Reha-Behandlungen können vor frühzeitiger Pflege schützen
Neben Gesundheitskosten werden auch Reha Leistungen (Rehabilitationsleistungen) von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) finanziert. Maßnahmen zur Rehabilitation sind gesetzlich verankert und dienen dazu, Pflegebedürftigkeit zu verhindern oder abzumildern. Die GKV erbringt Leistungen zur medizinischen und unterhaltssichernden Rehabilitation sowie weitere ergänzende Leistungen. Auch der Rehasport ist in Deutschland gesetzlich verankert.
Die Kostenträger übernehmen entsprechende Reha-Behandlungen auf ärztliche Verordnung hin zeitlich befristet. Rehasport trägt dazu bei, Alltagsbeschwerden zu vermindern und Folgen von Krankheiten entgegen zu wirken und ist auch geeignet, das Risiko für Folgekrankheiten zu vermindern. Außerdem gilt Rehasport als Beitrag zur sozialen und psychischen Stabilisierung und hilft bei der Eingliederung von behinderten Menschen.
Maßnahmen zur Rehabilitation müssen durch den Kostenträger, zum Beispiel die Krankenkasse genehmigt werden. Dazu ist ein Antrag auf Kostenübernahme einzureichen. Wenn der Kostenträger zustimmt, richtet sich der Leistungsumfang in der Regel nach der Schwere der Beeinträchtigung. Anträge gibt es zum Download bei der Deutschen Rentenversicherung.