Welche Tarife bieten Krankenversicherer für die Reiseversicherung? Die Reiseversicherung kann eine Vielzahl von Risiken absichern. Meist sind es große private Krankenversicherer, die eine Vielzahl verschiedener Tarife anbieten, wenn es um die Reiseversicherung geht. Je nach Versicherer unterscheiden sich bei der Reiseversicherung die Tarife, Leistungen und Kosten, so dass sich ein gründlicher Vergleich oft lohnt. Doch auch immer mehr Reiseveranstalter bieten bei der Buchung gleich den Abschluss einer Reiseversicherung mit an. Wer hier die besten Leistungen zum besten Preis wünscht, kommt auch bei diesen Angeboten um einen Vergleich der Reiseversicherung des Reiseanbieters mit einem vergleichbaren Tarif bei den Krankenversicherern nicht herum.

Die häufigsten Reiseversicherungen im Überblick

Mehrere Arten der Reiseversicherung sichern Risiken rundum die Reise ab. Versichern können Reisende nach Bedarf ganz unterschiedliche einzelne Risiken, wie sie etwa in Verbindung mit Gesundheit, Schadensfällen, Unfällen, dem Reisegepäck, der Reisebeendigung oder dem Reiseantritt stehen. Häufig abgeschlossen werden folgende Tarife:

  • Reisekrankenversicherung
  • Quarantäneversicherung
  • Corona-Ergänzungsversicherung
  • Reiseunfallversicherung
  • Auslandskrankenversicherung
  • Reisehaftpflichtversicherung
  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reiseabbruchversicherung
  • Reisegepäckversicherung
  • Reiserechtschutzversicherung

Im Angebot vieler Reiseversicherer sind außerdem auch Gruppenreiseversicherungen, Schülerreiseversicherungen, Dienstreiseversicherungen oder Geschäftsreiseversicherungen, die Risiken bei beruflichen Aufenthalten im Ausland absichern können, buchbar.

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Kururlaub

Kururlaub: Zuschuss von der Krankenkasse für die Vorsorgekur

Wer als Urlauber das ganze Jahr über immer mal wieder auf Reisen ist, für den kann es sich durchaus lohnen, eine preisgünstigere Jahresreiseversicherung abschließen.

Aber auch Reisezusatzversicherungen wie die Soforthilfe-Versicherung sind im Angebot mancher Versicherer separat oder als Bestandteil spezieller Reiseversicherungen buchbar. Eine Soforthilfeversicherung leistet Reisenden in Schadensfällen schnelle und unkomplizierte Hilfe. Inbegriffen sind darin meist Vorschüsse für notwendige Arzt- und Krankenhausbehandlungen sowie Anreisekosten für nahestehende Personen bei längerem Krankenhausaufenthalt.

Aber auch Vorschüsse für Anwaltskosten und Kautionen, Darlehen für Wiederbeschaffungen nach Diebstählen oder Hilfe bei Verlust von Dokumenten und Reisegepäck decken die meisten Tarife ab. Die Soforthilfeversicherung übernimmt daneben oft auch die Kosten für Bergung, Suche und Rettung in bestimmter Höhe. Sinnvoll ist der Abschluss allerdings nur dann, wenn die Leistungen nicht bereits über einen Schutzbrief, eine Reisekrankenversicherung oder eine schon bestehende Rechtschutzversicherung abgedeckt sind. Das sollte man vor dem Abschluss unbedingt in seinen bestehenden Policen überprüfen.

Kombi Reiseversicherung: Bausteine und Kosten

Kombi Reiseversicherungen bestehen aus verschiedenen Elementen. Je nach dem, was man als Reisender für Risiken absichern möchte, lassen sich bei den meisten Versicherern verschiedene Reiseversicherungen in einem Kombi Paket zusammenfassen. Eine Kombi Reiseversicherung spart im Vergleich zu einzeln abgeschlossenen Versicherungstypen meist einiges an Kosten. Zur Wahl stellen dabei viele Reiseversicherer mehrere spezielle Versicherungstypen.

Zentraler Baustein ist oft die Reisekrankenversicherung, die Versicherte im Ausland unter anderem bei Krankheit oder Unfall vor den Arzt- Behandlungs- und Transportkosten schützt.

Aber auch eine Reiserücktrittsversicherung, die vor den Kosten schützt, die entstehen, wenn eine gebuchte Reise gar nicht erst angetreten werden kann, ist neben der Reiseabbruchversicherung, die dann für die Kosten eintritt, wenn man Reise aus verschiedenen Gründen abbrechen muss, Bestandteil der meisten Kombi Reiseversicherungen. Außerdem ist ein Corona-Schutz bei einigen Anbietern bereits Bestandteil der Reisekrankenversicherung, Reiseabbruch- oder Reiserücktrittsversicherung, während er bei anderen wahlweise hinzu gebucht werden kann.

Neben den vorgenannten Risiken wollen aber Reisende häufig außerdem die aufgegebenen Koffer samt Inhalt über die Gepäckversicherung absichern, so dass auch dieser Tarif in vielen Kombipaket enthalten ist oder ansonsten meist einzeln gebucht werden kann.

Einen weiteren Baustein bildet die Reisehaftpflichtversicherung, die vor Kosten bei unfreiwilligen Personen- und Sachschäden schützt.

Ebenfalls häufig in Kombi Reiseversicherungen zu finden ist die Reiseunfallversicherung, die auf Reisen sinnvoll ist, weil die gesetzliche Unfallversicherung im Urlaub nicht eintritt.

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Medizinische Reisen

Medizinische Reisen in Zeiten von Corona und Pandemien

Wer benötigt eine Reiseversicherung?

Reisen ohne Schutz ist riskant. Die Reiseversicherung kann jeder Reisende nach persönlichen Bedarf zusammenstellen und abschließen.

Das Angebot ist groß und ohne die passenden Reiseversicherungen steigen viele Risiken, im Urlaub oder auf Reisen nicht ausreichend abgesichert zu sein enorm.

Meist sind es nur geringe Beträge, die Reiseversicherer für ihre Leistungen verlangen, doch ohne geeignete Absicherung können müssen die Schäden oft vollständig aus eigener Tasche gezahlt werden.

Was sichert eine Reisekrankenversicherung ab?

Insbesondere die Kosten für eine medizinische Behandlung im Ausland und den krankheitsbedingten Rücktransport lassen sich dadurch versicherungstechnisch absichern. Die Reisekrankenversicherung ist deshalb auf jeder Auslandsreise von besonderer Bedeutung, weil bei gesetzlich Versicherten die eigene Krankenkasse im Krankheitsfall nicht unbedingt in jedem Reiseland und nicht in jeder Höhe eintritt. Doch auch nicht alle Reisekrankenversicherungen sichern gleichzeitig einen Kranken-Rücktransport ab, der ebenfalls ein großes Loch in die Kasse reißen kann, sollte man ihn selbst bezahlen müssen. Inwieweit der Rücktransport eingeschlossen ist oder ob dieser zugebucht werden soll, ist mit dem Versicherer im Bedarfsfall abzuklären.

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten nur bei Reisen in die meisten sogenannten Schengen Staaten, die innerhalb Europas liegen und mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Und das auch nur in der Höhe, in der sie in Deutschland leisten müssten. Ärzte im Ausland stellen zumeist Privatrechnungen aus und wenn die Behandlungskosten im Ausland teurer sind, zahlen Versicherte ohne entsprechende Reisekrankenversicherung die Differenz regelmäßig aus eigener Tasche drauf.

Zu den Schengen Staaten, in denen deutsche gesetzliche Krankenversicherungen zumindest teilweise leisten, zählen neben Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich und Griechenland auch Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal und Schweden. Ebenfalls besteht ein Schengen-Abkommen mit der Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn und der Tschechischen Republik. Neu dazu kommt seit 2023 Bulgarien.

Wenn das ausgewählte Reiseland nicht zu den Schengen-Staaten zählt, ist man ohne Reisekrankenversicherung nicht krankenversichert und quasi schutzlos. Muss man als Reisender in diesen Ländern zum Arzt oder sogar für einige Zeit ins Krankenhaus, zahlt man alle entstandenen Kosten aus eigener Tasche. Sogar ein überaus kostspieliger Rücktransport kann im Krankheitsfall anstehen, beispielsweise dann, wenn man sich selbst wegen Verständigungsproblemen oder einem niedrigen Standard vom ausländischen Krankenhaus zurück nach Deutschland verlegen lassen möchte oder muss. Es besteht sogar das Risiko, dass der ausländische behandelnde Arzt kann einen Rücktransport nach Deutschland anordnet, der dann selbst zu zahlen ist.

Bei längeren Reisen oder beruflichen Auslandsaufenthalten empfehlen Experten unter Umständen eher eine Auslandskrankenversicherung als eine Reisekrankenversicherung.

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Reisekrankenversicherung

Reisekrankenversicherung: Leistungen, Tarife & Kosten

Haftet eine Reiseversicherung auch bei Pandemien?

Nicht jeder Krankenversicherer leistet bei Pandemien wie Corona! Beim Abschluss einer Reiseversicherung empfiehlt sich, unbedingt das Kleingedruckte in den Versicherungsbedingungen zu lesen, denn verschiedene Anbieter schließen einen Versicherungsschutz bei Pandemien grundsätzlich aus.

Ebenfalls keinen Versicherungsschutz bieten einige Gesellschaften, wenn eine Reisewarnung des auswärtigen Amtes für das ausgewählte Reiseland ausgegeben wurde.

Wer bei Reisen in Zeiten von Pandemien auf Nummer sicher gehen will, sollte sich unbedingt für einen Krankenversicherer entscheiden, der auch im Fall von Corona haftet. Bei vielen Reiseanbietern erhält man aktuell direkt beim Reiseangebot eine optionale Reiseversicherung, die sich in Verbindung mit einer Pandemie wie Corona buchen lässt. Ansonsten bieten verschiedene Krankenversicherer etwa eine Corona-Ergänzungsversicherung, die zusammen mit einer Reiserücktrittsversicherung gebucht werden kann, für den Fall, dass man die Reise wegen einer Corona-Infektion gar nicht erst antreten kann.

Neu ist seit dem pandemieartigen Ausbruch des Coronavirus auch die Quarantäneversicherung zum Reiseabbruch oder zum Reiserücktritt, die je nach Versicherer bereits im Tarif der Reiserücktritt- oder Reiseabbruchversicherung enthalten ist und ansonsten meist nach Bedarf zugebucht werden kann. Die Quarantäneversicherung tritt nach den vereinbarten Bedingungen ein und sichert zusätzlich das Risiko ab, dass man auf behördliche Anordnung in persönliche Quarantäne muss, wenn man in Kontakt mit einer infizierten Person kommt.

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Thalasso Therapie

Thalasso Therapie und Thalasso Reisen

Reisehaftpflichtversicherung

Die Leistungen und Kosten sind nicht bei jedem Versicherer gleich. Eine Reisehaftpflichtversicherung schützt vor den Kosten von Personenschäden oder Sachschäden, die man als Reisender ungewollt verursacht. Ob ein Zusammenstoß beim Skifahren oder ein über dem wertvollen Designer Sofa verschüttetes Glas Rotwein, ein Schaden ist schnell passiert. Während die Kosten bei Sachschäden meist noch begrenzt sind, können sie bei Personenschäden in die Millionenhöhe schnellen, so dass ein Abschluss lohnenswert sein kann.

Eine Reisehaftpflichtversicherung gilt weltweit, ist aber nur für Reisende von Belang, wenn die eigene private Haftpflichtversicherung keine Schäden im Ausland abdeckt.

Attraktiv ist eine Reisehaftpflichtversicherung besonders für Eltern mit Kindern bis zum schuldunfähigen Alter von sieben Jahren, bzw. zehn Jahren. Denn Versicherungen können Schäden der deliktunfähigen Kinder im Rahmen der Kinderschadensklausel übernehmen, wenn die Eltern nachweisen, dass sie ihre Aufsichtspflicht nicht wahrgenommen haben. Bis zum zehnten Lebensjahr sind Kinder bei verursachten Schäden im Straßenverkehr nicht schuldfähig.

Die Kosten für eine Reisehaftpflichtversicherung mit weltweitem Schutz richten sich nach der Versicherungshöhe. Günstige Tarife bieten einige Versicherer bereits ab 50 Euro pro Jahr.

Tritt ein Schaden ein, empfehlen Versicherer, ihn sofort zu melden und ausführlich Bericht zu erstatten. Sie leisten bei berechtigten Forderungen vereinbarungsgemäß, treten aber auch ein, wenn Forderungen gestellt werden, die nicht berechtigt sind.

TIPP: Um den eigenen Versicherungsschutz nicht zu gefährden, wird Versicherten von Experten empfohlen, im Schadensfall keine Schuld einzugestehen und auch keine Entschädigungen zu zahlen.

Häufige Ausschlüsse bei einer Reiseversicherung

Einige Fälle sind nicht oder nur eingeschränkt versichert. Insofern schließen Versicherer auch bei der Reiseversicherung verschiedene Fälle aus oder beschränken die Deckung. Was versichert ist und was nicht, findet sich regelmäßig in den Informationsblättern und Versicherungsbedingungen zum Vertrag.

Der Versicherungsschutz entfällt bei allen Reiseversicherungen aber regelmäßig dann, wenn Schäden vorsätzlich herbeigeführt werden und auch bei arglistiger Täuschung. Ausgeschlossen werden in der Regel bei den meiste Versicherern auch Schäden, wenn sie etwa durch Krieg oder andere Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden.

Von Bedeutung ist immer auch der Zeitpunkt des Abschlusses. Denn oft muss die Reiseversicherung vor Reiseantritt abgeschlossen worden sein und darf nicht erst am Urlaubsort oder bei Eintritt eines Schadens oder bei Eintritt einer Erkrankung abgeschlossen werden.

Speziell in Verbindung mit der Reisekrankenversicherung schließen Versicherer für den Krankheitsfall nahezu immer die Kostenübernahme für solche Behandlungen aus, die in Verbindung mit Maßnahmen für eine Kur, Reha oder einen Sanatoriumsaufenthalt stehen. Auch schon vor Reiseantritt ärztlich diagnostizierte und verordnete Behandlungen sind in der Regel bei den Reisekrankenversicherungen ausgeschlossen.

Auch bei der Reiserücktrittsversicherung oder Reiseabbruchversicherung nehmen viele Versicherer Ausschlüsse zu bereits bestehenden Erkrankungen vor. Nicht übernommen werden dann meist Behandlungskosten für Erkrankungen, die vor dem Abschluss bereits bekannt waren und die gegebenenfalls in einem bestimmten Zeitraum vor dem Abschluss behandelt wurden.

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Krankenzusatzversicherungen

Krankenzusatzversicherungen: Arten, Leistungen und Kosten

Ebenso für Reisegepäckversicherungen gelten häufig Ausschlüsse oder Einschränkungen. Beispielsweise erstatten Anbieter für Wertsachen wie Schmuck oft nur einen prozentualen Anteil. Regelmäßig setzen sie aber voraus, dass Schmuck und Wertsachen sicher aufbewahrt werden. Meistens von der Erstattung ausgeschlossen sind Diebstähle aus dem Auto. Wertsachen sind im Auto ansonsten oft nur vom späten Abend bis zum frühen Morgen versichert.

Speziell bei Reiseunfallversicherungen werden dagegen oft bestimmte Sachschäden ausgeschlossen. Dies betrifft beispielsweise bei Unfällen solche Schäden, die an der Kleidung entstehen können.

Kosten der Reiseversicherung im Vergleich

Die Leistungen und Berechnungsgrundlagen sind oft kaum vergleichbar. Der direkte Vergleich von Reiseversicherungen und deren Kosten gestaltet sich fast immer schwierig, denn oft sind weder die Leistungen, noch die Berechnungsgrundlagen oder Preise der einzelnen Tarife unter den Anbietern einheitlich und damit direkt vergleichbar. Gleiches gilt auch beim Vergleich von Kombi Reiseversicherungen.

Je nach Anbieter unterscheiden sich bei den Kombiversicherungen neben den Kosten oft auch die Leistungen und Abfrageparameter zur Preisermittlung. Bei vielen Anbietern enthält die typische Reiseversicherung als Kombipaket folgende Einzeltarife:

  • Reiserücktrittversicherung (Kostenerstattung bei Nichtantritt der Reise)
  • Reiseabbruchversicherung (Kostenerstattung bei unplanmäßigem Abbruch oder Verlängerung während der Reise)
  • Reisekrankenversicherung (Kostenerstattung für notwendige Arztbehandlungen)
  • Reisegepäckversicherung (Kostenerstattung bei Beschädigung, Verlust oder Beschädigung des Gepäcks)

Die Kosten sind allerdings regelmäßig von einigen weiteren persönlichen Faktoren abhängig. In erster Linie richten diese sich danach, ob man einen Einmalschutz abschließen möchte oder einen Jahresschutz. Weiter hängen sie auch davon ab, ob man als volljähriger Single, als Paar, als Familie oder als Single mit Kindern bucht und auch davon, wie alt man aktuell ist. Denn mit steigendem Alter steigen bei einigen Tarifen auch die Preise, insbesondere bei den Reisekrankenversicherungen.

Ein wesentlicher Faktor bei der Kostenermittlung zur Reiseversicherung ist in vielen Tarifen speziell der Reisepreis. Dieser muss in der Regel inklusive aller Kosten für z.B. Flug, Hotel oder einem gebuchten Ausflugspaket angegeben werden. Soll der Jahrestarif gebucht werden, ist der Preis der teuersten Reise ausschlaggebend.

Insbesondere sind die Kosten aber auch vom Reiseziel abhängig. Preisentscheidend ist hierbei, ob das Reiseziel innerhalb Europas liegt, ob es sich um eine Reise außerhalb Europas handelt. Geht es in die USA oder nach Kanada, kommen in den allermeisten Fällen bedeutende Zuschläge hinzu.

Einige Tarife werden mit einer Selbstbeteiligung für den Schadensfall angeboten. Mit Selbstbeteiligungen lassen sich bei manchen Anbietern auf diese Weise die Kosten für hochwertige Leistungen spürbar senken.

Kostenbeispiel für Paar bei der Wahl: Kombipakt mit Jahresschutz

Bei einem der größten deutschen Vergleichsportale kostet nach unseren Recherchen eine Reiseversicherung mit den typischen Einzeltarifen (Abbruch, Rücktritt, Reisekranken und Gepäck) für ein Paar in den Fünfzigern mit Jahresschutz beim Reisepreis von 3.500 Euro innerhalb Europas mit Corona-Absicherung und ohne Selbstbeteiligung bei sehr guten Leistungen aktuell ca. ab 235 bis 274 Euro. Bei guten Leistungen sind es ca. 188 bis 235 Euro und bei durchschnittlichen Leistungen nur noch ca. 106 bis 160 Euro. Die maximale Dauer jeder Reise darf dabei innerhalb des Jahres bis zu 30 Tage betragen. Einige Tarife im Vergleichsrechner enthalten dabei eine Selbstbeteiligung.

Reiseversicherung im Vergleichsrechner suchen

Wer als Reisender seine Reiseschutzversicherungen nicht schon mit der Reisebuchung abgeschlossen hat und eine schnelle Lösung sucht, greift oft auf einen der vielen Vergleichsrechner für Reiseversicherungen zurück, um das beste Angebot zu finden. Doch muss man als Verbraucher wissen, das die Vergleichsrechner der Vergleichsportale jeweils nur einen Teil der Krankenversicherer und ihrer Tarife am Markt abbilden. Insofern hat ein einzelnes Vergleichsportal zwar oft, aber nie immer das tatsächlich günstigste Angebot am Markt.

TIPP: Auch Vergleichsportale sollte man vergleichen.

Wer als Verbraucher beim Preis auf Nummer sicher gehen will, sollte sich deshalb auch bei mehr als einem Vergleichsportal ein Angebot holen.

Bei Problemen mit Versicherern ist der Ombudsmann eine gute Wahl

Es gibt im Problemfall eine anerkannte Schlichtungsstelle für Verbraucher. Kommt es zu Beschwerden oder Streitigkeiten bei der Schadenregulierung, können Verbraucher in fast allen Bereichen der Versicherungswirtschaft meist kostenlos einen Ombudsmann mit der Problemlösung beauftragen. Der Ombudsmann informiert nicht nur über die Rechtslage und unterstützt Verbraucher auch bei berechtigten Beschwerden gegen den Versicherer. Nahezu alle Versicherer haben sich verpflichtet an diesen Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Verbindlich für den Versicherer ist die Entscheidung eines Ombudsmannes bis zum Wert von Euro 10.000. Liegt der Streitwert darüber, ergeht eine Empfehlung des Ombudsmanns, der viele Versicherer folgen.

Autor: Katja Schulte Redaktion
Datum: 21.04.2022 | aktualisiert 18.01.2023
Bildquelle: © Bild von friasfoto auf Pixabay.com

Quellen und weiterführende Informationen:

Die Bundesregierung: Der Ombudsmann für Versicherungen

Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)

Auswärtiges Amt. Welche Länder sind Mitglieder des Schengen Abkommens?

Wichtige Hinweise zu Gesundheitsthemen

Dieser Artikel behandelt ein Gesundheitsthema. Er dient nicht der Selbstdiagnose und ersetzt keine Arztdiagnose. Bitte beachten Sie hierzu die weiteren Hinweise zu Gesundheitsthemen

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