsse oder Studienabschlüsse im Bereich psychosoziale Gesundheit nachweisen können. Der Bereich Suchtmittelkonsum gliedert sich in den Bereich Tabakkonsum und Alkoholkonsum.

Qualifizierte Anbieter stammen insbesondere aus dem Bereich der Psychologen, Pädagogen und Sozialpädagogen. Doch auch viele Sozialwissenschaftler und Gesundheitswissenschaftler sowie Ärzte mit einer Zusatzqualifikation in Verbindung mit einem Tabakentwöhnungsprogramm und/oder einem Suchtbereich zählen zu den qualifizierten Kursleitern.

Auch Zuschüsse für Gesundheitsreisen erfordern qualifizierte Anbieter

Zahlreiche Krankenkassen gewähren darüber hinaus Zuschüsse für Gesundheitsreisen. Gesetzlich Versicherte erhalten von vielen Kassen dann einen Krankenkassenzuschuss, wenn sie im Urlaub aktiv an qualitätsgeprüften, zertifizierten Gesundheitskursen teilnehmen. Auch bei Gesundheitsreisen gelten für Anbieter und Gesundheitskurse die üblichen Qualifikationsvorgaben, die im Rahmen der Gesundheitsförderung bezuschusst werden. Über die genauen Rahmenbedingungen informiert die eigene Krankenkasse.

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Die Gesundheitsförderung gilt nicht für jede Maßnahme

Nach § 20 Abs. 1 und 2 SGB V und nach den Regeln des Leitfadens Prävention erstatten gesetzliche Krankenkassen in Deutschland die Kosten zur Gesundheitsförderung nach Maßgabe. Die Erstattung beruht auf dem Präventionsprinzip, um Krankheitsrisiken und stressabhängige Krankheiten zu vermeiden.

Maßnahmen von Anbietern, die zwar Leistungen zur Gesundheitsvorsorge anbieten, aber deren Kurse nicht über ein entsprechendes Prüfzertifikat verfügen, gelten für gesetzliche Krankenkassen als unqualifiziert und damit als nicht förderungsfähig. Diese Maßnahmen müssen Versicherte in der Regel aus eigener Tasche zahlen.

Wer sich also vorschnell ohne Rücksprache mit seiner Krankenkasse für einen Kurs anmeldet oder einen Vertrag in einem Fitnessstudio unterzeichnet, in der Hoffnung darauf, einen Krankenkassenzuschuss zu bekommen, könnte eine böse Überraschung erleben. Denn nicht alle angebotenen Maßnahmen werden auch von den Kassen als förderungswürdig anerkannt.

Krankenkassen leisten in unterschiedlicher Höhe

Ein Krankenkassen-Vergleich hinsichtlich der Gesundheitsförderung kann sich lohnen. Jede Krankenkasse hat neben den gesetzlich verpflichtenden Vorgaben ihren individuellen Fahrplan, so dass ein genauerer Blick bei der Kassenwahl durchaus lohnenswert sein kann, wenn es um das Thema Gesundheitsförderung geht. Die Höhe der Kostenerstattung unterscheidet je nach Krankenkasse deutlich und besonders für Versicherte, die regelmäßig Leistungen aus dem Bereich Gesundheitsvorsorge oder Naturheilverfahren wahrnehmen möchten, kann sich ein Krankenkassen-Vergleich auszahlen.

Autor: Katja Schulte Redaktion
Datum: 01/2019 | aktualisiert 02.06.2023
Bildquelle: © Bild von Natalia Fichtner auf Pixabay

Quellen und weiterführende Informationen:

Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (Hrsg.). Leitbegriffe der Gesundheitsförderung und Prävention. Neuausgabe. Verlag für Gesundheitsförderung, Werbach. Gamburg. 2011

Zentrale Prüfstelle Prävention

BGM. Präventionsgesetz

GKV-Spitzenverband: Leitfaden Prävention

Gesundheit Berlin (Hrsg.) Aktiv werden für Gesundheit. Arbeitshilfen für Prävention und Gesundheitsförderung im Quartier. Berlin 2008

DGE. Zertifizierte Ernährungsberatung: Zulassungskriterien

Rahmenvereinbarung zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung in Deutschland. (Fassung 29.04.2019)

World Health Organization. Glossar Gesundheitsförderung. Hamburg 1998

SGB V

Wichtige Hinweise zu Gesundheitsthemen

Dieser Artikel behandelt ein Gesundheitsthema. Er dient nicht der Selbstdiagnose und ersetzt keine Arztdiagnose. Bitte beachten Sie hierzu die weiteren Hinweise zu Gesundheitsthemen

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