Was sind Lebensmittelzusatzstoffe? Per Definition ist ein Lebensmittelzusatzstoff ein Stoff mit oder ohne Nährwert, der in der Regel weder selbst als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Lebensmittelzutat verwendet wird und einem Lebensmittel aus technologischen Gründen bei der Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Verpackung, Beförderung oder Lagerung zugesetzt wird, wodurch er selbst oder seine Nebenprodukte mittelbar oder unmittelbar zu einem Bestandteil des Lebensmittels werden oder werden können.
Regeln für Zusatzstoffe in der Ernährung
Nur unter bestimmten Voraussetzungen dürfen Lebensmittelproduzenten in der EU ihren Lebensmitteln eine Reihe natürlicher oder künstlich hergestellter Wirkstoffe zufügen. Diese Substanzen werden unter dem Begriff Lebensmittelzusatzstoffe zusammengefasst. Damit sie zum Einsatz kommen dürfen, muss eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt sein.
Zum einen muss die vorgeschlagene Dosis der Lebensmittelzusatzstoffe für Verbraucher unbedenklich sein. Zum anderen dürfen Verbraucher durch die Verwendung der Zusatzstoffe nicht getäuscht werden. Zudem müssen Zusatzstoffe in Lebensmitteln technologisch notwendig sein.
Lebensmittelzusatzstoffe sind zulassungspflichtig
Lebensmittelzusatzstoffe sind nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zulassungspflichtig.
Es handelt sich bei diesen Lebensmittelzusatzstoffen oft um künstliche Süßstoffe, Farbstoffe oder Geschmacksstoffe. Zum Einsatz können aber auch Konservierungsstoffe, Antioxidationsmittel oder Säuerungsmittel kommen.
In zahlreichen Lebensmitteln dienen sie auch als Emulgatoren oder als Stabilisatoren sowie als Backtriebmittel.
Für zugelassene Stoffe gilt das Verbots-Prinzip mit Erlaubnisvorbehalt. Für alle nicht als Lebensmittelzusatzstoff zugelassenen Stoffe gilt dagegen das Null-Toleranzprinzip.
Auf die genaue Bezeichnung der Lebensmittelzusatzstoffe kommt es an
Viele Verbraucher messen der genauen Bezeichnung einer Zutat auf der Produktverpackung beim Einkauf meistens nicht allzu große Bedeutung bei. Dennoch ergibt sich gerade daraus bisweilen ein großer Unterschied in der Produktqualität, wenn es um Lebensmittelzusatzstoffe geht. Verdeutlicht werden kann das etwa am Beispiel der Aromastoffe.
Aromastoffe werden oft als billige Geschmacksstoffe eingesetzt
Aromastoffe befinden sich in vielen verarbeiteten Lebensmitteln, dagegen dürfen unverarbeitete Lebensmittel aber keine Aromen enthalten. Solche Aromastoffe können unterschiedlicher Herkunft sein und ersetzen als kostengünstiger Geschmacksstoff ganz oder teilweise natürliche Zutaten wie zum Beispiel Obst, Gemüse, Fleisch oder Gewürze. Ein Gramm Aroma reicht in der Regel als Lebensmittelzusatzstoff zur Aromatisierung für ein Kilogramm Lebensmittel aus.
Nur die genaue Bezeichnung liefert einen Hinweis auf die Qualität
Viele Verbraucher schätzen den Begriff Aroma auf der Zutatenliste möglicherweise kaum als bedeutend ein. Doch hier kommt die deutsche Gründlichkeit ins Spiel, es kommt den Zusatz an. Für sich alleine gestellt bedeutet Aroma nichts anderes, als ein Produkt, dem mit purer Chemie Geschmack verliehen wurde, also Chemie statt wertvoller natürlicher Geschmacksstoffe.
Was bedeutet Aroma in der Zutatenliste?
Der Begriff Aroma auf der Zutatenliste eines Produktes bedeutet, dass es sich bei diesem Zusatzstoff um ein chemisch hergestelltes Produkt handelt.
Was bedeutet natürliches Aroma oder natürlicher Aromastoff?
Der Begriff natürliches Aroma oder natürlicher Aromastoff bedeutet, dass das Aroma aus einem natürlichen Rohstoff stammt. Der Rohstoff kann dabei tierischer oder pflanzlicher Herkunft sein oder auch aus Mikroorganismen (Schimmelpilzen) erzeugt worden sein. Außerdem ist eine gentechnologische Herstellung möglich.
Was bedeutet natürliches Aroma?
Der Begriff natürliches Aroma bedeutet, das der Aromastoff zu mindestens 95 Prozent aus der angegeben natürlichen Quelle, etwa der Erdbeere, stammt.
Lebensmittelzusatzstoffe können Nahrungsmittelunverträglichkeiten auslösen
Trotzdem die Zusatzstoffe, die Lebensmitteln zugefügt werden dürfen, strengen Regelungen unterliegen, können einige von ihnen bei manchen Menschen zu gesundheitlichen Beschwerden führen und eine Nahrungsmittelunverträglichkeit auslösen.
Lebensmittelzusatzstoffe in der EU
Die Bewertung von Lebensmittelzusatzstoffen, Aromastoffen und Hilfsstoffen in Bezug auf ihre Unbedenklichkeit wird auf EU-Ebene durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) geregelt. In Deutschland ist das Bundesinstitut für Risikobewertung zuständig (BfR).
Für zugelassene Lebensmittelzusatzstoffe wird eine E-Nummer vergeben
Alle in der EU zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe erhalten eine entsprechende E-Nummer. Diese Nummer wird in der Liste der in der Europäischen Union zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe verzeichnet.
BfR warnt vor falschen Listen für Lebensmittelzusatzstoffe
Im Internet, Arztpraxen, Schulen und Kindergärten wurden durch unbekannte Personen unseriöse, gefälschte Listen verbreitet. In den Listen wurde E-Nummern fälschlich Kategorien zugeordnet wie krebserregend, nicht zweifelsfrei unschädlich oder die menschlichen Organe negativ beeinflussend. Einige Listen nennen auch konkrete Produkte mit angeblich gefährlichen Lebensmittelzusatzstoffen. Auch enthalten diese Listen E-Nummern, die nicht vergeben sind. Als Urheber werden fälschlich Forschungsinstitute, Krankenhäuser oder Ministerien genannt, die sich jedoch nachdrücklich davon distanzieren.
Autor: Katja Schulte Redaktion
Datum: 05/2016 | aktualisiert 29.01.2023
Bildquelle: © Bild von Robert Karkowski auf Pixabay.com
Quellen und weiterführende Informationen:
Bfr Bund. Nulltoleranzen in Lebens- und Futtermitteln (PDF)
Lebensmitteklarheit. Aromastoffe viel Geschmack weniger natürliche Zutaten
Wichtige Hinweise zu Gesundheitsthemen
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