Bundesländer bestimmen die Maskenpflicht jetzt selbst
Die Regelungen zum Mundschutz sind oft nicht einheitlich. Im Kampf gegen das Coronavirus besteht in Deutschland aktuell nur noch in wenigen Bereichen die allgemeine Pflicht, eine Maske zu tragen und mittlerweile entscheidet jedes Bundesland über den Einsatz einer Maskenpflicht selbst. Abhängig von der Lage kann es daher jederzeit in den Bundesländern zu unterschiedlichen Maßnahmen im Umgang mit dem Corona-Virus kommen, das betrifft die Maskenpflicht und die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln. Eine Atemschutzmaske kann je nach Schwere der Situation beispielsweise in öffentlichen Gebäuden, im öffentlichen Nahverkehr, Privathaushalten, Einzelhandelsgeschäften oder Restaurants Pflicht werden. Es können damit auch besondere Bestimmungen zur Art des Atemschutz verbunden sein, wie etwa das verpflichtende Tragen eines speziellen Maskentyps, z.B. einer FFP2 Maske.
Was gilt wo ab wann?
Die Bundesregierung hat einen neuen Rechtsrahmen für Corona Schutzmaßnahmen geschaffen. Dieser gilt vom 01.Oktober 2022 bis zum 07.April 2023. Eine Seite der Bunderegierung listet alle Bundesländer im Überblick auf, damit Bürger sich leichter über den aktuellen Stand informieren können.
Eine allgemeine Maskenpflicht besteht dagegen deutschlandweit aktuell noch in Arztpraxen und medizinischen Einrichtungen sowie in Pflegeeinrichtungen. Über die jeweils aktuellen Coronaschutzmaßnahmen informiert eine Webseite das Bundesministeriums für Gesundheit. Stand Februar 2023 gilt in vielen Bundesländern bereits keine Maskenpflicht mehr im öffentlichen Personennahverkehr.
Verstoß gegen Mundschutzpflicht kann teuer werden
Fast alle Bundesländer und einzelne Städte sind dazu übergegangen, Bußgelder zu verhängen. Während in manchen Bundesländern und Städten beim Verstoß gegen die Maskenpflicht unterschiedlich hohe Bußgelder verhängt werden, beließ es 2020 nur noch das Bundesland Thüringen bei mahnenden Worten.
Sehr hohe Bußgelder gelten vielerorts unter anderem auch für Ladenbesitzer, die nicht sicherstellen, dass ihr Personal und ihre Kunden sich an die Maskenpflicht halten. Mittlerweile haben sich Bund und Länder weitestgehend auf ein einheitliches Bußgeld beim Verstoß gegen die Maskenpflicht geeinigt.
50 € Strafe werden mindestens fällig, wenn die Maske nicht an den jeweils im Bundesland vorgeschrieben Orten getragen wird. Doch auf eine einheitliche Regelung kann man sich nicht überall verlassen – einige Bundesländer und Städte erheben deutlich höhere Bußgelder beim Verstoß gegen die Maskenpflicht.
Wer sich nicht an die Mundschutzpflicht hält, kann unabhängig von einem Bußgeld wohl damit rechnen, dass ihm in öffentlichen Verkehrsmitteln, Behörden, Geschäften oder anderen Geltungsbereichen der Zutritt verwehrt wird.
Jena zog positive Bilanz
Als erste deutsche Stadt führte Jena damals die Maskenpflicht ein und zog aus der Maßnahme positive Bilanz. 14 Tage nach Einführung der Maskenpflicht war in Jena noch keine Neuinfektion gemeldet worden, wie der Bürgermeister den Medien damals mitteilte.
Einfache Alltagsmasken reichen oft nicht mehr aus
Infektiöse Tröpfchen sollen am besten durch FFP2 zurück gehalten werden. Ziemlich einhellig empfehlen Bundesländer und Städte heute nicht mehr nur eine einfache Mund-Nasen-Bedeckung, um die Tröpfchen zurückhalten, sondern mindestens Atemschutzmasken der Klasse FFP2. Zertifizierte Atemschutzmasken der Klassen FFP2 und FFP3 sowie medizinische OP-Masken waren anfangs noch knapp. In der Coronakrise sind sie schon lange nicht mehr nur pflegenden und medizinischen Kräften vorbehalten, sondern zum neuen Mindeststandard geworden.
Die Einführung der Maskenpflicht war zunächst umstritten
Einige Experten sprachen sich für und andere gegen das Maskentragen aus. Auf Kritik stieß die Maskenpflicht anfangs bei verschiedenen Politikern. So befürchtete etwa die brandenburgische Gesundheitsministerin Ursula Nonnenbacher (Grüne), dass die Maske ein falsches Sicherheitsgefühl auslöst und so die wichtigen Abstands- und Hygieneregeln nicht mehr ausreichend eingehalten werden. Zwar habe die Maske einen gewissen Schutzeffekt, aber der Schutz vor einer Infektion sei eben nicht sicher, äußerte die Politikerin im ZDF-Morgenmagazin.
Ganz anders dagegen äußerte sich Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) in der Presse. Er empfahl allen Bürgern einfache Schutzmasken, um sie im öffentlichen Raum tragen. Wenn die selbstgebastelten und gekauften einfachen Schutzmasken auch keinen Schutz vor Ansteckung bieten, verringerten sie aber wenigstens das Risiko, so der Präsident der Bundesärztekammer.
Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) müssen die Anwender bei der Verwendung und im Umgang mit Atemschutzmasken wichtige Regeln beachten. In Verbindung mit Abstands- und Hygieneregeln kann die Maske zusätzlichen Nutzen bringen, allerdings nur bei richtiger Anwendung, so die Experten.
Länder und Kommunen können jederzeit eine Maskenpflicht beschließen
Welche Atemschutzmasken und Schutzmaßnahmen in deutschen Bundesländern und Städten verlangt werden und in welchen Räumen die Maskenpflicht gilt, regeln die Bundesländer und einige Städte ganz unterschiedlich. Auf Basis des Infektionsschutzgesetzes kann jedes Bundesland und jede Kommune flexibel auf die örtliche Situation reagieren und so auch zu jeder Zeit eine entsprechende Mundschutzpflicht veranlassen und verändern.
Maskierten Autofahrern kann ein Bußgeld drohen
Die Maskenpflicht würde normalerweise am Steuer enden. Auch wenn eine Maskenpflicht gilt, verbietet die Straßenverkehrsordnung (§ 23. Abs. 4 StVO) normalerweise den Mundschutz am Steuer. Autofahren mit Maske wird teuer, denn „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“
Bei Verstoß wird üblicherweise ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro fällig. Im Zuge der Maskenpflicht durch die unvorhergesehene Coronakrise muss nun aber auch in der Straßenverkehrsordnung wohl nachjustiert werden. Verantwortlich dafür sind die Innenminister der Bundesländer.
Bis zu einer Regelung rät der ADAC dazu, das Fahrzeuglenker darauf achten müssen, „dass die ausschlaggebenden Gesichtszüge im Wesentlichen weiterhin auszumachen sind“.
Autor: Katja Schulte Redaktion
Datum: 04/2020 | aktualisiert 03.02.2023
Bild: ©Tumisu@pixabay.com (CCO Creative Commons Lizenz)
Quellen und weiterführende Informationen:
- Bundesregierung. Corona-Schutzmaßnahmen – Was seit Oktober gilt
- Bunderegierung: Coronavirus in Deutschland
- Hessische Landeregierung beschließt Maskenpflicht. Presseinformation vom 21.April 2020
- Hessen. Neue Regelungen festgelegt. 12.10.2021
- Freistaat Thüringen. Corona-Verordnung
- Sachsen. Amtliche Bekanntmachungen.
- Niedersachsen. Coronavirus. FAQ
- Sachsen-Anhalt führt Mundschutzpflicht ein. Pressemitteilung Nr.170/2020 vom 21.04.2020
- Landesregierung NRW. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und das Saarland führen Maskenpflicht ein. 22.04.2020
- Landratsamt Nordhausen. Informationen zum Coronavirus
- Straßenverkehrsordnung
- Corona Verordnung Baden-Württemberg
- Bremen.de. Corona. Die häufigsten Fragen
Dieser Artikel behandelt ein Gesundheitsthema. Er dient nicht der Selbstdiagnose und ersetzt keine Arztdiagnose. Bitte beachten Sie hierzu die weiteren Hinweise zu Gesundheitsthemen
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