Die erweiterte Pflicht zur Lebensmittel-Kennzeichnung schafft Transparenz. Seit dem 13.12.2014 gilt im Euroraum die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV). Hersteller, Handel und Gastronomie unterliegen daher einer erweiterten Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel. Nachgebessert wurde unter anderem bei der vorgeschriebenen Schriftgröße auf Produktetiketten, die jetzt je nach Verpackungsgröße mindestens zwischen 0,9 und 1,2 Millimeter groß sein muss.

Die neue Lebensmittel-Kennzeichnung gewährleistet mehr Verbraucherinformation

Auch bei der Kennzeichnung für Lebensmittel-Imitate hat es Änderungen gegeben. So muss seit Inkrafttreten bei Lebensmittel-Imitaten zum Schutz der Verbraucher der ersatzweise verwendete Stoff in unmittelbarer Nähe des Produktnamens angegeben werden. Beim imitierten Pizzabelag beispielsweise muss dort nun Pflanzenfett statt Käse stehen.

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Lebensmittelzusatzstoffe: Was verbirgt sich dahinter?

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Auch die neue deutlichere Kennzeichnung von allergieauslösenden Inhaltsstoffen auf dem Produkt dürfte nun viele Menschen mit bestimmten  Lebensmittelallergien oder Lebensmittelunverträglichkeiten vor dem falschen Griff schützen.

Doch nach wie vor können versteckte allergieauslösende Substanzen wie Kräuter und Gewürze enthalten sein, denn sie sind weiterhin nicht kennzeichnungspflichtig.

Weitere Änderungen betreffen etwa raffinierte Öle und Fette, zusammengefügte Fleisch- und Fischstücke sowie das Einfrierdatum, den Alkoholgehalt, die Gebrauchsanleitung, und die Herkunftskennzeichnung. Auch für die Firmenanschrift, das Mindesthaltbarkeitsdatum, die Nettofüllmenge und das Zutatenverzeichnis gibt es Neuerungen. Betroffen sind außerdem koffeinhaltige Lebensmittel, die Kennzeichnung von Nanomaterialien, der Internet-Handel sowie der Auftauhinweis.

In Verbindung mit der Nährwertkennzeichnung Big 7 gilt dagegen die Lebensmittelinformationsordnung seit dem 13. Dezember 2016 für alle Mitgliedstaaten der EU. Den Mitgliedstaaten bleit allerdings die Möglichkeit, diese in bestimmten Punkten zu ergänzen oder zu konkretisieren.

Der Nutri-Score

Hinzu kommt die erweiterte Nährwertkennzeichnung Nutri-Score. Der Nutri-Score ist für den Hersteller freiwillig. Er funktionieret nach dem Ampelsystem und soll dem Verbraucher einen schnellen Überblick darüber verschaffen, wie gesund das Lebensmittel einzustufen ist.

Eine Informationsbroschüre zur Lebensmittel-Kennzeichnung ist beim Lebensmittelverband verfügbar

Der Lebensmittelverband hat eine entsprechende Informationsbroschüre herausgegeben, die alle Informationen übersichtlich zusammenfasst., damit Verbraucher die Lebensmittel-Kennzeichnung verstehen. Der Link ist am Berichtsende unter Quellen und weiterführende Informationen abrufbar.

Bildquelle Titelbild: ©Sergey Ryzhov/Fotolia.com ID 85926504 (stock.adobe.com)
Autor: Katja Schulte Redaktion
Datum: 05/2016 | aktualisiert 29.01.2023

Quellen und weiterführende Informationen:

BMEL. Erweiterte Nährwertkennzeichnung: Verbraucher und Verbraucherinnen wollen den Nutri-Score. 19. Juli 2022 (abgerufen am 29.01.2023)

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Lebensmittelkennzeichnung

Bundesministerium für Ernährung & Landwirtschaft: Lebensmittelbuch – Leitsätze

Lebensmittelverband. Lebensmittelkennzeichnung verstehen (Infos und Broschüre zum Download)

Bundesministerium für Ernährung & Landwirtschaft: Allergene

BMG. EU-weit einheitliche Lebensmittel-Kennzeichnung. 31. Aug. 2021

Wichtige Hinweise zu Gesundheitsthemen

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