Hilfsmittel

Neben technischen Hilfsmitteln können auch medizinische oder orthopädische Hilfsmittel zum Einsatz kommen. Weitere Hilfsmittel unterstützen das Sehen und Hören – diese Mittel fallen in den Bereich der Krankenkassen. Spezielle Hilfsmittel unterstützen dagegen die Pflege und Körperpflege, sie werden bei Pflegebedürftigkeit von den Pflegekassen übernommen.

Hilfsmittel können von den Krankenkassen bezuschusst werden, wenn der Arzt sie verordnet und dafür ein entsprechendes Rezept ausstellt. Ein Anspruch auf Versorgung besteht dann, wenn die Mittel für den Erfolg einer Krankenbehandlung notwendig sind.

Ein Anspruch besteht außerdem, wenn damit einer drohenden Behinderung vorgebeugt werden kann, aber auch, um eine Behinderung auszugleichen.

Während gesetzlich Versicherte sich das verordnete Hilfsmittel von ihrer Kasse genehmigen lassen müssen, bezahlen privat Versicherte es zunächst selbst und reichen die Verordnung anschließend beim Privaten Krankenversicherer ein, erstattet wird je nach individuell abgeschlossenem Tarif. Geregelt werden Hilfsmittel im GKV Hilfsmittelverzeichnis.