Pflegeleistungen
Seit dem 01.01.2017 gilt in der Pflege ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der die vorher gültigen Pflegestufen durch fünf neue Pflegegrade ersetzt hat. Mit der Einführung waren einige Veränderungen für Bedürftige verbunden. Unter anderem setzt die Hilfe deutlich früher ein und steigt mit wachsendem Unterstützungsbedarf.
Das Bundesministerium für Gesundheit bietet auf seiner Webseite einen standardisierten Pflegeleistungs-Helfer an, der einen ersten Überblick ermöglicht, wenn es um die Beantragung von Pflegeleistungen geht.
Sobald ein Pflegegrad besteht, bezuschusst die Krankenkasse oder gegebenenfalls auch die Pflegeversicherung auch die Kosten für zum Bespiel einen Hublift, Treppenlift oder Plattformlift oder das barrierefreie Bad bis maximal 4.000 Euro. Konkrete Ansprüche zum Thema Pflege lassen sich mit der eigenen Pflegekasse oder einem anderen zuständigen Ansprechpartner klären.
Die Leistungen der Pflegeversicherung reichen jedoch in vielen Fällen nicht zur Kostendeckung aus. Experten empfehlen durch frühzeitig abgeschlossene Zusatzversicherungen wie Pflegetagegeldversicherungen, Pflegekostenversicherungen oder Pflegerentenversicherungen vorzusorgen. Der Staat unterstützt die private Vorsorge.