Reisekrankenversicherungen fürs Ausland schützen vor hohen Kosten, deshalb empfehlen auch Krankenkassen bei Auslandsreisen die zusätzliche Absicherung durch entsprechende private Tarife. Unabhängig davon, ob man als Tourist, aus beruflichen Gründen oder wegen einer medizinischen Behandlung in Länder außerhalb Europas reist, ist der Abschluss von privaten Reisekrankenversicherungen für die meisten Reisenden nahezu selbstverständlich. Länder wie Kuba und Russland fordern bei der Einreise sogar den Nachweis einer gültigen Reisekrankenversicherung.
Doch auch bei Reisen innerhalb Europas kann die Extra-Absicherung vor hohen Kosten schützen. Denn private Reisekrankenversicherungen schützen im Krankheitsfall vor den Kosten, die von den gesetzlichen Krankenversicherungen nicht getragen werden und gewährleisten so, je nach Tarif, im besten Fall einen sorgenfreien Rundumschutz.
Die private Reisekrankenversicherung kann vor vielen Risiken schützen
Kleinere Notfälle wie Zahnschmerzen, Magen-Darmprobleme mit starkem Durchfall oder eine Verletzung sind auf Reisen gar nicht selten und können einen im Ausland genauso überraschen wie ein größerer Notfall, der einen Krankenhausaufenthalt notwendig macht. Wird etwa ein ärztlich begleiteter Rücktransport im Ambulanzflugzeug notwendig, kann sich die Rechnung gleich auf mehrere zehntausend Euro belaufen, die von gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen werden dürfen und für die man ohne Reisekrankenversicherung selbst aufkommen muss.
Bestehender Versicherungsschutz lässt sich bei Bedarf meist ergänzen
Als Mitglied einer privaten Krankenversicherung genießt man in vielen Tarifen ebenfalls Schutz in EU-Ländern, doch außerhalb Europas ist der Versicherungsschutz manchmal zeitlich begrenzt. Einige Tarife beinhalten dagegen bereits eine Auslandskrankenversicherung. Für Privatversicherte lohnt sich vor der Reise ein Blick in den Versicherungstarif, bei mangelnder Absicherung lässt sich in der Regel der fehlende Schutz beim Versicherer ergänzend abschließen.
Im Verhältnis zu den geringen Abschlusskosten kann für Reisende das Risiko sehr groß werden, wenn sie auf die wichtige Absicherung verzichten.
Abgestimmte Tarife für die Urlaubsreise gibt es bei fast allen Versicherungsgesellschaften speziell für Alleinreisende und Singles, für Ehepaare, für Familien mit Kindern, für Großfamilien und Reisegruppen.
Vor dem Abschluss sollten Kreditkartenbesitzer und Automobilclub-Mitglieder allerdings vorsorglich prüfen, ob sie nicht bereits in Verbindung mit ihrer Mitgliedschaft über eine Krankenversicherung im Ausland verfügen und wenn ja, ob diese Leistungen für ihren Bedarf auch ausreichen.
Reisekrankenversicherungen schließen Versorgungslücken
Reisekrankenversicherungen treten im Krankheitsfall und in medizinischen Notfällen ein. Sie entlasten Versicherte, indem sie je nach Reiseland die gesamten oder oft auch höheren Mehrkosten übernehmen, die im Ausland auf viele medizinische Leistungen erhoben werden. Denn gesetzliche Krankenkassen erstatten Behandlungskosten aus dem Ausland entweder nur in der Höhe, wie sie in Deutschland üblich sind, oder gar nicht. Ohne Reisekrankenversicherung gehen Mehrkosten oder Gesamtkosten allein zu Lasten des Versicherten.
Regelmäßig gelten Krankenversicherte im Ausland als Privatpatienten und müssen deshalb auf Reisen auch erstattungsfähige Behandlungskosten erst einmal vorstrecken. Hat man jedoch vor Reiseantritt eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen, kann der Versicherer gegebenenfalls auch Kostendeckungszusagen machen, wenn dies etwa bei einem Krankenhausaufenthalt notwendig werden sollte.
Inklusive ist bei zahlreichen Reisekrankenversicherungs-Tarifen außerdem ein Service, den Versicherte im Notfall und im Krankheitsfall kostenlos in Anspruch nehmen können. Versicherte können damit über eine Servicenummer den Schadenseintritt melden und erhalten auf schnellem Wege praktische Hilfe, zum Beispiel bei der Suche nach deutschsprachigen Ärzten.
Formen der Reisekrankenversicherung
Es gibt flexible Lösungen für den Auslandsaufenthalt. Nahezu für jede Situation stehen auch bei Reisekrankenversicherungen passende Formen und Tarife zur Wahl.
Angeboten werden für Reisen ins Ausland häufig:
- Einzelreisekrankenversicherungen
- Familienreisekrankenversicherungen
- Jahresreisekrankenversicherungen
- Gruppenreisekrankenversicherungen
- Studentenreisekrankenversicherungen
- Au-Pair-Reisekrankenversicherungen
- Work & Travel Reisekrankenversicherungen
- Reisekrankenversicherungen für Auswanderer
Spezielle Tarife bei Reisekrankenversicherungen sichern darüber hinaus auch ausländische Gäste ab, die nach Deutschland, beziehungsweise in EU-Staaten oder in die Schengen-Staaten einreisen.
Welche Leistungen bieten Reisekrankenversicherungen?
Die Tarife und somit auch die Kosten sind bei den meisten Anbietern nicht direkt vergleichbar. So fällt es oft auch dem Verbraucher nicht ganz so leicht, die verschiedenen Tarife bei Reisekrankenversicherungen abzugleichen. Denn Unterschiede ergeben sich nicht nur beim Preis, sondern auch bei den Versicherungsleistungen, Erstattungshöhen und Bedingungen, an die der Abschluss einer Police gebunden ist. Fast jeder Reisekrankenversicherer schnürt sein eigenes Paket. Trotzdem kann ein ausgiebiger Vergleich zwischen den Reisekrankenversicherern lohnenswert sein, um das beste und günstigste Angebot für den eigenen Bedarf zu finden.
Die häufigsten Versicherungsleistungen bei Reisekrankenversicherungen im Überblick
Die Höhe der Leistung kann sich je nach Anbieter unterscheiden und ist meistens von bestimmten Voraussetzungen abhängig. Nachzulesen sind diese Informationen jeweils in der Leistungsbeschreibung und den Versicherungsbedingungen des Versicherers. Nach ihren Bedingungen leisten Reisekrankenversicherer meistens in folgenden Fällen:
- Leistung für ambulante und stationäre medizinisch notwendige Behandlungen auf Auslandsreisen
- Service-Hotline für den Krankheitsfall oder medizinischen Notfall
- Erstattung von notwendigen ärztlichen, bzw. therapeutischen Behandlungskosten
- Erstattung von schmerzstillenden zahnärztlichen Behandlungskosten und Materialkosten
- Erstattung von ärztlich verordneten Medikamenten, Heilmitteln, Verbandsmitteln und Hilfsmitteln
- Übernahme von Bergungskosten und/oder Bergungskosten. Einige Versicherer leisten auch für die Suche
Einige Versicherer bieten außerdem eine oder mehrere der folgenden Leistungen im Tarif:
- Leistungen für Begleitpersonen bei Krankenhausaufenthalten
- Leistungen für Kinderbetreuung
- Überführung und Beerdigungskosten im Todesfall
Ausgeschlossen werden meist Kosten in Verbindung mit Vorerkrankungen, die vor Reiseantritt bestanden und Behandlungen die vor Reiseantritt absehbar waren und in den Reisezeitraum fallen. Übernommen werden solche Kosten nur, wenn dazu besondere Vereinbarungen getroffen wurden.
Tarife und Kosten bei Reisekrankenversicherungen
Zahlreiche Tarife sind bei den Versicherern im Angebot und es gilt, den passenden für sich herauszufinden. Zunächst stellt sich die Frage, um welche Art von Reise oder Auslandsaufenthalt es sich handelt. Das Angebot enthält bei den meisten Versicherern Einmalreiseversicherungen und Jahreskrankenversicherungen, die sich lohnen, wenn man häufiger im Jahr reist oder längere Zeit im Ausland bleibt.
Einmalreiseversicherungen
Für Singles, Alleinreisende und Familien, die eine einzelne Reise bis zu einem Auslandsaufenthalt von 56 Tagen absichern möchten, bieten verschiedene Reisekrankenversicherer Tarife an. Die Kosten für eine Reisekrankenversicherung können sich je nach Anbieter beispielsweise aus mehreren individuellen Daten zusammensetzen, darunter z.B. Personenzahl, Alter, Reiseland, Reisepreis, Dauer der Reise und ein wahlweiser Selbstbehalt.
Die Kosten für den Versicherungsschutz einzelner Personen betragen zum Zeitpunkt Anfang Mai 2021 nach unseren Recherchen je nach Anbieter und Alter für eine Person zwischen 8 und 54 Euro. Verschiedene Reiseversicherer bieten gegen entsprechenden Aufpreis aber auch Tarife ohne Altersbegrenzung an.
Familien bis höchstens 34 Jahre können Reisekrankenversicherungen für die Einmalreise bereits um 20 Euro abschließen. Ohne Altersbegrenzung stehen für Familien bei den Reisekrankenversicherern Tarife von etwa 89 Euro bis 175 Euro zur Wahl.
Jahresreisekrankenversicherungen
Jahresreisekrankenversicherungen für das Ausland lohnen sich, wenn man häufiger im Jahr ins Ausland reist oder wenn man sich bei einer Reise je nach Versicherer länger als sechs, beziehungsweise acht Wochen im Ausland aufhält. Abgestimmte Tarife gibt es auch hier für Singles, Alleinreisende und Familien. Der Schutz gilt je nach Anbieter entweder in einem bestimmten Reiseland oder weltweit.
Reisekrankenversicherungen, die mehr als eine Reise oder längere Zeiträume als sechs bis acht Wochen im Jahr abdecken, findet man bei Versicherern meistens unter der Bezeichnung Auslandsreisekrankenversicherung oder Auslandskrankenversicherung.
Die Kosten sind neben dem Alter in der Regel immer auch von der Versicherungsdauer und der Leistung abhängig. Eine weitere Rolle bei der Preiszusammensetzung kann auch die Übernahme einer Selbstbeteiligung spielen oder das Reiseziel, etwa dann, wenn es in die USA oder nach Kanada geht oder in ein anderes Land, dass die Kosten erheblich in die Höhe schnellen lassen kann. Je nach Versicherer werden die Kosten für die Jahreskrankenversicherung täglich, monatlich oder in Form einer Jahrespauschale ermittelt.
Die Kosten für eine Auslandskrankenversicherung unter der Dauen von einem Jahr, wie sie bei Praktika, für Studenten, Weltenbummler oder bei Jobs im Ausland oft abgeschlossen wird, belaufen sich für den gesamten Zeitraum auf etwa 70 bis 120 Euro, abhängig vom Alter. Leute bis 34 Jahre reisen meist günstiger. Die Altershöchstgrenze bei diesen Tarifen beläuft sich auf 64 Jahre. USA und Kanada sind allerdings preislich oft ausgeschlossen – mit USA und Kanada belaufen sich die Kosten je nach Alter auf 100 bis 296 Euro.
Ist man bis zu zwei Jahre im Ausland und reist nicht nach Kanada oder in die USA, können die Gesamtkosten abhängig vom Alter und Versicherer um die 500 bis über 4.000 Euro betragen.
Nicht jeder Reisende kann eine Reisekrankenversicherung abschließen
Private Krankenversicherer können einen Antrag ablehnen. Reisekrankenversicherungen werden mitunter abgelehnt, wenn der Reisende ein hohes Alter hat. In diesem Fall können Höherbetagte aber immer noch auf einen Reisekrankenversicherer ausweichen, der einen Tarif ohne Altersbegrenzung anbietet, natürlich gegen entsprechenden Aufpreis.
Ein weiterer Ablehnungsgrund können bestehende Vorerkrankungen sein. Einige Reisekrankenversicherer bieten in solchen Fällen manchmal Leistungsausschlüsse an.
Tipps rund um den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung
Die Absicherung bei Pandemien ist nicht in jedem Tarif gegeben. Nicht alle Reisekrankenversicherungen beinhalten einen Schutz bei Pandemien, zu denen die Covid-19-Erkrankung zählt. Auch nicht unbedingt jeder Tarif sichert Reisende ab, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgegeben hat. Wer in diesen Zeiten reist, geht aber auf Nummer sicher, wenn er für diese Fälle auf eine entsprechende Absicherung achtet.
Absicherung bei bestehenden chronischen Erkrankungen
Bei chronischen Erkrankungen kann man vor Abschluss der Versicherung mit dem Versicherer abklären, mit welchen Folgen zu rechnen ist, wenn der Krankheitsfall eintritt und gegebenenfalls dafür eine Extraregelung treffen. Vor Reiseantritt sollte man sich aber sicherheitshalber die Reisefähigkeit durch ein ärztliches Attest bescheinigen lassen.
Krankenrücktransport ist nicht gleich Krankenrücktransport
Beim Thema Krankenrücktransport sollten Versicherte vor dem Abschluss genau hinschauen. Während manche Reisekrankenversicherer nur die Kosten für einen „medizinisch notwendigen Rücktransport“ erstatten, bieten andere Gesellschaften auch die Kostenübernahme bei einem „medizinisch sinnvollen Rücktransport“ an. Die zweite Regelung lässt Versicherten im Notfall mehr Spielraum.
Bei Jahreskrankenversicherungen ist eine Abo-Falle möglich
Beim Abschluss einer Jahresreisekrankenversicherung kann sich je nach Anbieter der Tarif automatisch um 12 weitere Monate verlängern, wenn er nicht rechtzeitig gekündigt wird. Dieser Abo-Service ist allerdings nur praktisch für Reisende, die tatsächlich jedes Jahr Auslandsurlaub machen und sich so nicht mehr um den Schutz kümmern müssen. Reist man aber nicht jedes Jahr ins Ausland, sollte man bei solchen Tarifen die rechtzeitige Kündigung nicht versäumen oder ansonsten auf einen anderen Anbieter ausweichen.
Je nach Anbieter sind auch Kosten für Begleitpersonen abgedeckt
Einige Reisekrankenversicherer organisieren bei mehrtägigem Krankenhausaufenthalt mit Transportunfähigkeit die Anreise und Abreise einer nahestehenden Person und tragen nach Maßgabe auch die Kosten für deren Unterbringung und die Besuchsfahrten. Je nach Versicherer kann die Leistung beispielsweise ab dem fünften oder achten Tag in Anspruch genommen werden.
Bergungs- und Rettungskosten
Reisekrankenversicherer tragen Kosten für eine Bergung und/oder Rettung in lebensbedrohlichen Situationen auf Auslandsreisen in unterschiedlicher Höhe, wenn Bergung und Rettung Vertragsbestandteil sind. Üblich sind 10.000 Euro, während manche Tarife dagegen nur 5.000, andere aber 15.000 Euro abdecken. Nicht jeder Versicherer deckt aber gleichzeitig auch die Kosten für eine Suche ab. Wenn eine möglichst umfassende Absicherung gewünscht ist, lohnt sich sicher der Tarifvergleich unter mehreren Anbietern.
Kinderbetreuung
Mancher Reisekrankenversicherer bietet auch Tarife, in denen sich Eltern für den Notfall absichern können. Im Krankheitsfall wird über die Reisekrankenversicherung während des Urlaubs eine Kinderbetreuung organisiert und bezahlt.
Bei Streitigkeiten mit dem Versicherer hilft der Ombudsmann
Wenn es zu Streitigkeiten mit dem Versicherer der Reisekrankenversicherung oder Auslandskrankenversicherung kommt, weil es Probleme mit Zahlungen oder Leistungen gibt, kann bei gesetzlich Versicherten der Ombudsmann oder bei privat Versicherten der PKV-Ombudsmann außergerichtlich bei der Klärung helfen. Bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro ist seine Entscheidung für den Versicherer bindend. Bis auf wenige Ausnahmen nehmen alle Krankenversicherer in Deutschland am Schlichtungsverfahren teil.
Gesetzliche Krankenversicherer empfehlen fürs Ausland eine zusätzliche Reisekrankenversicherung
Nicht überall werden EHIC und Auslandskrankenscheine akzeptiert. Für gesetzlich Krankenversicherte besteht in EU-Ländern und verschiedenen weiteren Ländern die Möglichkeit, eine medizinische Notfallbehandlung über die Europäische Krankenversicherung (European-Health-Insurance-Card kurz: EHIC) oder einen Auslandskrankenschein abzusichern. Doch große Krankenkassen wie beispielsweise die BARMER, empfehlen zusätzlich den Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung, wenn es ins Ausland geht.
Ein Grund für die Empfehlung einer zusätzlichen Reisekrankenversicherung ist, dass über die EHIC keine Kosten für Rücktransporte aus dem Ausland oder ansonsten hohe Eigenanteile abgerechnet werden können, wie sie etwa beim stationären Krankenhausaufenthalt entstehen. Auf solch hohen Kosten bleibt der Versicherte ohne private Reisekrankenversicherung deshalb sitzen.
Ein weiterer Grund für die Empfehlung ist, dass in diesen Ländern eine Vielzahl von ausländischen Ärzten und medizinischen Einrichtungen wohl die Kostenzusage privater Reisekrankenversicherungen akzeptiert, nicht aber Auslandskrankenscheine oder die elektronische Gesundheitskarte EHIC. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherer gilt in den meisten europäischen Ländern nämlich nur bei Vertragsärzten.
Während in Ländern wie Andorra, Monaco und San Marino gar kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Krankenkasse besteht, empfehlen Krankenkassen für die Länder Bosnien-Herzegowina, Türkei und Tunesien einen Auslandskrankenschein mitzuführen.
Autor: Katja Schulte Redaktion
Datum: 04.05.2021 | aktualisiert 30.01.2023
Bildquelle: © Bild von Luciano de Graaf auf Pixabay.com
Quellen und weiterführende Informationen:
Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA)
GKV Spitzenverband EHIC
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