Wenn das Hörvermögen aufgrund des Alters oder einer Erkrankung nachlässt, sind Hörgeräte in vielen Fällen eine sinnvolle Unterstützung. Doch was kosten die technischen Wunderwerke und welche Kriterien muss man beim Kauf beachten?

Die Krankenkasse bezuschusst Hörgeräte

Hörgeräte stehen in verschiedenen Leistungsklassen zur Verfügung, die sich in ihren Zusatzfunktionen unterscheiden. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt einen Festbetrag pro Ohr, der in der Regel die Kosten für ein Hörgerät der Basisklasse abdeckt. Patienten müssen abgesehen von einer Rezeptgebühr keinen Eigenanteil leisten.

Anders sieht das bei den Geräten der höheren Klassen aus. Sie sind teurer, sodass nach dem Zuschuss durch die Krankenkasse noch ein Eigenanteil bezahlt werden muss.

Unterteilung in Leistungsklassen

Die Hersteller von Hörgeräten unterteilen ihre Produkte der Einfachheit halber meist in drei Klassen. Bei vielen Herstellern sind das zum Beispiel diese:

  • Basisklasse: Die Geräte bieten eine digitale Klangverarbeitung und Rückkopplungsunterdrückung.
  • Mittelklasse: Zusätzlich zu den Basisfunktionen gibt es mehrere Hörprogramme und die Möglichkeit, die Hörgeräte mit dem TV oder Telefon zu verbinden.
  • Premiumklasse: Für ein komfortables Hörerlebnis passen sich die Premiumgeräte automatisch an die Hörumgebung an. ​

Die Geräte aus den drei Klassen unterscheiden sich nicht nur in ihren Funktionen, sondern auch in ihrem Preis. So müssen Betroffene bei der günstigen Basisklasse meist mit gar keiner oder nur einer geringen Zuzahlung rechnen.

Für Mittelklasse-Geräte können hingegen Zuzahlungen von über 1.000 Euro fällig werden. Bei Premium-Hörgeräten zahlen Patienten zwischen 1.900 und 2.800 Euro zusätzlich. Dabei kommt es immer auf das Gerät und auf den Hersteller an. Bei Herstellern wie etwa audibene werden die Hörgeräte Preise sehr transparent auf der Webseite kommuniziert, sodass Interessierte sofort wissen, mit welchen Zuzahlungen sie rechnen sollten.

Auch die Basisgeräte der ersten Leistungsklasse sind moderne Hörgeräte, die das Hörvermögen deutlich verbessern. Allerdings verfügen meist nur die Geräte der oberen Klassen über nützliche Zusatzfunktionen wie Bluethooth, die das Hörerlebnis noch angenehmer gestalten.

Das richtige Hörgerät finden

Der erste Schritt zum Hörgerät ist der Besuch beim HNO-Arzt. Dieser stellt fest, welcher Grad der Schwerhörigkeit vorliegt. Darüber hinaus muss ein Termin bei einem Hör-Akustiker vereinbart werden. Dort werden Betroffene beraten und das passende Gerät für sie ermittelt. Außerdem besteht die Möglichkeit, Geräte verschiedener Preis- und Leistungsklassen auszuprobieren.

Hörgeräte sollten unbedingt im Alltag Probe getragen werden. So finden Schwerhörige erst heraus, welches am besten zu ihnen passt. Je nach Lebensstil und persönlichem Empfinden können auch günstigere Geräte ausreichen. Wer sich viel zu Hause und in einfacheren Hörsituationen befindet, kommt meist gut mit einem günstigen Basis-Gerät klar. Menschen, die sich regelmäßig in komplexen Gesprächs- und Hörsituationen befinden, sind mit einem Premium-Gerät am besten beraten.

Ganz abgesehen von der Technik, die in den Geräten steckt, spielen beim Kauf natürlich auch noch andere Faktoren eine Rolle. So sollte das Hörgerät angenehm sitzen und einen hohen Tragekomfort bieten. Der Hör-Akustiker passt es individuell an, sodass es kaum noch wahrnehmbar ist. Am Anfang wird es dennoch ungewohnt sein. Eine gewisse Eingewöhnungsphase sollte also abgewartet werden.

Kosten für Pflege und Wartung

Neben dem Anschaffungspreis sollten die Kosten für Instandhaltung nicht vergessen werden. Diese werden üblicherweise von der Krankenkasse übernommen. Hier gibt es feste Regelungen. Die Krankenkassen zahlen eine sogenannte Wartungspauschale. Damit sind zum Beispiel Nacheinstellungen des Hörgerätes abgedeckt. Bei zuzahlungsfreien Geräten aus der Basisklasse übernimmt die Krankenkasse außerdem auch die Reparatur von Defekten. Schwerhörige, die sich für ​ein Gerät aus einer der höheren Klasse entscheiden, profitieren hingegen von Zuzahlungen für Reparaturen.

Hörgeräte-Versicherung als finanzielle Absicherung

Da einige Hörgeräte eine große Investition bedeuten können, ist es in vielen Fällen sinnvoll, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Kommt es zu Beschädigungen oder zu einem Diebstahl, kann das Hörgerät sofort ersetzt werden.

Autor: Olav Strack
Datum: 15.03.2023
Bildquellen: ©audibene

Quellen und weiterführende Informationen:

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