Experten berichten, dass es später mit vielen Patientenverfügungen Probleme gibt. Mit einer schriftlichen Patientenverfügung lässt sich für den Fall einer späteren Entscheidungsunfähigkeit der eigene Wille vorsorglich festlegen, wenn es um die gesundheitliche Behandlung und lebensverlängernde Maßnahmen geht.

Wenn der Ernstfall eingetreten ist und ein Patient seinen Willen nicht mehr selbst kundtun kann, soll die Patientenverfügung bestimmen, welche medizinischen Maßnahmen gewünscht sind und welche nicht durchgeführt werden sollen. Nicht nur Ärzte, sondern auch Angehörige, Betreuer und andere Bevollmächtigte sind an diesen Willen rechtlich gebunden, doch immer wieder treten verschiedene Probleme mit Patientenverfügungen auf, so dass am Ende dem Willen des Patienten nicht unbedingt Folge geleistet werden kann.

LESETIPP

Notarielles und eigenhändiges Testament

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Gültigkeitsvoraussetzungen von Patientenverfügungen

Bei Ärzten, Angehörigen und Betreuern besteht oft Unsicherheit. Das Deutsche Ärzteblatt veröffentlichte die Ergebnisse einer Befragung von Ärzten und Angehörigen auf Intensivstationen zur Aussagekraft von Patientenverfügungen.

Dabei stellte sich heraus, dass den Ärzten die Formulierungen in Patientenverfügungen oft unklar sind.

Sie stellten vielfach Widersprüche fest. Außerdem waren einige Verfügungen auf die tatsächliche medizinische Situation überhaupt nicht anwendbar. Bei den mangelhaften Patientenverfügungen handelte es sich meistens um vorformulierte Textbausteine, die in den kritischen Fällen nicht ausreichten und sich als ungültig erwiesen haben.

Auch Angehörige hatten teilweise Schwierigkeiten bei der Anwendung einer Patientenverfügung, da die Formulierungen ihnen weder eine Anleitung noch eine Entscheidungshilfe geboten haben. Trotzdem Angehörige den Patientenwillen auch aus persönlichen Gesprächen genau kannten, waren sie in der konkreten Situation letztlich nicht sicher, dass sie die Anwendbarkeit auch richtig bewerteten. Während die Ärzte die Patientenverfügung nur sinngemäß befolgten, wollten Angehörige sie wortgenau umsetzten, was nicht immer möglich war.

In der Rückschau fand die Mehrzahl der Angehörigen dennoch, dass dem Patientenwillen in der Intensivtherapie vollständig entsprochen wurde.

Dem behandelnden Arzt kommt gemeinsam mit dem Vertreter des Patienten die Aufgabe zu, den Patientenwillen zu ermitteln und ihn auszulegen. Während die Ärzte kaum Konflikte bei der Umsetzung der Patientenverfügungen äußerten, litten Angehörige oft noch lange unter den psychischen Folgen.

Die gültige Form der Patientenverfügung

Formvorschriften müssen beachtet werden. Die Patientenverfügung muss eine bestimmte Form haben. Das Gesetz sieht dazu vor, dass die Verfügung schriftlich verfasst und vom Patienten eigenhändig unterschrieben wird oder sie ansonsten notariell beglaubigt ist. Eine Patientenverfügung kann jederzeit widerrufen oder geändert werden.

Der Inhalt einer Patientenverfügung

Auch auf die richtige inhaltliche Gestaltung kommt es an. Bezugnehmend auf die Ergebnisse der Befragung, wäre es wünschenswert, dass in Patientenverfügungen zukünftig eindeutige Bestimmungen getroffen werden, die sowohl von Ärzten wie auch von Angehörigen zweifelsfrei und übereinstimmend bewertet und auch angewendet werden können.

Ob sich eine selbst zusammengestellte Patientenverfügung aus Textbausteinen im Ernstfall bewährt, ist nicht unbedingt sicher. Im Zweifelsfall kann man den Inhalt einer Patientenverfügung auch mit seinem Arzt besprechen.

Advance Care Planning (ACP)

Advance Care Planning (ACP) begleitet alte, pflegebedürftige und behinderte Menschen qualifiziert bei der Entscheidungsfindung. Advance Care Planning ist ein etabliertes Konzept, das Menschen unterstützt und begleitet, die sich schon im Vorwege für Behandlungswünsche in möglicherweise eintretenden gesundheitlichen Krisensituationen entscheiden wollen. Die Begleitung erfolgt durch geschultes Personal und bezieht auf Wunsch auch Angehörige mit ein.

Neben einer ausgereiften Patientenverfügung hilft Advance Care Planning auch bei der Bevollmächtigung eines rechtlichen Vertreters. Die individuelle Beratung ist längerfristig und informiert außerdem über Hilfen und Angebote zur Sterbebegleitung.

Die Kosten für das Advance Care Planning werden im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung von den gesetzlichen Krankenkassen getragen. Nicht nur Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Altenhilfe, sondern auch Einrichtungen der Behindertenhilfe im Sinn von § 43 SGB XI können nach § 132g SGB V Krankenkassenleistungen für angebotene ACP-Beratungen in Anspruch nehmen.

Infobroschüre „Patientenverfügung“

Ausführliche Informationen zum Thema liefert die kostenlose Broschüre „Patientenverfügung“ des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV). Erhältlich ist die Broschüre in Papierform oder per Download (PDF) auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums im Bereich Patientenrechte.

Autor: Katja Schulte Redaktion
Datum: 09/2020 | aktualisiert 16.01.2023
Bildquelle: © Bild von valeopardo auf Pixabay.com

Quellen und weiterführende Informationen:

Patientenverfügung: § 1827 BGB

Nadja Leder, Daniel Schwarzkopf, Konrad Reinhart et al. Aussagekraft von Patientenverfügungen in Akutsituationen. Dtsch Ärztebl Int 2015; 112:723-9

Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V. Advance Care Planning in stationären Pflegeeinrichtungen

Wichtige Hinweise zu Gesundheitsthemen

Dieser Artikel behandelt ein Gesundheitsthema. Er dient nicht der Selbstdiagnose und ersetzt keine Arztdiagnose. Bitte beachten Sie hierzu die weiteren Hinweise zu Gesundheitsthemen

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