Die Homöopathie ist ein alternativmedizinisches Verfahren und erfreut sich großer Akzeptanz in der Bevölkerung. Der deutsche Arzt Samuel Hahnemann (1755-1834) begründete die Homöopathie als sanfte Therapie mit abgestimmten Arzneimitteln (Homöopathika). Im Zentrum der Therapie steht die gezielte Auswahl des homöopathischen Arzneimittels für den Patienten – die Homöopathie gilt als sanfte Behandlungsmethode. Der Homöopath wählt nach Berücksichtigung aller individuellen Symptome, Begleitsymptome und Persönlichkeitsmerkmale das Arzneimittel aus. Die Auswahl richtet sich in der Homöopathie nach dem Ähnlichkeitsprinzip.
Entwicklung der Homöopathie
Experimente brachten Samuel Hahnemann zu der Erkenntnis, dass Arzneimittel solche Symptome heilen, die sie in ähnlicher Form auch hervorrufen können. Als der Arzt mit wissenschaftlicher Methodik nachwies, dass es sich bei seinen Ergebnissen um Gesetzmäßigkeiten handelte, entwickelte er daraus eine sanfte Reiztherapie mit allgemein gültigen Grundsätzen und darauf abgestimmten Arzneimitteln.
Die Bezeichnung „Homöopathie“ wählte er aus dem Griechischem (homoios=ähnlich, pathos=Leiden).
Ähnliches möge mit Ähnlichem geheilt werden (similia similibus curentur)
In der Homöopathie sind Krankheitssymptome ein äußeres Signal, sie entstehen durch eine tiefgreifende Störung der Lebenskraft. Nur wenn die innere Harmonie und Ordnung gestört ist, können schädliche Einflüsse wirken und eine körperliche oder seelische Erkrankung auslösen. Ein Krankheitssymptom ist in der Homöopathie der Versuch der Lebenskraft, sich selbst zu heilen.
Homöopathen in Deutschland
Homöopathische Leistungen und Arzneimittel sind beliebt. Aktuell führen in Deutschland etwa 7.000 Ärzte die Zusatzbezeichnung Homöopathie. Daneben bieten nach Angaben des Bundes Deutscher Heilpraktiker e.V. (BDH) etwa 47.000 Heilpraktiker verschiedene alternativmedizinische Verfahren an, ein Großteil dieser Heilpraktiker sind Homöopathen.
Die homöopathische Behandlung
Die umfangreiche Befragung und Beobachtung spielt eine wichtige Rolle. Weil die Homöopathie ein ganzheitliches Verfahren ist, behandeln homöopathische Ärzte und Heilpraktiker nicht nur ein einzelnes Symptom oder eine Krankheit. Bei der Diagnose und Behandlung kommt es insbesondere auf den Gesamtzustand und die Gesamtsituation des Patienten an.
Die homöopathische Behandlung beginnt mit einer umfangreichen Befragung, die bei vielen Therapeuten etwa eine Stunde oder auch länger dauern kann. Eingeschlossen in die Befragung wird das gesamte Symptombild, das sich nicht nur aus den vorhandenen Symptomen, sondern auch aus Begleitsymptomen zusammensetzt. Daneben erfasst der Homöopath die individuelle Befindlichkeit, um den Auslöser zu ermitteln, der beim Betroffenen zur Störung der Lebenskraft geführt hat.
Der homöopathische Arzt und der Heilpraktiker beziehen außerdem den individuellen seelischen und geistigen Zustand mit ein und prüfen auch, ob ein zeitnahes persönliches Ereignis als Auslöser der Krankheit möglich ist.
Außerdem kombinieren sie weitere Informationen, wie etwa besondere Auffälligkeiten oder die gesundheitliche Gesamtentwicklung.
Wichtige Hinweise liefern vorhandene Befindlichkeiten wie zum Beispiel Schlafstörungen, Reizbarkeit, depressive Stimmungen oder übelriechender Schweiß.
Die Diagnose des Krankheitsbildes aus der klassischen Medizin wird mit allen erfragten und wahrgenommenen Informationen verknüpft.
Anhand der vorliegenden Informationen hat der Homöopath die Aufgabe, genau das Mittel (Simillimum) auszuwählen, das bei einem gesunden Menschen möglichst die gleichen Symptome auslösen würde, wie sie beim Patienten vorliegen.
In der klassischen Homöopathie nutzt der Homöopath ein Symptomverzeichnis (Repertorium), um das passende Medikament herauszufinden. Dieser Arbeitsschritt wird als Repertorisation bezeichnet.
Wirkung der Homöopathie
Im Kern geht es um die Aktivierung der Selbstheilungskräfte. Die Wirkung der Homöopathie beruht auf dem Reiz-Reaktions-Prinzip. Wirksam werden können dabei zahlreiche homöopathische Arzneien in verschiedenen Potenzen.
Homöopathische Mittel erzeugen eine leichte Verstärkung der Beschwerden. Diese Wirkung zielt darauf ab, Regulationsmechanismen im Körper wach zu rufen, die die Selbstheilungskräfte Im Körper aktivieren und so zur natürlichen Bekämpfung von Krankheiten und Beschwerden führen.
Während das Mittel bei einem gesunden Menschen unerwünschte Wirkungen hervorrufen würde, kann die homöopathische Dosis nach Hahnemanns Lehre einen Kranken heilen.
Einsatzgebiete der Homöopathie
In vielen Situationen ist eine homöopathische Behandlung möglich. Außer in lebensbedrohlichen Situationen, bei schweren Infektionen oder Verletzungen kann die Homöopathie als Behandlungsform bei vielen Störungen und Krankheiten Anwendung finden.
Bei akuten Erkrankungen und Krankheitszuständen wie z.B. akutem Herzinfarkt, Schlaganfall, allergischem Schock, schweren rheumatischem Schub oder Malignomen, ist die Homöopathie nur zur Nachbehandlung oder zur begleitenden Behandlung geeignet und bewährte schulmedizinische Behandlungen müssen zuerst zum Einsatz kommen. Ansonsten wird die Homöopathie neben der Phytotherapie und der Anthroposophischen Medizin im Sozialgesetzbuch als gleichberechtigte Therapiemethode zur Schulmedizin aufgeführt.
Voraussetzung für eine homöopathische Behandlung ist immer, dass der Betroffene die Fähigkeit mitbringt, auf leichte Reize, so wie sie durch homöopathische Arzneimittel ausgelöst werden, reagieren zu können.
Die Homöopathie wird außerdem begleitend zu klassischen Behandlungen angewendet, besonders zur Nachbehandlung bei Operationen oder schweren Akuterkrankungen. Bei Erkrankungen, wie etwa der Arthrose, kann eine homöopathische Behandlung zwar nicht den Organschaden beheben, aber die Symptome lindern.
Eine homöopathische Behandlung wird häufig gewählt, wenn klassische Behandlungsmethoden nicht oder nur mäßig erfolgreich waren. Besonders wenn eine nebenwirkungsarme Behandlung gewünscht ist, entscheiden sich viele Patienten für die Homöopathie.
Homöopathische Ärzte können auch schwere chronische Krankheitsverläufe einschätzen und eine geeignete Behandlungsweise wählen. Falls eine rein homöopathische Behandlung nicht erfolgversprechend ist, erwägt ein homöopathischer Arzt eine konservative Behandlung oder eine mit der Schulmedizin kombinierte Behandlung, immer mit dem Ziel, dem Patienten die beste Therapie zukommen zu lassen.
Häufige homöopathische Einsatzgebiete
- Infektionskrankheiten wie z.B. Masern
- Chronisch entzündliche und degenerative Erkrankungen, z.B. Erkrankungen des Verdauungstrakts wie Colitis ulcerosa
- Psychosomatische Beeinträchtigungen wie z.B. Migräne
- Psychische Erkrankungen wie z.B. Neurosen
- Funktionelle Erkrankungen wie z.B. Unterleibserkrankungen z.B. Blasenentzündungen und Reizdarm, Erkrankungen der Atemwege, Hauterkrankungen, Allergien
Homöopathische Arzneimittel
Neben Globuli, Tabletten, Salben und Tropfen sind auch Injektionslösungen ein homöopatisches Arzneimittel. Erhältlich sind homöopathische Arzneimittel in verschiedenen Darreichungsformen. Verabreicht werden können sie in flüssiger Form als Lösung oder in fester Form als Salbe, Tabletten und Globuli. Die Arzneimittel bestehen in der Homöopathie aus unterschiedlich stark verdünnten Urtinkturen (Potenzierungen), deren Herkunft entweder pflanzlich, tierisch, chemisch oder mineralisch ist. Zur Verordnung stehen Einzelmittel oder Komplexpräparate.
Die Grundlage der homöopathischen Arzneimittel bildet die Materia Medica. Als Arzneimittellehre enthält die Materia Medica alle Arzneimittelbilder.
Für die Arzneimittelwirkung ist das charakteristische Verreiben oder Verschütteln per Hand bedeutend. Feste Präparate werden verrieben, während man Flüssige verschüttelt. Die Art der Verarbeitung unterscheidet ein potenziertes Arzneimittel von einer reinen Verdünnung.
Zwischen der Einnahme und der Aufnahme von Speisen und Getränken sollten danach und davor mindestens 15 Minuten liegen. Auch sollte die Mundschleimhaut nicht durch andere Reize abgelenkt sein, um die Wirksamkeit von homöopathischen Arzneimitteln nicht zu beeinflussen. Ansonsten sind die Hinweise auf der Packungsbeilage zu beachten.
Homöopathische Arzneimittel sind in aller Regel rezeptfrei aber apothekenpflichtig. Auch Schwangere, Säuglinge, Kleinkinder und Diabetiker können die Arzneimittel anwenden. Die Verträglichkeit der Medikamente ist nachgewiesen.
Globuli (Kügelchen)
Globuli (Glob.) sind kleine weiße Kügelchen, die als Trägersubstanz meist Saccharose enthalten. Globuli soll man lutschen oder unter die Zunge legen. Die Aufnahme der Wirkstoffe erfolgt über die Mundschleimhaut. Bei Säuglingen kann ein Globuli hinter die Unterlippe gelegt werden. Die übliche Verordnung erfolgt in den Potenzen D, C und LM. Die durchschnittliche Einzeldosis beträgt 5 Globuli, sie kann zwischen 3-7 Globuli variieren.
Globuli sollte man nicht zwischen die Finger nehmen, da die auf die Oberfläche aufgetragene Arzneilösung abgerieben werden kann. Für Kleinkinder und Säuglinge eignen sich Globuli am besten.
Tabletten (Tabuletta)
Ähnlich wie Globuli soll man auch Tabletten (Tabl.) langsam im Mund zergehen lassen. Viele homöopathische Tabletten bestehen aus der Trägersubstanz Milchzucker. Tabletten werden in der Regel in den Potenzen D und C verordnet. Die übliche Einzeldosis ist eine Tablette.
Lösung (Dilutio)
Homöopathische Lösungen (Dil.) werden als Tropfen eingenommen. Lösungen kommen in den Potenzen D, C und LM zur Verordnung. Die übliche Einzeldosis beträgt 5 Tropfen, sie kann zwischen 3-10 Tropfen variieren. Die Tropfen soll man vor dem Schlucken etwa für eine Minute im Mund behalten.
Ab der Potenz D8 können homöopathische Lösungen auch als Injektionslösung verabreicht werden. Injektionen gibt der Homöopath in ein entsprechendes Körpersegment oder in geeignete Akupunkturpunkte. Injektionen können intensiver wirken.
Homöopathische Salben
Homöopathische Salben werden häufig bei äußerlichen Beschwerden eingesetzt. Dazu zählen insbesondere Beschwerden wie Neurodermitis, Schuppenflechte, Hautekzeme und auch stumpfe Verletzungen wie Prellungen, Zerrungen und Verstauchungen. Homöopathische Salben können einen oder mehrere Wirksubstanzen enthalten. Salben sind in verschiedenen Potenzen oder Urtinkturen erhältlich.
Nebenwirkungen in der Homöopathie
Homöopathische Arzneimittel sind meist nebenwirkungsarm. Nebenwirkungen sind in der Homöopathie zwar möglich, dennoch gilt die Behandlungsmethode als sanft und nebenwirkungsarm. Bei korrekter Anwendung sind gravierende anhaltende Nebenwirkungen in der Regel ausgeschlossen.
Unpassend gewählte Arzneien können den Körper irritieren, besonders, wenn sie über längere Zeit eingenommen werden.
Eine Erstverschlimmerung ist möglich
Grundsätzlich werten homöopathische Ärzte und Heilpraktiker eine Erstverschlimmerung als positives Zeichen, das darauf hindeutet, dass der Heilungsprozess beginnt. Bei der Erstverschlimmerung verstärken sich die Symptome kurzzeitig. Die körperliche Reaktion darauf leitet in vielen Fällen den Heilungsprozess ein. Bei sehr starken oder langanhaltenden Reaktionen muss der behandelnde Homöopath informiert werden. Nicht bei jeder Behandlung tritt eine Erstverschlimmerung ein.
Beeinflussende Faktoren
Die Wirkung der Behandlung ist von verschiedenen Einflüssen abhängig. Verschiedene Faktoren wirken auf homöopathische Mittel und können eine Behandlung positiv oder negativ beeinflussen oder sogar aufheben.
Verstärkende Einflüsse
- Gesunde Ernährungsweise mit genügend Vitaminen und Mineralien
- Gute Körperpflege
- Gute Hygiene
- Gesunde Bewegung
- Ausreichend Schlaf
Vermindernde Einflüsse
- Lärm, Unruhe, Stress
- Aufputschmittel, Beruhigungsmittel oder ähnlich wirkende Substanzen
- Alkohol, Kaffee und Tee
- Zigaretten
- Ätherische Öle und Produkte mit ätherischen Ölen nur mindestens im Abstand von einer halben Stunde nach oder vor homöopathischen Mitteln verwenden. Auch Kampfer, Menthol oder Pfefferminze in Zahnpasta und Tee
- Heilkräuter mit ätherischen Ölen
- Überbelastungen
Aufhebende Einflüsse
Einige ärztliche Behandlungen und Eingriffe können die Wirkung einer homöopathischen Behandlung aufheben. Sofern aufhebende Medikamente oder solche ärztlichen Maßnahmen für die Gesundheit notwendig sind, haben sie Vorrang vor einer alternativmedizinischen Behandlung.
- Einnahme starker Medikamente
- Zahnbehandlungen
- Operationen
Grenzen der Homöopathie
Einige Faktoren und Heilhindernisse machen die Anwendung der Homöopathie unwirksam. Die Homöopathie stößt an ihre Grenzen, wenn Körper, Organe und Zellen keine Reaktion auf das Homöopathikum zeigen oder bereits Organstrukturen durch eine Erkrankung unheilbar zerstört oder beschädigt sind.
Auch stößt das alternativmedizinische Verfahren an Grenzen, wenn Erkrankte so schwache Symptome zeigen, dass sie sich homöopathisch nicht verwerten lassen und ihnen kein geeignetes Mittel zugeordnet werden kann.
Grenzen entstehen in der Homöopathie bei Erkrankten außerdem durch sogenannte Heilhindernisse. Heilhindernisse können verschiedene Ursachen haben, die körperlich oder auch psychisch durch das berufliche oder soziale Umfeld entstehen. Heilhindernisse können z.B. Probleme in der Familie, Partnerschaft oder am Arbeitsplatz sein.
Auch der regelmäßige Konsum gesundheitsschädigender Substanzen kann in der Homöopathie ein Hindernis sein.
Kostenübernahme der Homöopathie durch gesetzliche Krankenkassen
Viele gesetzliche Kassen übernehmen die Kosten für Homöopathie. Zwar sind gesetzliche Krankenkassen nicht verpflichtet, Leistungen der Homöopathie zu übernehmen, aber die Mehrheit der gesetzlichen Krankenkassen erstattet aktuell die Kosten für eine Behandlung bei einem Vertragsarzt für Homöopathie unter bestimmten Voraussetzungen voll.
Einige gesetzliche Krankenkassen machen allerdings auch Einschränkungen, so dass sich ein genauer Vergleich lohnen kann. Bei diesen Krankenkassen folgt z.B. auf jeweils 2 Jahre intensive homöopathische Versorgung 1 Jahr, in dem Versicherte keine homöopathischen Leistungen abrechnen können.
Auch bieten einige Kassen die Kostenübernahme für homöopathische Behandlungen nur in bestimmten Kliniken oder bei bestimmten Therapien oder es erfolgt nur eine Erstattung im Rahmen eines Gesundheitskontos.
Ansonsten sind auch jährliche Begrenzungen des Erstattungsbetrages bei verschiedenen gesetzlichen Krankenkassen üblich, so erstattet beispielsweise die AOK Hessen pro Kalenderjahr homöopathische Arzneimittel und Leistungen durch Vertragsärzte mit der Zusatzqualifikation Homöopathie bis zur Höhe von 240 €.
Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen auch die Kosten für homöopathische Behandlungen, die von ausgebildeten Heilpraktikern durchgeführt werden.
Die Erstattung von homöopathischen Arzneimitteln
Freiwillig erstatten einige gesetzliche Krankenkassen seit 2012 auch homöopathische Arzneimittel bei ärztlicher Verordnung bis zu einem definierten Budget unter bestimmten Voraussetzungen.
Vorausgesetzt wird von den meisten gesetzlichen Krankenkassen, dass die homöopathischen Arzneimittel von einem Arzt mit der Zusatzqualifikation „Homöopathie“ auf einem Privatrezept verordnet wurden.
Darüber hinaus muss das Arzneimittel medizinisch notwendig sein und in einer örtlichen Apotheke oder einer zugelassenen Onlineapotheke bezogen worden sein.
Das homöopathische Arzneimittel darf auch nicht nach den Regelungen des § 34 SGB V ausgeschlossen sein oder vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ausgeschlossen worden sein.
Im Zweifelsfall vorab die Kostenfrage mit der gesetzlichen Krankenkasse klären
Es empfiehlt sich als gesetzlich Krankenversicherter im Zweifelsfall immer, vor einer homöopathischen Behandlung die Kostenfrage mit seiner Krankenkasse zu besprechen. So kann auch geklärt werden, ob die Leistung an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist, etwa die Wahl bestimmter homöopathischer Therapeuten, beziehungsweise Vertragsärzte.
Kostenerstattung für homöopathische Behandlungen bei Privatversicherten
Die Kostenübernahme der Homöopathie durch private Krankenkassen ist oft unproblematischer als in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Viele Tarife von privaten Krankenkassen beinhalten bereits die Übernahme zahlreicher alternativmedizinischer Behandlungen. Darunter oft auch die von Ärzten und Heilpraktikern mit der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“. Allerdings sollten auch Privatversicherte ihren Tarif auf die Übernahme dieser Kosten individuell prüfen oder bei ihrer Krankenkasse nachfragen.
Beihilfestellen und private Krankenversicherungen erstatten die Kosten für homöopathische Behandlungen auch durch Heilpraktiker in der Regel zum Teil oder vollständig.
Privat Krankenversicherte und Selbstzahler tragen die Kosten für Behandlungen durch einen homöopathischen Arzt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Kosten für Homöopathie werden in Ziffer 30 und 31 geregelt und richten sich nach dem Schwierigkeitsgrad, dem Zeitaufwand und der Art der Behandlung. Für die aufwändigere Erstanamnese sind höhere Kosten veranschlagt als für die Folgebehandlungen.
Tabelle über die Kosten für ärztliche homöopathische Leistungen:
GOÄ Homöopathie | 1-facher Satz | 2,3-facher Satz | 3,5-facher Satz |
---|---|---|---|
Erstanamnese mind. 60 Min | 52,46 € | 120,65 € | 183,61 € |
Folgebehandlung mind. 30 Min | 26,23 € | 60,33 € | 91,81 € |
Stand 11/2020
Behandlungskosten durch einen homöopathischen Arzt werden in dieser Höhe oft vollständig von einer privaten Krankenversicherung übernommen.
Allerdings können Ärzte für Leistungen der Homöopathie im Rahmen der Therapie weitere Leistungen für notwendig halten und abrechnen. Um auch diese Kosten zu erfassen, kann man den Arzt im Vorwege nach den voraussichtlichen Kosten fragen.
Häufig stellen Homöopathen keinen Kostenvoranschlag aus, da die Behandlungsdauer sich nach dem Fortschritt richtet und nicht im Vorwege genau bestimmt werden kann.
Private Zusatzversicherung für Homöopathie
Eine private Zusatzversicherung für Homöopathie ist für viele gesetzlich und privat Versicherte eine Alternative, wenn die Kosten nicht von der Kasse übernommen werden. Für Versicherte, deren private oder gesetzliche Krankenkasse keine Leistungen der Homöopathie übernimmt, besteht nämlich die Möglichkeit, eine spezielle private Zusatzversicherung für homöopathische Leistungen durch Ärzte oder Heilpraktiker abzuschließen.
Private Krankenzusatzversicherungen können von gesetzlich Versicherten abgeschlossen werden, um den gesetzlichen Versicherungstarif zu ergänzen. Verschiedene Versicherer bieten spezielle Tarife bei Zusatzversicherungen für Homöopathie. Es gibt Zusatzversicherungen, die entweder nur homöopathische Behandlungen durch Heilpraktiker oder durch homöopathische Ärzte übernehmen.
Zusatzversicherungen für Leistungen von Ärzten mit der Zusatzbezeichnung Homöopathie, erstatten meist die Leistungen nach der Ärztlichen Gebührenordnung bis zum 3,5-fachen Satz. Kinder sind häufig auch ohne weitere Zusatzversicherungen allein versicherbar.
Angeboten werden häufig auch spezielle Heilpraktiker-Versicherungen, die begrenzte Leistungen von gesetzlichen oder privaten Krankenkassen ausgleichen und Kosten für homöopathische Behandlungen durch Heilpraktiker erstatten.
Zusatztarife privater Kassen richten sich bei Heilpraktikerleistungen meistens nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und berechnen Leistungen, die darüber hinaus gehen, dem Versicherten. Da Heilpraktiker nicht an eine Gebührenordnung gebunden sind und nach GebüH oder LVKH (Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie) abrechnen können, wird empfohlen, die jeweiligen Kosten für eine Einzelbehandlung sowie die voraussichtlichen Kosten für eine Gesamtbehandlung vor Behandlungsbeginn beim Heilpraktiker zu erfragen und gegebenenfalls mit dem Zusatzversicherer im Vorfeld abzuklären.
Die Kosten für eine homöopathische Behandlung, die von zugelassenen Ärzten und Heilpraktikern vorgenommen wurde, können als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Selbstbehandlung in der Homöopathie
Eine Selbstbehandlung wird nur bei leichten Verletzungen und Beschwerden empfohlen. Bei leichten Verletzungen und bei leichten akuten Beschwerden spricht nach homöopathischer Auffassung nichts gegen eine Selbstbehandlung.
Bei Selbstbehandlungen empfiehlt der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) die Potenz C12 für homöopathische Medikamente. Wenn bei der Selbstbehandlung auch eine wiederholte Einnahme wirkungslos bleibt oder die Wirkung schnell wieder abklingt, sollte aber keine dritte Wiederholung erfolgen. Der Empfehlung nach, sollte man ein neues Mittel wählen und gegebenenfalls einen Homöopathen aufsuchen. Es kann nötig sein, eine höhere Potenz einzunehmen, wie etwa die Potenz C30. Die Einnahme von höheren Potenzen wie C30 wird aber nur auf Rat von homöopathischen Ärzten oder Heilpraktikern hin empfohlen.
Als ungeeignet werden in der Selbstbehandlung homöopathische Mittel eingestuft, die giftige Ausgangssubstanzen besitzen.
Um das passende Mittel zu wählen, sollte man dem Apotheker möglichst genaue Informationen zum Beschwerdebild geben und Anweisungen genau befolgen.
Die längere Einnahme ungeeigneter Arzneimittel kann unerwünschte Wirkungen im Organismus auslösen. Daneben kann eine erfolglose Selbstbehandlung notwendige therapeutische Maßnahmen verhindern.
Auch wenn ein chronisches Leiden vorliegt oder schon homöopathisch behandelt wird, ist eine Selbstbehandlung nicht angeraten. Dann sollte ein homöopathischer Arzt oder Heilpraktiker aufgesucht werden.
Text: Katja Schulte Redaktion
Datum: 10/2016 | aktualisiert 20.12.2022
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Quellen und weiterführende Informationen:
- Bundesverband der Arzneimittelhersteller. B.A.H. Positionspapier. Homöopathische Arzneimittel
- Geissler J., Quak Th. Leitfaden Homöopathie. Verlag Elsevier, Urban & Fischer. 2005
- Deutscher Zentralverband homöopathischer Ärzte
- M. Augustin, V. Schmiedel. Praxisleitfaden Naturheilkunde. 2. neu bearbeitete Auflage. Jungjohann Verlagsgesellschaft. Neckarsulm, Stuttgart. 1994
- Gebührenverzeichnis Heilpraktiker. Heilpraktiker-Berufs-Bund (pdf)
- G. Beul, P. Kreisberger, U. Riker. Die homöopathische Hausapotheke. Die wichtigsten Arzneien für zuhause und unterwegs. DZVhÄ. 3. Auflage. Bonn 2011
- Bund Deutscher Heilpraktiker
- AOK Hessen. Homöopathie. Ärztliche Behandlung und Arzneimittel
- § 34 SGB V Ausgeschlossene Arzneimittel
- Ziffer 30 und 31 Homöopathie Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
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