Genaues Hinsehen bei Light-Produkten lohnt sich! Light-Produkte dürfen die Begriffe light und leicht beliebig nutzen. Viele Verbraucher, die durch Light-Produkte gerne Kalorien einsparen möchten und deshalb in gutem Glauben auf ein Produkt mit der Aufschrift light zurückgreifen, haben häufig nicht das gekauft, was sie eigentlich wollten.
Denn nach dem deutschen Lebensmittelrecht sind die Begriffe leicht und light nicht genau definiert. Sie beziehen sich nicht unbedingt immer auf den Energiegehalt. Sie können sich genauso auf einen anderen Inhaltsstoff im Produkt beziehen, deshalb lohnt sich in jedem Fall genaues Hinschauen, wenn es um Light-Produkte geht, die das Einsparen von Kalorien vermitteln.
Light oder leicht können sich etwa auf verschiedene Produktangaben des Herstellers beziehen. Sie können einen Hinweis auf einen geringeren Fettgehalt geben oder einen geringeren Energiegehalt vermuten lassen.
Einige Produkte weisen auf weniger enthaltene Kohlensäure hin, während andere beispielsweise einen geringeren Alkoholgehalt, Koffeingehalt oder Zuckergehalt auf der Verpackung ausweisen.
Wenn sich die Herstellerangabe light oder leicht jedoch auf den Energiegehalt oder auf einen Nährstoff bezieht, muss der Energiegehalt oder der Nährstoff in dem Produkt jedenfalls um 30 % reduziert sein. Danach darf beispielsweise ein fettreduzierter Käse mit der Angabe light höchstens einen Fettanteil von 32,5 % Fett i.Tr. aufweisen.
Fettreduzierte und fettarme Lebensmittel und Light-Produkte
Fettreduziert oder fettarm – was ist der Unterschied? Lebensmittel und sogenannte Light-Produkte, die 30 % weniger Fett beinhalten als vergleichbare herkömmliche Lebensmittel gelten als fettreduziert. Als fettarm werden dagegen feste Lebensmittel bezeichnet, die weniger als 3 Gramm Fett pro 100 Gramm enthalten.
Die Bezeichnung fettreduziert dürfen demnach Streichfette wie Butter und Margarine nur dann tragen, wenn sie höchsten 62 % Fett enthalten. Als fettarm hingegen gelten Butter oder Margarine ab 41 % Fettgehalt (Halbfettmargarine). Für fettfreie Lebensmittel gilt sogar ein Fettgehalt von weniger als 0,5 Gramm Fett auf 100 Gramm.
Flüssige Lebensmittel wie Milchprodukte dürfen nur als fettarm bezeichnet werden, wenn sie einen Fettgehalt zwischen 1,5 % und 1,8 % aufweisen.
Kalorienreduzierte Lebensmittel
Was bedeutet kalorienreduziert und kalorienarm? Wenn Lebensmittel mit dem Zusatz kalorienreduziert ausgewiesen werden, müssen sie mindestens 40 % weniger Energie enthalten als vergleichbare herkömmliche Lebensmittel, die nicht kalorienreduziert sind.
Kalorienarme Lebensmittel und kalorienreduzierte Lebensmittel dürfen maximal 50 Kalorien pro 100 Gramm enthalten, flüssige Lebensmittel dürfen dagegen nur 20 Kalorien pro 100 Milliliter zählen. Lebensmittel, die aber als kalorienfrei oder energiefrei angeboten werden, dürfen dann nur noch mindestens 4 Kalorien pro 100 Gramm enthalten.
Diätische Lebensmittel müssen keine Light-Produkte sein
Manche Verbraucher verbinden mit Begriff Diät auf den Warenetiketten automatisch Light-Produkte, die bei der Gewichtsreduktion hilfreich sein können. Das ist aber bei Diätprodukten nicht unbedingt der Fall, denn bei diesen Lebensmitteln geht es lediglich um Produkte, die einem besonderen Ernährungszweck dienen und sich beispielsweise für Diabetiker oder Nierenkranke eignen.
Ein Diätprodukt enthält deshalb nicht gleich unbedingt weniger Fett oder weniger Kalorien.
Autor: Katja Schulte Redaktion
Datum: 05/2016 | aktualisiert 28.01.2023
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