Krankenkasse Portfolio Gesetzliche Krankenkassen

Als Bestandteil des Sozialversicherungssystems erhält die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Form einer Pflichtversicherung die Gesundheit von Versicherten, stellt sie im Krankeheitsfall wieder her oder verbessert sie.

Bei der Wahl der Krankenkasse haben gesetzlich Versicherte weitgehend eine Wahlfreiheit. Eine Ausnahme bildet die Landwirtschaftliche Krankenkasse für Landwirte.

97 Krankenkassen standen im Jahr 2022 im Dienst der Versicherten. Einige der Krankenkassen bieten Wahlleistungen an. Über 73 Millionen Personen waren gesetzlich versichert.

Zu Beginn 2023 wurde die Beitragsbemessungsgrenze für Beschäftigte angehoben, die nun bei monatlich mindestens 4.987,50 Euro liegt. Das entspricht einer Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung von 59.850 Euro im Jahr. Bis zu diesem Satz ist das Einkommen beitragspflichtig, Einkünfte darüber sind beitragsfrei.

Private Krankenkassen

Rund 10,5 Prozent aller Versicherten waren 2022 in Deutschland bei einer von etwa 50 Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine privat vollversichert. Das entspricht einem Anteil von 8,717 Millionen Versicherten. Rund 12,86 Millionen Menschen hatten bei den Privatversicherern eine private Krankenzusatzversicherung, um die gesetzlichen Leistungen zu ergänzen.

In eine private Krankenvollversicherung können Arbeitnehmer freiwillig wechseln, wenn sie regelmäßig monatliche Bruttoeinkünfte von mehr als 5.500 Euro erzielen. Die Versicherungspflichtgrenze liegt seit dem 01. Januar 2023 dementsprechend jährlich bei 66.600 Euro. Fällt ein Arbeitnehmer später nicht nur kurzzeitig, sondern längerfristig unter diesen Betrag, besteht für diesen Arbeitnehmer wieder Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Selbstständige können die Art der Krankenversicherung dagegen frei wählen. Der Wechsel von Selbstständigen aus der privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche gestaltet sich ab dem Alter von 55 Jahren schwierig, es gibt jedoch einige Ausnahmen.

Bundesregierung: Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2023