Gesunderhaltung und Prävention durch Gesundheitskurse wird bei den Krankenkassen großgeschrieben, denn durch Vorsorgemaßnahmen sinkt das Risiko für Erkrankungen und damit auch die Höhe der Gesundheitskosten, die Krankenkassen für ihre Mitglieder zahlen müssen. Wenn es darum geht, die Gesundheit ihrer Mitglieder zu erhalten und chronischen Erkrankungen vorzubeugen, unterstützen gesetzliche Krankenkassen Versicherte durch förderungsfähige Gesundheitskurse und Veranstaltungen.

Manche Kassen informieren darüber auf ihren Internetseiten. Online Anbieter und auch regionale Kursanbieter lassen sich dort meist schnell über die Eingabe der Postleitzahl finden. Auch für andere Online- und Präsenzkurse übernehmen viele Kassen in der Regel unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten oder bezuschussen sie, so dass die meisten gesetzlich Krankenversicherten eine größere Auswahl haben. Ein vielfältiges Kursangebot, das die meisten gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Vorsorge bieten, vermittelt Kursteilnehmern nicht nur theoretisches Wissen, sondern auch die praktische Anwendung im Alltag.

Angeboten werden die sogenannten Präventionskurse in vier Bereichen, die besonders großen Einfluss auf die Gesundheit nehmen:

  • Bereich Bewegung
  • Bereich Ernährung
  • Bereich Stressmanagement
  • Bereich Suchtmittelkonsum

Mit Gesundheitskursen und Vortragsveranstaltungen reagieren Krankenkassen auf den immer stärkeren Anstieg von Volkskrankheiten wie z.B. Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs, Diabetes oder Adipositas und geben den Versicherten eine Vielzahl von Möglichkeiten, aktiv gegenzusteuern und mit einem der ausgewählten Gesundheitskurse eine gesunde Lebensweise zu verwirklichen.

Aktuell bezuschussen gesetzliche Krankenkassen jedem Versicherten bis zu zwei förderungsfähige Gesundheitskurse pro Jahr. Abhängig von der Krankenkasse fällt die Höhe der anteiligen Kostenerstattung, die ein Versicherter für einen absolvierten Gesundheitskurse erhält, sehr unterschiedlich aus.

Gesundheitskurse dienen nicht als Therapieersatz

Zur alleinigen Behandlung von Krankheiten sind Gesundheitskurse zwar nicht geeignet, sie können aber viele therapeutische Behandlungen sinnvoll ergänzen. Patienten in therapeutischer Behandlung sollten eine Kursteilnahme mit dem behandelnden Arzt oder Therapeuten oder mit der Krankenkasse absprechen.

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Gesundheitskurse im Bereich Bewegung

Im Bereich Bewegung bieten die Krankenkassen Kurse zum Gesundheitssport an. Spezielle Sportkurse reduzieren nicht nur Bewegungsmangel, sondern sorgen daneben für gesunde sportliche Aktivität und eine bessere Bewegungsfähigkeit.

Je nach Krankenkasse steht im Bereich Bewegung ein umfangreiches Kursangebot mit verschiedenen Schwerpunkten zur Auswahl. In den Angeboten findet man zum Beispiel Kurse zum Thema Rückenstärkung, Wirbelsäulentraining, Ganzkörperkräftigung, Ausdauerförderung, Seniorentraining, Kinderrückenschule, Fitnesstraining, Wassergymnastik, Beckenbodentraining, Pilates, Cardio-Training, Faszientraining, Lauftraining, Schwangerschaftsgymnastik oder auch Schlankheitstraining.

Gesundheitskurse im Bereich Ernährung

Kurse im Bereich der Ernährung vermeiden Mangelernährung und Fehlernährung. Gleichzeitig eignen sich Ernährungskurse dazu, Übergewicht zu vermeiden oder zu senken. Je nach Krankenkasse finden sich in den Angeboten auch Kurse speziell zum Thema Ernährung in Wechseljahren, in der Schwangerschaft oder im Kindesalter sowie für Menschen mit Migrationshintergrund. Auch spezielle Ernährungskurse für Senioren, Berufstätige oder Osteoporose-Patienten werden teilweise angeboten.

Gesundheitskurse im Bereich Stressmanagement

Kursinhalte im Bereich Stressmanagement vermitteln verschiedene Methoden und Techniken zur Bewältigung von Stress. Daneben wird gleichzeitig die Entspannung gefördert. Das Kursangebot der Krankenkassen umfasst in der Regel folgende Methoden, unter denen ausgewählt werden kann:

Gesundheitskurse im Bereich Suchtmittelgebrauch

Kurse im Bereich von Suchtmittelgebrauch fördern das Nichtrauchen. Angeboten werden auch Gesundheitskurse, die den Umgang mit Alkohol vermitteln und auch den Alkoholkonsum reduzieren.

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Voraussetzungen für Gesundheitskurse

Doch nicht jeder Kurs wird von den Kassen akzeptiert. Denn nicht alle Kurse, die unter der Bezeichnung Gesundheitskurs auf dem Markt angeboten werden, sind auch tatsächlich nach den Kriterien der Krankenkassen förderungsfähig.

Damit ein Gesundheitskurs von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt wird, muss er verschiedene Qualitätskriterien erfüllen und diese in der Regel durch einen Prüfstempel nachweisen. Ob ein Gesundheitskurs gefördert oder bezuschusst wird, prüfen Krankenkassen nach dem „Leitfaden Prävention“. Der Leitfaden Prävention ist ein bundesweit geltendes, verbindliches Regelwerk, das der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit Verbänden der Krankenkassen festgelegt hat. Als wesentliche Voraussetzung für die Zertifizierung gilt, dass der Gesundheitskurs von einer qualifizierten Fachkraft durchgeführt wird.

Zertifizierungen für Vorsorgekurse

Die meisten förderungsfähigen Gesundheitskurse sind von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert. Folgende Krankenkassen verfügen über ein Zertifikat der Zentralen Prüfstelle für Prävention:

  • AOK
  • BKK
  • BARMER
  • DAK
  • HEK
  • hkk
  • KKH
  • TK
  • IKK
  • Knappschaft
  • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

Einzelne Krankenkassen wie die AOK Baden-Württemberg, die AOK Plus oder die IKK Nord nehmen die Zertifizierung selbst vor.

Bestätigungen und Nachweise für Gesundheitskurse

Eine Teilnahmebescheinigung ist Pflicht. Zum Nachweis über die erfolgreiche und bereits bezahlte Teilnahme an einem zertifizierten Gesundheitskurs reicht der Versicherte nach dem Abschluss eine Teilnahmebescheinigung zur Erstattung bei der Krankenkasse ein. Teilnahmebescheinigungen händigt in der Regel der Kursanbieter aus, manche Krankenkassen stellen die Bescheinigung auch auf ihrer Internetseite zur Verfügung. Neben Angaben des Kursanbieters enthält die Bescheinigung gleichzeitig den Antrag des Versicherten auf Bezuschussung.

Je nach Maßgabe der Krankenkasse soll auch die bezahlte Rechnung für den Gesundheitskurs eingereicht werden.

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Auf Nummer sicher gehen Versicherte bei der Erstattung, wenn sie das Kursangebot der eigenen Krankenkasse nutzen oder aber in Rücksprache mit der Krankenkasse einen regionalen Anbieter auswählen, der die Qualitätskriterien der Krankenkasse erfüllt.

Sofern der alternative Kursanbieter zwar qualifiziert ist, aber nicht von der Prüfstelle Prävention zertifiziert wurde, sieht der Leitfaden Prävention für den Versicherten ein spezielles Formular zum Antrag auf Bezuschussung vor, das der Kursanbieter und der Versicherte zusammen ausfüllen müssen und das anschließend bei der Krankenkasse eingereicht wird.

Was fördern Krankenkassen nicht?

Nicht alles ist förderungsfähig, wenn es um Gesundheitskurse geht. Nicht förderungsfähig sind grundsätzlich Mitgliedsbeiträge, die in Sportvereinen, Fitnessstudios oder anderen Einrichtungen anfallen. Auch Trainingsprogramme mit einseitigen körperlichen Belastungen oder Maßnahmen, die nur zum Erlernen einer Sportart dienen, werden von den Kassen nicht gefördert.

Ebenso wenig beteiligen sich Krankenversicherer im Rahmen von Gesundheitskursen an Massagen oder an Maßnahmen von Anbietern, die Begleitprodukte wie Nahrungsergänzungsmittel oder Diäten verkaufen.

Krankenkassen schließen generell auch Maßnahmen von der Förderung aus, die im Rahmen der Gewichtsabnahme mit Medikamenten, extrem kalorienreduzierter Kost, Nahrungsersatzmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln oder Formula-Diäten werben.

Maßnahmen, die genetische Analysen, Allergietests oder Messungen von bestimmten Stoffwechselparametern beinhalten, sind genau so von der Bezuschussung ausgenommen.

Übernommen werden auch keine reinen Kochkurse oder Backkurse.

Gefördert wird in der Regel nur die reine Kursgebühr. An Kosten für Übernachtungen, die bei Gesundheitskursen anfallen können, beteiligen sich die Kassen nicht. Da besteht ansonsten im Rahmen von Gesundheitsreisen die Möglichkeit, sich einen oder mehrere Gesundheitskurse von der Krankenkasse bezuschussen zu lassen.

Tipps rund um die Kostenerstattung

Wenn es um die Kostenerstattung geht, sollte man sicherheitshalber vor der Anmeldung zu einem Gesundheitskurs die Bedingungen bei der eigenen Krankenkasse checken.

Bei Gesundheitskursen kann die Kostenerstattung durch die Krankenkasse von verschiedenen Vorgaben abhängen, an die Versicherte neben dem Einreichen der Teilnahmebescheinigung außerdem halten müssen. Ob die eigene Krankenversicherung Gesundheitskurse erstattungsmäßig an Vorgaben bindet und welche gegebenenfalls eingehalten werden müssen, kann der Versicherte individuell auf der Website seines Versicherers recherchieren oder in seinem Krankenkassentarif überprüfen, im Zweifelsfall sollte man immer nachfragen.

Ansprüche auf Sozialleistungen, die ein Versicherter hat, sind im Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt. Diese Ansprüche, zu denen auch die Erstattung zählt, unterliegen einer gesetzlichen Verjährungsfrist. Wenn die Ansprüche nicht rechtzeitig eingereicht werden, verjähren sie demnach auch für Teilnehmer von Gesundheitskursen innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, aus dem die Erstattungsansprüche stammen.

Mit Gesundheitskursen zusätzlich bei Bonusprogrammen profitieren

Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten attraktive Bonusprogramme oder Prämienprogramme an. Je nach Krankenkasse lassen sich mit der Teilnahme an Gesundheitskursen zusätzlich weitere wertvolle Punkte sammeln. Ob die eigene Krankenkasse ein entsprechendes Programm anbietet und wie viele Punkte sich sammeln lassen, erfahren Versicherte in der Regel auf dem Internetangebot ihrer Krankenversicherung.

Autor: Katja Schulte Redaktion
Datum: 01/2019 | aktualisiert 31.12.2022
Bildquelle: © Bild von Sara Jobling auf Pixabay.com

Quellen und weiterführende Informationen:

GKV Spitzenverband. Leitfaden Prävention

Zentrale Prüfstelle Prävention

GKV Spitzenverband. Präventionsangebote der Krankenkassen

SGB Verjährungsfristen

Wichtige Hinweise zu Gesundheitsthemen

Dieser Artikel behandelt ein Gesundheitsthema. Er dient nicht der Selbstdiagnose und ersetzt keine Arztdiagnose. Bitte beachten Sie hierzu die weiteren Hinweise zu Gesundheitsthemen

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