Gesetzlich Krankenversicherte haben grundsätzlich Anspruch auf einen von der Kasse bezuschussten Kururlaub. Wer bei seiner gesetzlichen Krankenkasse einen Zuschuss für einen Kururlaub beantragen möchte, muss nicht unbedingt bereits eine behandlungsbedürftige Erkrankung haben, denn auch Gesunde können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Unabhängig davon, ob man beispielsweise als Azubi, Student, Hausfrau, Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Rentner gesetzlich krankenversichert ist, besteht dieser im Sozialgesetz verankerte Anspruch. Der Anspruch auf einen Zuschuss von der Krankenkasse bezieht sich auf die ambulante Vorsorgekur. Ab dem 18. Lebensjahr besteht ein Anspruch auf die bezuschusste ambulante Vorsorgekur, wenn eine von zwei Voraussetzungen vorliegt.
Eine Voraussetzung liegt vor, wenn man als gesunder Mensch körperlich oder geistig so ausgepowert ist, dass ein Kururlaub dabei hilft, leistungsfähig und gesund zu bleiben und durch die Maßnahme der Ausbruch einer Erkrankung vermeidbar ist.
Gesetzliche Krankenkassen sehen die Voraussetzung auch dann erfüllt und leisten einen Zuschuss, wenn bereits eine Erkrankung besteht und durch die ambulante Vorsorgekur die Verschlimmerung dieser schon bestehenden Erkrankung verhindert werden kann.
Die Wahl des Kurortes richtet sich nach den individuellen Voraussetzungen.
Vorsorgekuren bieten auch Hilfe zur Selbsthilfe
Eine Vorsorgekur bietet während des Kuraufenthaltes nicht nur therapeutische Anwendungen, sondern vermittelt auch wertvolles Wissen bei der Hilfe zur Selbsthilfe. Durch die vermittelten nützlichen Informationen zur gesunden Lebensweise, die sich allgemein gut in den Alltag integrieren lassen, können Kurgäste auch nach Kurende zu Hause besser und nachhaltig selbst für sich vorsorgen.
Weil Experten langfristig eine weiter steigende Anzahl von Erkrankungen durch zu viel Stress, unausgewogene Ernährung und Bewegungsmangel befürchten, stehen speziell diese drei Themenbereiche für Krankenversicherte im Focus der Hilfe zur Selbsthilfe.
Welche ambulanten Vorsorgekuren gibt es und welche Voraussetzungen sind dafür erforderlich? Wie hoch ist der Zuschuss bei den gesetzlichen Krankenkassen? Was kostet der Kururlaub? Wie wird er beantragt und was können gesetzlich Versicherte tun, wenn die Kasse den Kurantrag ablehnt?
Diese Fragen haben wir für Sie recherchiert und wir informieren außerdem darüber, welche Kurkosten sich steuerlich absetzen lassen, wie lange ein Kururlaub dauern darf und in welchen Abständen man eine ambulante Vorsorgekur beantragen kann.
Welche ambulanten Vorsorgekuren gibt es?
Neben der ambulanten Badekur, die auch unter dem Namen offene Badekur geläufig ist, steht die ambulante Kompaktkur zur Wahl. Zwischen beiden Formen gibt es einige bedeutende Unterschiede. Bei der passenden Wahl hilft in der Regel der verordnende Arzt weiter.
Ambulante Badekur (offene Badekur)
Eine Möglichkeit, den Kururlaub mit Zuschuss von der Krankenkasse an einem der anerkannten Kurorte in Deutschland oder im Ausland zu verbringen, bietet die ambulante Badekur, die auch oft unter dem Namen offene Badekur von spezialisierten Reiseveranstaltern angeboten wird. Die offene Badekur ist eine flexible Reha-Maßnahme.
Bei der ambulanten Badekur organisiert der Kurgast die Unterbringung und die Verpflegung selbst. Viele Kururlauber suchen sich ein passendes Hotel oder Apartment am Kurort und besuchen die Kureinrichtungen zu den verordneten Behandlungen.
Ambulante Kompaktkur
Ambulante Vorsorgekuren werden unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls in Form einer Kompaktkur bezuschusst. Während auch bei dieser Kurform die Unterbringung und Verpflegung selbst vom Kurgast zu organisieren ist, kommt die ganzheitlich ausgerichtete Kompaktkur nur bei bereits bestehenden, verschiedenen chronischen Erkrankungen in Kurorten mit darauf spezialisierten Anbietern zum Einsatz. Daneben kommt sie auch dann zum Einsatz, wenn sich eine chronische Erkrankung durch diese Therapiemaßnahme verhindern lässt.
Diese spezielle Kurform ist nicht nur auf die Vorsorge, sondern auch auf die ganzheitliche Behandlung der Symptome und die Beseitigung der Ursachen ausgerichtet, beispielweise bei Übergewicht, Osteoporose, Arthrose oder Atemwegserkrankungen. Auch eine psychologische Betreuung zählt zur Therapie.
Im Gegensatz zur ambulanten Badekur wird eine ambulante Kompaktkur in Form einer Gruppentherapie mit konstanter Gruppenleitung durchgeführt. Alle Teilnehmer haben die gleiche Diagnose und erhalten auch die gleichen Behandlungen.
Sie unterscheidet sich insbesondere auch dadurch von der ambulanten Badekur, dass die Therapie deutlich intensiver und die Therapiedichte deutlich höher ist. Mit Therapiedichte ist die Anzahl der Anwendungen gemeint.
Beliebte Reiseländer für Kururlaub
Beliebte näher gelegene Reiseländer mit attraktiven Heilbädern und Kurorten für den Kururlaub sind neben Deutschland auch Österreich, Italien, Ungarn, Polen, Slowenien und Tschechien. Besonders die östlich gelegenen Länder sind wegen dem sehr günstigen Preis-Leistungsverhältnis bei Kururlaubern sehr beliebt.
Für Kururlauber mit speziellen Hauterkrankungen bieten sich aber auch das Tote Meer oder Jordanien an.
Gesundheitsreisen als Präventionsmaßnahme
Eine weitere Option, einen Gesundheitsurlaub mit einem Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse zu verbinden, bieten beihilfefähige und steuerabzugsfähige Vorsorgemaßnahmen in Form von Gesundheitsreisen, die nach § 20 SGB V je nach Krankenkasse mit bis zu 150 Euro pro Jahr bezuschusst werden können.
Weil ambulante Badekuren, die Kompaktkuren und bezuschusste Gesundheitsreisen freiwillige Vorsorgemaßnahmen sind, wird allerdings vorausgesetzt, dass sich Berufstätige für den Reisezeitraum Urlaub nehmen.
Wie hoch ist der Zuschuss der Kasse beim Kururlaub?
Der Zuschuss für eine ambulante Badekur oder Kompaktkur kann unterschiedlich hoch ausfallen und hängt vom Gesundheitszustand ab. Mit der Bewilligung übernehmen viele gesetzliche Krankenkassen einen Zuschuss für jeden Tag des Kururlaubs bis zur Höhe von 16 Euro, Versicherte mit chronischen Erkrankungen können bis zu 21 Euro pro Tag erhalten. Der Zuschuss wird für Fahrtkosten, Kurtaxe, Verpflegung und Unterkunft gewährt. Kosten für Unterbringung, Fahrt und Kurtaxe tragen Versicherte zunächst selbst, denn der Zuschuss kann in der Regel erst geltend gemacht und erstattet werden, wenn die Kur abgeschlossen ist.
Nach Kurende reicht der Versicherte dazu die Kostenbestätigung vom Kurhaus oder Kurhotel sowie eine Kopie der Reisebestätigung mit den Gesamtkosten bei seiner Kasse ein. Geht ein Kururlaub ins Ausland, sollten Versicherte bei den ausländischen Kureinrichtungen darauf achten, dass ihre Kostenbestätigung mit den erhaltenen therapeutischen Anwendungen in deutscher Sprache und in der Währung EURO ausgefertigt wird, um später Probleme bei der Erstattung zu vermeiden. Die Kostenbestätigung der Kureinrichtung kann mit einer Gebühr verbunden sein.
Welche Kosten übernimmt die Krankenkasse?
Behandlungskosten in Form der kurärztlichen Leistungen übernimmt die Krankenkasse in der Regel komplett oder zum Großteil. Diese ärztlich verordneten Behandlungskosten, Kosten für verordnete Medikamente, Arztkosten sowie Kosten für verordnete Anwendungen wie zum Beispiel Massagen oder Bäder, rechnet die Krankenkasse in den meisten Fällen auch selbst mit der Kureinrichtung ab.
Arztkosten werden von vielen Kassen oft bis zur Höhe von 100 Prozent übernommen. Bei den Behandlungskosten sind es bei einigen Kassen bis zu 90 Prozent, so dass Versicherte davon nur einen sehr geringen Anteil selbst tragen müssen.
Heilmittel werden in der Regel zu 100 Prozent abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung übernommen.
Genehmigt die Krankenkasse die ambulante Kur, erhält der Versicherte mit der Bewilligung in der Regel per Post je nach Kururlaub entweder einen Kurarztschein oder einen Badearztschein.
Die Bescheinigung legt er später am Kurort zusammen mit seinen medizinischen Unterlagen dem Badearzt oder Kurarzt vor, damit dieser die notwendigen Kuranwendungen speziell für ihn abstimmen und verordnen kann.
Nach Genehmigung kann der Kurort ausgewählt werden
Sobald die beantragte Vorsorgemaßnahme von der Kasse genehmigt ist, kann der Versicherte mit dem Arzt einen passenden Kurort abstimmen und anschließend ein passendes Reiseangebot für seinen Kururlaub etwa bei einem der spezialisierten Reiseanbietern auswählen und es reservieren lassen. Der Reisetermin ist bei der ambulanten Badekur in der Regel frei wählbar.
Wer nicht sicher ist, ob das reservierte Reiseangebot nach Kurende auch erstattungsfähig sein wird, sollte sich vor der Buchung des gewünschten Kururlaub-Reisepaketes beim verordnenden Arzt und der Krankenkasse rückversichern, ob Kurort und Kureinrichtung anerkannt und erstattungsfähig sind und auch die Dauer akzeptiert ist, falls der Versicherte sich für ein Kurangebot entscheidet, das kürzer als die üblichen drei Wochen ist.
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Checkliste – Voraussetzungen für den Kurzuschuss
Der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse für eine ambulante Vorsorgekur ist von mehreren Voraussetzungen abhängig. Die Krankenkasse muss leistungspflichtig sein, weil kein anderer Leistungsträger in der Pflicht steht.
Die letzte ambulante Vorsorgekur muss mindestens 3 Jahre zurück liegen und wenn bestimmte Erkrankungen vorliegen, sollten diese bereits durch einen Facharzt behandelt worden sein.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Versicherte am Wohnort schon in ärztlicher Behandlung war und ihm neben allen angezeigten Behandlungen auch alle erforderlichen Arzneimittel, Heilmittel und Hilfsmittel verordnet wurden.
Außerdem muss der Versicherte aktiv etwas für seine Gesundheit getan haben.
Der behandelnde Arzt muss einen Ortswechsel für notwendig halten und die Kur muss in einem anerkannten Kurort durchgeführt werden.
Wenn der Kurantrag abgelehnt wird
Wird ein Kurantrag von der Krankenkasse abgelehnt, hat man in der Regel ein Widerspruchsrecht und kann als gesetzlich Krankenversicherter innerhalb einer bestimmten Frist, die auf dem Bescheid angegeben ist, Widerspruch erheben.
Ein Widerspruch kann sinnvoll sein, wenn der Arzt einen medizinischen Grund sieht, die Begründung der Krankenkasse zu widerlegen. Dann ist ein Widerspruch oft erfolgreich und die Kur wird im Nachgang genehmigt.
Will die Kasse keinen Zuschuss gewähren oder sucht man eine schnelle Lösung und will den Verwaltungsaufwand sparen, hat man immer noch die Möglichkeit, als Selbstzahler eine medizinische Reise in einem Kurort seiner Wahl zu buchen. Spezialisierte Reiseanbieter halten besonders auch für Selbstzahler viele pauschale Kurreisen im In- und Ausland bereit.
Wenn der Kurantrag genehmigt ist, beträgt der Eigenanteil 10 Prozent der vertraglichen Behandlungskosten. Hinzu kommen ab dem 18. Lebensjahr 10 Euro für jede Verordnung.
Was kostet der Kururlaub?
Die Kosten und Preise für eine ambulante Badekur oder Kompaktkur unterscheiden sich je nach Anbieter und Kurort. In östlichen Ländern ist ein Kururlaub oft wesentlich günstiger. Außerdem sind die Kosten immer auch von der Art der Behandlung, der Anzahl der Anwendungen und der Dauer des Aufenthalts abhängig.
Während eine einwöchige Heilkur mit Halbpension im tschechischen Marienbad aktuell schon für unter 300 Euro zu haben ist, kosten 14 Tage Buchinger Heilfasten zur Gewichtsreduktion, bei Erschöpfung oder zur Stärkung des Immunsystems in Deutschland etwa zwischen 1.800 und 2100 Euro. Für einen dreiwöchigen Kururlaub liegen die Preise etwa um ein Drittel höher.
Wie beantragt man den Kururlaub?
Der Weg zur bezuschussten ambulanten Badekur oder Kompaktkur ist gleich. Bei der Beantragung von Kururlaub, unabhängig davon, ob eine offene Badekur oder eine Kompaktkur beantragt werden soll, spricht der Versicherte im ersten Schritt mit dem Hausarzt oder dem behandelnden Facharzt, der ihm die Kurbedürftigkeit per Attest bescheinigt.
Anschließend kann der Versicherte das Formular für den Kurantrag von seiner Krankenkasse abfordern und reicht im nächsten Schritt den Kurantrag, den er zusammen mit dem Arzt ausgefüllt hat, bei seiner Krankenkasse zur Prüfung ein.
Um die eigene Kurbedürftigkeit zusätzlich zu stützen, hilft in vielen Fällen auch ein Situationsbericht, der vom Versicherten selbst verfasst und dem Antrag beigefügt wird.
Nicht von der Kasse übernommene Kosten sind steuerlich absetzbar
Wenn die medizinische Notwendigkeit erst einmal festgestellt wurde, können Versicherte alle medizinisch notwendigen Kosten, die die Krankenkasse bei einer Kur oder Reha nicht übernommen hat, von der Steuer absetzen. Möglich wird das in der jährlichen Steuererklärung im Rahmen der außergewöhnlichen Belastungen nach §64 Abs. 1 Nr. 3 EStDV.
Zum Nachweis für das Finanzamt gereicht ein Attest der medizinischen Notwendigkeit und eine nachgewiesene ärztliche Kontrolle.
Absetzbar sind neben den Fahrtkosten auch Kosten für Behandlung und Unterbringung, die man selbst bezahlt. Erstattete Zuschüsse muss man allerdings von den absetzbaren Kosten abziehen.
Im Einzelnen sind die Fahrtkosten der öffentlichen Verkehrsmittel für die Anreise und Abreise und für Fahrten am Kurort absetzbar. Nur bei Gehproblemen werden Fahrtkosten mit dem eigenen Auto anerkannt.
Auch die Ausgaben für Kurtaxe, die für die Übernachtung in Urlaubsgebieten von den Kommunen erhoben wird, lässt sich absetzen. Dazu kommen außerdem Arztkosten, Gebühren für ärztliche Bescheinigungen und Atteste.
Aber auch Aufwendungen für die verordneten Heilmittel und Medikamente sowie die Ausgaben für Kurmittel und Heilmittel, darunter etwa Bäder und Massagen, lassen sich steuerlich absetzen.
Hinzu kommen neben Aufwendungen für einen Aufenthalt in einem Sanatorium oder einer Kureinrichtung auch die Kosten für eine Unterbringung in einem privaten Quartier.
Verpflegungskosten nach Abzug von 20 Prozent kann man ebenso in der Steuererklärung angeben wie die Kosten für Trinkgelder an das Personal.
Außergewöhnliche Belastungen können zwar in unbegrenzter Höhe abgesetzt werden, allerdings erst, nachdem der individuelle Grenzwert für eine zumutbare Eigenbelastung überschritten wurde. Wie hoch dieser ist, hängt nicht zuletzt vom Einkommen, dem Familienstand und der Kinderanzahl ab.
Geht der Kururlaub ins Ausland sollte man allerdings beachten, dass Auslandskuren vom Finanzamt nur in der Höhe anerkannt werden, die auch eine vergleichbare Inlandskur gekostet hätte.
Behinderte haben allerdings die Möglichkeit, die Kosten der Kur zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag abzusetzen.
Wie lange dauert eine ambulante Vorsorgekur und wie oft wird sie bezuschusst?
Der Kururlaub bei Kompaktkuren dauert oft mindestens drei Wochen, während eine ambulante Vorsorgekur höchstens drei Wochen dauern darf. Die meisten Angebote sind beim Kururlaub auf drei Wochen ausgelegt, um die bestmögliche Erholung zu erzielen. Es lassen sich manchmal auch zweiwöchige Angebote für eine ambulante Vorsorgekur buchen. Bei Kompaktkuren gilt meistens die drei-wöchige Dauer als Voraussetzung, um den Therapieerfolg zu gewährleisten.
Selbstzahler sind allerdings nicht an eine Mindestdauer gebunden und können nach Belieben auch eine der beliebten Wochenendkuren buchen.
Der Kururlaub in Form einer ambulanten Badekur oder Kompaktkur ist bei medizinischer Notwendigkeit alle drei Jahre möglich.
Autor: Katja Schulte Redaktion
Datum: 05.05.2021 | aktualisiert 01.01.2023
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Quellen und weiterführende Informationen:
SGB V Gesetzliche Krankenversicherung. § 23 Medizinische Vorsorgeleistungen
§ 64 EStDV Nachweis von Krankenkosten und der Voraussetzungen der behindertenbedingten Fahrtkostenpauschale
Wichtige Hinweise zu Gesundheitsthemen
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