Mineralwasser ist nicht gleich Mineralwasser, denn es gibt deutliche Unterschiede in der Qualität. Der Verbrauch in Deutschland ist hoch. Mineralwasser zählt zu den beliebtesten Durstlöschern der Deutschen, gefördert wird es aus mehr als 820 anerkannten Quellen, die über ganz Deutschland verteilt sind.
Im Jahr 2018 trank nach Angaben der Informationszentrale Deutsches Mineralwasser jeder Bundesbürger im Durchschnitt 150,5 Liter Mineralwasser und Heilwasser. Zu den Qualitätsmerkmalen zählen insbesondere auch sein Nährstoffreichtum und der Grad seiner Schadstoffbelastung.
Mineralwasser ist ein Quellwasser von ursprünglicher Reinheit
Wenn Wasser auf seinem Weg in die Tiefe durch Erde und Gesteinsschichten gefiltert wird und am Ende in eine unterirdische, vor Verunreinigungen geschützte Quelle sickert, entsteht ursprüngliches reines Mineralwasser. Es kann aus einer oder mehreren natürlich oder künstlich erschlossenen Quellen gewonnen werden.
Je nach geographischer Lage und Beschaffenheit der Gesteinsschichten reichert die Quelle das Wasser dabei mit mehr oder weniger Mineralstoffen wie Natrium, Kalzium, Magnesium, Kalium und Spurenelementen wie Lithium an. Durch die wertvollen Mineralstoffe gewinnt das Wasser zunehmend an Qualität und ernährungsphysiologischer Bedeutung. Heilwasser besitzt deutlich höhere Mineralstoffanteile als Mineralwasser.
Um die unterirdische Quelle vor Verunreinigungen zu schützen, muss mindestens eine Erdschicht zwischen Grundwasser und Quelle liegen.
Die Mineral- und Tafelwasserverordnung
Jedes Mineralwasser unterliegt der Deutschen Mineral- und Tafelwasserverordnung (MTV) und benötigt eine amtliche Anerkennung. Per Definition ist Mineralwasser weiterhin ein Grundwasser mit besonderen Eigenschaften, dessen Inhaltsstoffe und Quelltemperatur nur geringfügig natürlich schwanken dürfen.
Mineralwasser muss zudem aus einer unterirdischen Quelle stammen und von ursprünglicher Reinheit sein. Die Abfüllung erfolgt zur Bewahrung der Reinheit direkt am Gewinnungsort.
Der Begriff ursprüngliche Reinheit bezieht sich dabei nicht auf natürliche Verunreinigungen, wie sie etwa durch Arsen oder radioaktive Mineralien ins Mineralwasser eingebracht werden können, sondern auf Verunreinigungen die durch menschliche Aktivitäten in die Umwelt eingebracht werden (anthropogene Verunreinigung).
Dazu zählen außerdem Verunreinigungen aus Industrie, Landwirtschaft, Mülldeponien, Krankenhäusern, Bergbau oder Haushalten. Näher erläutert werden die Begriffe ursprüngliche Reinheit und vor Verunreinigung geschützt jedoch in der Mineral- und Tafelwasserverordnung nicht.
Beim Mineralwasser ist nur eine eingeschränkte Behandlung erlaubt
Nach der Deutschen Mineral- und Tafelwasserverordnung gelten im Genehmigungsverfahren strengere mikrobiologische Grenzwerte als beim Trinkwasser. Die Einhaltung dieser Grenzwerte kontrolliert die Lebensmittelüberwachung am Ort der Abfüllung.
Gemäß Art. 4 der EG-Richtlinie dürfen die Abfüller das Mineralwasser nur eingeschränkt behandeln Beispielsweise dürfen sie Kohlensäure hinzufügen oder entfernen, auch dürfen sie unerwünschte Bestandteile wie Arsen, Mangan oder Fluorid mit genehmigten Verfahren reduzieren bzw. entfernen. Ebenfalls können sie unbeständige Stoffe wie Eisen oder Schwefel mit physikalischen Verfahren entfernen.
Rechtlich ungeregelt sind jedoch in der MTV bislang konkrete Grenzwerte für verunreinigende Stoffe, wie sie zum Teil durch menschliche Aktivität ins Mineralwasser eingebracht werden.
Schadstoffe: Ist die Qualität von Mineralwasser in Gefahr?
Meldungen über Verunreinigungen im Mineralwasser gibt es immer wieder, denn seit Jahren sorgen die Testergebnisse einiger Mineralwässer wegen Verunreinigungen erneut für Schlagzeilen. Kritiker sehen die ursprüngliche Reinheit und Qualität gefährdet. Auch Inhaltsstoffe von Verpackungen sind häufig ein Thema in Verbindung mit der Verunreinigung. Viele gefundene Substanzen werden zwar gesundheitlich nicht als bedenklich eingestuft, dennoch belasten Verunreinigungen verschiedener Art mehr oder minder stark einige deutsche Brunnen und Mineralwässer und damit auch deren ursprüngliche Reinheit.
Normalerweise ist das Grundwasser weitestgehend durch intakte Erd- und Gesteinsschichten vor Verunreinigungen geschützt. Aber nicht immer reicht die natürliche Schutzfunktion dieser Schichten aus. Gefährdet wird das Grundwasser beispielsweise durch die Entfernung schützender Schichten bei baulichen Eingriffen oder Rohstoffabtragungen. Auch die Verwendung von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln sowie die Freisetzung anthropogener Stoffe, die nicht natürlich zurückgehalten oder abgebaut werden können, gefährden das Grundwasser.
Verschiedene Schadstoffe belasten die Qualität von Mineralwässern
Gleich mehrere problematische Substanzen können in die Brunnen gelangen und sich dort anreichern. Angefangen von den künstlichen Süßstoffen über Bisphenol A, Arzneimittel und Pflanzenschutzmittel bis hin zu Korrosionsschutzmitteln und Acetaldehyhd reicht die Liste.
Künstliche Süßstoffe reichern sich in Quellgebieten an
Künstliche Süßstoffe wie Acesulfam, Saccharin, Sucralose und Cyclamat sind hochgradig wasserlöslich und ähnlich wie Silikone sehr stabil. Sie gelangen über den Urin in die Kläranlagen, wo sie zumeist unverändert wieder ausgeleitet werden. In einigen Quellgebieten reichern sich diese Substanzen an. Zwar gelten die als Lebensmittel zugelassenen Süßstoffe nicht als gesundheitsschädlich, dennoch gilt ihr Eindringen in Mineralwasserquellen mittlerweile als Indikator für Reinheit und Ursprünglichkeit einer Quelle. Ihr Eindringen macht deutlich, dass zukünftig auch andere unerwünschte Stoffe auf dem gleichen Wege das Mineralwasser der Quelle verunreinigen könnten. Erst seit 2007 lassen sich die Süßstoffe durch ein spezielles Verfahren nachweisen.
Bisphenol A (BPA) kann den Hormonhaushalt beeinflussen
Bisphenol A steht lange schon im Verdacht, auch beim Menschen hormonähnlich wirken zu können. Es findet sich unter anderem als „Weichmacher“ in Kunststoffen, die als Lebensmittelverpackungen eingesetzt werden. Viele Abfüller sind deshalb bereits dazu übergegangen, Mineralwasser alternativ in Kunststoffflaschen aus PET abzufüllen. Auch bei Kunststoffverschlüssen von Glasflaschen wird häufig schon auf BPA verzichtet. Ob eine Verpackung noch BPA enthält, kann beim Abfüller erfragt werden.
Nach neuen Bewertungsergebnissen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wird es als weniger wahrscheinlich eingestuft, dass durch Bisphenol A im Niedrigdosisbereich Effekte auf Fortpflanzung und Entwicklung auftreten oder schädliche Wirkungen auf das Nerven-, Stoffwechsel-, Immun- und Herzkreislaufsystem ausgeübt werden. Wenig wahrscheinlich schätzt die EFSA auch das Risiko ein, das Bisphenol A erbgutverändernd oder krebserregend wirkt. Bis zur Auswertung weiterer laufender Langzeitstudien bestimmte die EFSA eine neue tolerable Aufnahmemenge, die lebenslang ohne Gesundheitsrisiko aufgenommen werden kann – sie liegt derzeit bei 4 Mikrogramm Bisphenol A pro Kilogramm Körpergewicht.
Pflanzenschutzmittel gelangen ins Grundwasser
Schädlingsbekämpfungsmittel, Biozide und Pilzbekämpfungsmittel sowie ihre Zersetzungsprodukte (Metaboliten) gelangen von den bewirtschafteten Äckern ins Grundwasser und können mitunter auch Mineralwasserquellen erreichen. Produkte dieser Art sind strengen Zulassungsverfahren unterworfen. Pflanzenschutzmittel und ihre Abbauprodukte dürfen bei sachgemäßem Gebrauch weder Anwender noch Umwelt schädigen. Sie dürfen auch keine Rückstände in Lebensmitteln und Trinkwasser hinterlassen, die die Gesundheit der Verbraucher gefährden. Die nachgewiesenen Metaboliten sollen nach dem Abbau ohne Einfluss auf die menschliche Gesundheit sein.
Korrosionsschutzmittel können ins Mineralwasser gelangen
Korrosionsschutzmittel können Rückstände chemischer Substanzen sein, die aus Geschirrspülreinigungs-Tabs stammen und in Kläranlagen nicht abgebaut werden. Auch Korrosionsschutzmittel können in Mineralwasser gelangen.
Acetaldehyd im Mineralwasser ist ein Qualitätsmangel
Acetaldehyd kommt häufig in PET Flaschen vor und ist für den Menschen schon als fruchtiger Beigeschmack wahrnehmbar, wenn es nur in minimalsten Mengen aus dem aus dem Plastik der Flasche ins Getränk übergeht. Auch wenn von geringen Mengen der Substanz kein gesundheitliches Risiko ausgeht, ist nach geltenden Vorschriften eine Geruchs- oder Geschmacksveränderung nicht erlaubt. Sie stellen einen Qualitätsmangel dar. Derart belastete Getränke können zurück gegeben werden. Hersteller von PET Flaschen sind aufgefordert, das Acetaldehyd im PET zu binden oder die Flaschen mit einer glasartigen Innenbeschichtung zu versehen.
Auch Arzneimittel gelangen teilweise ins Grundwasser
Durch Ausscheidungen gelangen regelmäßig menschliche und tierische Arzneimittel über diffuse Quellen in das Grundwasser und so auch in Mineralwasser. Sowohl tierische Arzneimittelrückstände aus der Gülle, wie auch menschliche Rückstände, die im Klärschlamm verbleiben, gelangen mit der Düngung landwirtschaftlicher Flächen von dort aus teilweise in das Grundwasser. Nach Angaben des Umweltbundesamtes ist aus heutiger Sicht zwar ein toxikologisches Risiko für den Menschen auszuschließen, doch Verhaltensänderungen von Tierzüchtern, Ärzten, Apothekern und Verbrauchern sollen langfristig den Eintrag von Arzneimittelrückständen in die Umwelt reduzieren.
Uran kommt auch natürlich im Grundwasser vor
Erhöhte natürliche Uranvorkommen, die sich mancherorts auch im Grundwasser nachweisen lassen, finden sich in den deutschen Mittelgebirgsregionen. Betroffen sind Teile von Thüringen, Nordbayern und dem südlichen Sachsen. Daneben kann Uran auch über die Landwirtschaft in die Umwelt gelangen, nämlich dann, wenn Phosphatdünger zum Einsatz kommen, die aus mit Schwermetallen belasteten Rohphosphaten hergestellt werden. Je nach Quelle ist Uran im Mineralwasser nachweisbar.
Uran ist chemisch giftig und kann bei anhaltender Aufnahme höherer Konzentrationen die Nieren schädigen. Besonders gefährdet sind Säuglinge. Für abgepacktes Wasser wie Quellwasser, Tafelwasser und natürliches Mineralwasser, das die Aufschrift „Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung“ trägt, gilt rechtsverbindlich ein Höchstwert von 2 Mikrogramm Uran pro Liter.
Nach Auffassung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) stellt Uran nach heutigen Erkenntnissen kein nennenswertes Gesundheitsrisiko dar. Dennoch will man dort nicht ausschließen, dass Verbraucher über Trinkwasser und Mineralwasser gesundheitlich bedenkliche Mengen an Uran aufnehmen, wenn das Wassers aus Regionen mit hohen natürlichen Uranvorkommen stammte.
Auf europäischer Ebene wurde bislang weder für Trinkwasser noch für Mineralwasser ein Höchstwert von Uran festgelegt. Für Trinkwasser besteht jedoch eine Empfehlung des Umweltbundesamtes, nach der 10 Mikrogramm Uran pro Liter als lebenslang duldbarer Leitwert einzuhalten sind. Eine anders lautende Empfehlung kommt von der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Ihren Berechnungen nach kann ein Mensch von 60 Kilogramm Gewicht täglich 36 Milligramm Uran zu sich nehmen ohne gesundheitliche Schäden befürchten zu müssen. Die WHO empfiehlt einen Höchstwert von 15 Milligramm Uran pro Liter einzuhalten.
Inhaltsstoffe von Mineralwasser checken
Details über die Inhaltsstoffe im Mineralwasser kann man beim Abfüller, Wasserversorger und beim Gesundheitsamt erfragen. Wer mehr über sein täglich konsumiertes Mineralwasser und seine Inhaltsstoffe erfahren möchte, wird bei vielen Abfüllern bereits auf der Homepage umfassend informiert. Dort sind oft detaillierte Angaben zu allen Inhaltsstoffen und Verpackungen hinterlegt, Fehlendes lässt sich in der Regel ohne Probleme beim Abfüller erfragen.
Auskunft über den Gehalt von Uran, Nitrat und anderen Substanzen im Mineralwasser oder Leitungswasser geben ebenfalls örtliche Wasserversorger oder Gesundheitsämter der Region, beziehungsweise der Quellregion.
Was geschieht mit verunreinigten Quellen?
Bislang darf belastetes Mineralwasser weiter abgefüllt werden. Trotzdem einschlägige EU-Richtlinien existieren, die beispielsweise Orientierungswerte für Höchstkonzentrationen (0,05 Mikrogramm/Liter) von belastenden Pflanzenschutzmitteln und Arzneimitteln festlegen, dürfen Brunnenbetreiber derzeit weiter belastetes Mineralwasser abfüllen. Sie dürfen belastetes Wasser aus einer Quelle selbst dann ungehindert weiter in den Verkehr bringen, wenn ihre Werte die Höchstgrenzen übersteigen und auch die ursprüngliche Reinheit von Mineralwasser nicht mehr gewährleistet wird.
So entschied es der Verwaltungsgerichtshof (VGH) 2013, nachdem das Land Baden-Württemberg einigen Brunnenbetreibern wegen Verunreinigungen durch Pflanzenschutzmetaboliten die amtliche Anerkennung des Wassers als „Natürliches Mineralwasser“ entzogen hatte. Als die Brunnenbetreiber dagegen Klage einreichten gab ihnen der VGH Recht. Seine Entscheidung begründete er damit, dass die Aberkennung wegen der Feststellung von Metaboliten von Pflanzenschutzmitteln in die grundgesetzlich geschützte Berufsausübungsfreiheit des Mineralwasser-Unternehmens eingreife. Nach der MTV sei nicht bereits jeglicher anthropogene Eintrag als Verunreinigung anzusehen, der einer amtlichen Anerkennung entgegensteht, es sei auch verfassungsrechtlich keine absolute Abwesenheit von Schadstoffen gefordert, sondern nur eine normative Reinheit. Um dem Unternehmer die Anerkennung und die damit verbundene grundrechtlich zugesicherte Berufsausübung versagen zu können, müssten die Grenzziehungen zu anthropogenen Einflüssen in der Rechtsverordnung selbst normativ erfolgen. Das sei bisher nicht der Fall.
Fazit
Solange in der MTV keine Höchstgrenzen für verunreinigende Stoffe in Mineralwasser festgesetzt werden, können belastete Mineralwässer weiterhin in den Handel gelangen.
Nach Ansicht des Landes Baden-Württemberg müssen aber klare Regelungen und konkrete Werte zu anthropogenen Verunreinigungen in Natürlichem Mineralwasser rechtsgültig verankert werden. Anthropogen verunreinigtes Brunnenwasser, das den Vorgaben für „Natürliches Mineralwasser“ nicht entspricht, würde dann nach Ausführungen von Dr. Gerhard Thielert vom Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Sigmaringen (CVUA) nicht zwangsläufig verboten, sondern es könnte weiterhin für Tafelwasser, Schorle oder Limonade genutzt werden, da die Verunreinigungen nicht gesundheitsschädlich sind. Die Behörden möchten den Verbraucher vor Irreführung und Übervorteilung schützen. Denn schließlich dürfe der Verbraucher von einem natürlichen Mineralwasser zu Recht eine gehobene Qualität erwarten und dafür bezahle er auch einen entsprechenden Preis.
Autor: Katja Schulte Redaktion
Datum: 02/2018 | aktualisiert 23.01.2023
Bildquelle: © Bild von Public Domain Pictures auf Pixabay.com
Quellen und weiterführende Informationen:
Umweltbundesamt .Grundwasser in Deutschland (PDF)
Mineralwasser.com Marktdaten. Informationszentrale Deutsches Mineralwasser. Pro-Kopf-Verbrauch 2018
Umweltbundesamt. Rund um Trinkwasser
Gesetze im Internet. Mineral- und Trinkwasserverordnung (PDF)
Land Baden-Württemberg: Ursprüngliche Reinheit von natürlichem Mineralwasser und anthropogene Verunreinigungen
BfR. Fragen und Antworten zu Bisphenol A in verbrauchernahen Produkten (PDF)
Mineralwasser.com: Ausgewählte Fragen und Antworten zu PET Flaschen
BfR-Bund: Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe-ADI-Werte und gesundheitliche Trinkwasserleitwerte
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