Ein Rollator ist optimal geeignet, um die eigene Mobilität bei verschiedenen Erkrankungen oder während der Genesungsphase nach einer Operation zu unterstützen. Inzwischen nutzen aber auch immer mehr Senioren mit Gangunsicherheiten einen Rollator als wertvolle Stütze und praktischen Alltagsbegleiter. Im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen findet man ihn unter der Bezeichnung fahrbare Gehhilfe. Doch nur unter bestimmten Voraussetzungen verordnen Ärzte den Rollator auf Rezept. Beim Rollator auf Rezept gibt es einiges, dass Patienten wissen sollten.

Gesetzliche Zuzahlung für den Rollator

Die Höhe der Zuzahlung ist bei ärztlich verordneten Hilfsmitteln gesetzlich geregelt. In aller Regel sind es 10 Prozent der Kosten, die der gesetzlich Versicherte bei einem Rollator mit ärztlichem Rezept selbst tragen muss. In der Summe macht das mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro aus, den Rest trägt die gesetzliche Krankenkasse.

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Rollator in der privaten Krankenversicherung

Rollator in der privaten Krankenversicherung

Wenn die gesamten Zuzahlungen die Belastungsgrenze von 2 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen übersteigen, können gesetzlich versicherte Patienten sich allerdings von weiteren Zuzahlungen befreien lassen.

Chronisch Kranke haben eine geringere Belastungsgrenze, diese liegt bei 1 Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen.

Den Zuzahlungsbetrag für den Rollator zahlt der Patient in der Regel an den Vertragspartner der gesetzlichen Krankenkasse oder an einen anderen Leistungserbringer, über den der Patient den Rollator bestellt.

Der Vertragspartner oder Leistungserbringer der gesetzlichen Krankenkassen ist in der Regel ein Sanitätshaus oder Fachhändler. Bei der Wahl des günstigen Standardmodells hat der Patient bei einem Vertragspartner der Krankenkasse nicht immer Einfluss auf das Rollator-Modell oder auf die Farbe. Das Sanitätshaus kann als Vertragspartner der Krankenkasse sogar einen bereits gebrauchten Rollator aus dem Depot der Krankenkasse übergeben.

Für einen Rollator auf Rezept muss der Patient haften

Der Rollator auf Rezept verbleibt üblicherweise im Eigentum der gesetzlichen Krankenkasse und steht dem Patienten lediglich für Zeiträume von drei bis fünf Jahren zur Verfügung. Für eine Verlängerung oder einen neuen Rollator ist je nach Kasse eine weitere ärztliche Verordnung nötig.

Wenn der Rollator fahrlässig beschädigt wird, kann die Krankenkasse, bzw. der Fachhändler den Patienten dafür in Anspruch nehmen.

Falls ein Rollator auf Rezept nicht mehr benötigt wird oder der Patient verstirbt, fällt der Rollator normalerweise zurück an die Krankenkasse, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Die Erben übernehmen die Haftung und müssen für entstandene Schäden oder den Verlust aufkommen.

Vorsichtig sein müssen auch gesetzlich Versicherte, die ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln möchten und den Tarif kündigen. In solchen Fällen kann die Krankenkasse den bewilligten Rollator zurückfordern und er muss bei der neuen Krankenkasse dann erneut beantragt und bewilligt werden.

Dadurch kann nicht nur eine Übergangszeit entstehen, in der das Hilfsmittel nicht verfügbar wäre, sondern es kann auch bei der Bewilligung zu einer anderen Entscheidung bei der neuen Krankenkasse kommen, so dass für einen neuen Rollator auf Rezept im schlimmsten Fall eine Zuzahlung nicht mehr bewilligt wird und der Versicherte am Ende die Kosten selbst tragen muss.

Der Weg zum Rollator auf Rezept

Eine ärztliche Verordnung vom Facharzt oder Hausarzt ist in jedem Fall notwendig. Vor der Entscheidung für einen bestimmten Rollator sollte man sich zunächst bei der eigenen Krankenkasse über die genauen Bedingungen informieren, die der eigene Tarif hergibt.

Je nach Art der vorliegenden Beschwerden verordnet der behandelnde Hausarzt oder Facharzt anschließend einen Rollator, wenn er erforderlich ist. Als Patient sollte man unbedingt darauf achten, dass der ärztlich verordnete Rollator auch alle Anforderungen der Krankenkasse erfüllt, denn Zusatzleistungen wie etwa besonders leichte oder stabile Modelle kosten extra und die Mehrkosten werden nur anerkannt, wenn der Arzt sie als medizinisch notwendig betrachtet und das auch ausdrücklich auf dem Rezept vermerkt.

Hilfsmittel unterliegen keiner Beschränkung in der Verordnung. Bei Beschwerden wie Atemnot oder Muskel- und Gelenkerkrankungen wird ein besonders leichter Rollator oder ein besser ausgestattetes Rollatormodell notwendig. Bei Leichtgewichtrollatoren empfiehlt sich die Angabe des Maximalgewichts auf der Verordnung. Sofern das Hilfsmittelverzeichnis ein geeignetes Rollatormodell enthält, kann der Arzt dieses gezielt verordnen. Die Kasse übernimmt dann oft die Kosten, auch wenn sie höher sind, als beim Standardmodell.

Therapeuten nach Hilfsmittelempfehlung für den Arzt fragen

Wer etwa bereits beim Physiotherapeuten in Behandlung ist, kann sich dort erkundigen, ob der Therapeut eine Hilfsmittelempfehlung für einen bedarfsgerechten Rollator, bzw. bestimmte Ausstattungsmerkmale für den Arzt ausstellen kann. Oft kommen Ärzte den Empfehlungen der Therapeuten nach.

Die größten gesetzlichen Krankenversicherer im
Vergleich – Rollator im Detail

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Rollator auf Rezept *

Ärztliche Verordnung: Ja

Vertragspartner: Ja

Zuzahlung: Mind. 5 Euro bis höchstens 1o Euro

Bezug über andere Quellen erlaubt: Ja, aber keine volle Kostenübernahme

Service: Beratung zuhause, Lieferung nach Hause, Reparatur, Ersatz

Grundausstattung: Sitzfläche, anatomische Feststellbremse, Klappmechanismus, rundum bewegliche Räder, Rückengurt, Stockhalter, Einkaufskorb oder Einkaufsnetz

Vorherige Bewilligung nötig: Nein

Gewicht: 9 kg

Zusatzausstattung erlaubt: Ja, aber nur bei privater Aufzahlung

Alternatives Modell erlaubt: Ja, aber nur bei privater Aufzahlung

Versorgungszeitraum: 5 Jahre

Kostenfreier Austausch nach Ablauf des Versorgungszeitraums: Ja

Rollator auf Rezept *

Ärztliche Verordnung: Ja

Vertragspartner: Ja

Zuzahlung: Mind. 5 Euro bis höchstens 1o Euro

Bezug über andere Quellen erlaubt: Nein

Service: Beratung und Lieferung auch nach Hause in Absprache mit dem Vertragspartner, Einweisung, Montage, Reparatur, Ersatz

Lieferzeit: innerhalb von 72 Stunden

Grundausstattung: Luftbereifte Räder oder Vollgummiräder, Bremssystem, Faltvorrichtung für den Transport, höhenverstellbare Handgriffe

Nach medizinischer Verordnung: Stockhalter, Korb, Tablett, Sitzfläche, Leicht-Rollatormodelle, besonders stabile Rollatormodelle

Vorherige Bewilligung nötig: Nein

Zusatzausstattung erlaubt: Ja, aber nur bei privater Aufzahlung

Alternatives Modell erlaubt: Ja, aber nur bei privater Aufzahlung

Rollator auf Rezept *

Ärztliche Verordnung: Ja

Vertragspartner: Ja

Zuzahlung: Mind. 5 Euro bis höchstens 1o Euro

Bezug über andere Quellen erlaubt: Nein

Lieferzeit: 3 Arbeitstage

Notdienst: Ja. Reparatur oder Austausch innerhalb 3 Arbeitstage

Service: Beratung und Lieferung auch nach Hause in Absprache mit dem Vertragspartner, Einweisung, Montage. Reparatur und Ersatz nur im Rahmen der Gewährleistung

Grundausstattung: Sitzfläche, höhenverstellbare und abrutschsichere Schiebegriffe, höhenverstellbare Stützrohre, Bremssystem mit Arretierung, lenkbare Vorderräder, bedarfsgerechte Bereifung – vorrangig PU, Bruchsicherheit, abnehmbarer Korb oder Tasche, Stockhalter

Nach medizinischer Verordnung: Leichtgewichtrollator bis 8kg, abnehmbares Tablett, Rückengurt oder Rückenbügel,

Vorherige Bewilligung nötig: Nein

Gewicht: bis 12 kg inkl. Zubehör

Zulässiges Nutzergewicht: bis 130 kg

Zusatzausstattung erlaubt: Ja, aber nur bei privater Aufzahlung

Alternatives Modell erlaubt: Ja, aber nur bei privater Aufzahlung

Rollator leihweise: Ja

Versorgungszeitraum: 5 Jahre

Kostenfreier Austausch nach Ablauf des Versorgungszeitraums: Ja

Kostenfreie Rückgabe und Entsorgung: Ja

Dies ist eine eigene verkürzte Zusammenstellung aus den Satzungen der  o.g. Krankenkassen. Für Aktualität können wir keine Gewährleistung übernehmen. Maßgebend bleibt allein die jeweilige Satzung der Krankenkasse, die sich auch ändern kann. Eine Haftung wird ausgeschlossen.

Rollator über einen Vertragspartner der Krankenkassen bestellen

Kassenpatienten sind bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, einen Rollator auf Rezept über einen Vertragspartner ihrer Krankenkasse zu beantragen, ansonsten werden die Kosten dafür nicht übernommen.

Im Vorwege sollte sich der Patient deshalb auf jeden Fall bei der Kasse informieren, ob er den Rollator nur bei bestimmten Vertragspartnern bestellen darf oder welche Regeln für ihn gelten.

Vertragspartner sind meist verschiedene Sanitätsfachhändler, die eine Beratung im Geschäft vor Ort, aber falls erforderlich etwa auch zu Hause durchführen.

Vertragspartner übernehmen nach Maßgabe neben der Beratung auch Serviceleistungen wie Gebrauchseinweisung, Lieferung, Montage und Reparaturen. An welche Vertragspartner man sich im einzelnen wenden kann, erfährt man meist auf der Website der eigenen Krankenkasse oder auf telefonische Nachfrage.

Auch ob der Rollator vor der Bestellung von der Krankenkasse genehmigt werden muss, sollte man unbedingt abklären, bei Krankenkassen wie der Techniker Krankenkasse, der BARMER oder der DAK erhalten Versicherte den Rollator auch ohne vorherige Bewilligung.

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Gesundheitsrisiko Rollator

Risiko Rollator: Gefahren im Umgang

Rollator auf Rezept im Onlineshop bestellen

Online angebotene Rollatoren sind häufig deutlich günstiger. Aber nicht jeder Onlineshop, der Rollatoren anbietet, ist gleichzeitig auch Vertragspartner aller gesetzlichen Krankenkassen, so dass die Kostenübernahme beim Rollatorkauf mit Rezept im Internet nicht unbedingt sicher gewährleistet ist. Eine genaue Recherche ist bei der Bestellung von Rollatoren über das Internet zu empfehlen, wenn die Krankenkasse ausschließlich mit eigenen Vertragshändlern arbeitet.

Unter den vielen Onlineanbietern gibt es verschiedene Vertragshändler und Sanitätsfachhändler, bei denen Patienten den Rollatorkauf alternativ über einen Onlineshop sicher abwickeln können. Diese bieten oft den Service, vor dem Kauf die Verordnung für den Patienten über ein elektronisches Formular bei seiner Krankenkasse einzureichen und gleichzeitig alle notwendigen Formalitäten mit der Kasse abzuklären. Nachdem der Onlineanbieter von der Krankenkasse die Zusage für die Kostenübernahme erhalten hat, kann der Patient den Kauf im Onlineshop sicher und beruhigt abwickeln und sich den Rollator bequem vom Onlineshop nach Hause senden lassen.

Leistungen bei Garantie und Service abklären

Vor dem Rollator-Kauf in einem Onlineshop ist es ratsam, sich dort zu erkundigen, welche Warengarantien und welcher Service bei Reparaturen und Notfällen angeboten wird.

Rollator mit Vormontage oder nicht?

Nicht jeder Onlineshop liefert den Rollator bereits vollständig vormontiert, so dass er sofort einsatzbereit ist. Aber die Zahl der online angebotenen Rollatormodelle steigt stetig, bei denen der Anwender nach der Anlieferung nur noch die Griffe auf die richtige Höhe einstellen muss.

In Kauf nehmen muss man bei Bestellungen in manchem Onlineshop, dass der Rollator zerlegt im Paket eintrifft und noch vollständig montiert werden muss. Wer keine Möglichkeit hat, die Montage selbst vorzunehmen oder zu organisieren, sollte sich vor dem Kauf über den Lieferzustand informieren. Bei fehlender Vormontage lässt sich ansonsten möglicherweise ein anderer Onlineshop oder ein anderes, bereits vormontiertes Rollatormodell auswählen. Wenn keine Lösung möglich ist, kann man als Patient dann immer noch einen örtlichen Händler wählen, bei dem die Montage im Angebot enthalten ist.

Auf fachgerechte Beratung und Einweisung zum Rollator achten

Vom Gesetzgeber ist bei der Verwendung von Rollatoren eine fachgerechte Beratung und Einweisung vorgesehen, diese kann man aber bei einer Bestellung im Onlineshop auch fernmündlich in Anspruch nehmen, sofern der Service angeboten wird. Patienten sollten vor dem Kauf im Onlineshop abklären, ob und zu welchen Bedingungen eine telefonische Beratung und Einweisung angeboten wird. Bei Vertragspartnern der Krankenkassen ist der Service in der Regel im Preis enthalten. Beratung, Einweisung und die richtige Einstellung der Gehhilfe, etwa auf Sitzhöhe und Armlänge des Anwenders sind wichtig, denn sie verringern das Sturzrisiko und helfen, gesundheitliche Schäden zu vermeiden.

Allgemein beraten zum Thema Rollatorbestellung auch Sozialverbände und Pflegestationen.

Einsatzbereiche für den Rollator

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Rollator nur für Wohnung

Ein Rollator für den Innenbereich sollte nicht nur Bodenbeläge wie Teppich, Linoleum oder Fliesen meistern, sondern auch leicht und standfest sein.

Zusätzlich ausstatten lässt sich ein Wohnungs-Rollator z.B. mit:

  • mit automatischer Beleuchtung für die Nacht
  • Tablett zum Transport von Gegenständen
  • Möbelschutz und Handschutz
Rollator nur für Außenbereich

Für den Außenbereich sollte ein leichter, wendiger, rostfreier und stabiler Rollator gewählt werden, der über sichere Feststellbremsen verfügt.

Die Griffe sollten verstellbar sein und zum Aufstützen dienen.

Für viele Rollatormodelle sind folgende Sonderausstattungen oder Zubehörteile möglich:

  • höhenverstellbarer Sitz
  • gepolsterter Rückengurt
  • Einkauftasche, Netz oder Korb
  • Reflektoren
  • Getränkehalter
  • Dämpfung
  • Schirm
  • Handschuhe
  • Beleuchtung
  • Diebstahlsicherung
  • Austauschbare Räder
  • Ankipphilfe für kleinere Hindernisse
  • Faltmechanismus für Transport
  • Klingel
  • Sturzalarm

Rollator für Wohnung und Außenbereich

Für die kombinierte Nutzung sollte ein leichter, wendiger, rostfreier und stabiler Rollator gewählt werden, der über sichere Feststellbremsen verfügt. Die Griffe sollten verstellbar sein und zum Aufstützen dienen.

Teilweise Sonderausstattung bzw. mögliches Zubehör ist z.B.:

  • höhenverstellbarer Sitzgepolsterter
  • Rückengurt
  • Einkauftasche
  • Netz oder Korb
  • Reflektoren
  • Dämpfung
  • Schirm
  • Beleuchtung
  • Diebstahlsicherung
  • Ankipphilfe für kleinere Hindernisse
  • Faltmechanismus für Transport
  • Klingel
  • Sturzalarm

Welches Rollatormodell zahlt die gesetzliche Krankenkasse?

Rollatormodelle unterscheiden sich grundsätzlich durch Einsatzbereich, Ausstattung und Preis. Rollatoren sind je nach Modell meistens nur im Innenbereich oder im Außenbereich einsetzbar. Einige Rollatormodelle eignen sich jedoch sowohl für den Innenbereich wie auch für den Außenbereich. Obwohl alle Rollatoren aus einem stützenden Metallgestänge bestehen, das über Rollen oder Räder verfügt, unterscheiden sich verschiedene Rollatormodelle in Punkto Ausstattung und Preis deutlich voneinander.

Aber nicht jedes Rollatormodell wird von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Welches Modell der Patient erhält, hängt zunächst von der Art der gesundheitlichen Beeinträchtigung und vom Umfang der ärztlichen Verordnung ab.

Standardmodelle

Rollatoren in der Standardausführung bieten die günstigste Variante. Vor allem eignen sie sich für Menschen mit einer normalen Gehbehinderung, die altersbedingt ist. In der Standardausführung verfügt ein Rollator in der Regel über 4 Räder, die entweder luftbereift oder aus Vollgummi sind. Standardmäßig sind ebenfalls ein Bremssystem sowie höhenverstellbare Handgriffe zur Größenanpassung im Preis enthalten. Die meisten Modelle lassen sich bereits in der Grundversion leicht zusammenfalten und im Kofferraum verstauen.

Premiummodelle

Für Premiummodelle muss man tiefer in die Tasche greifen. Ein Rollator der Premiumklasse enthält in der Regel mehr Zubehör wie etwa eine Stockhalterung, einen Korb, ein Tablett oder eine Rückenlehne. Rollatorzubehör, das nicht aus der ärztlichen Verordnung hervorgeht, muss der Patient bei Bedarf selbst zahlen.

Kombimodell und Sondermodell

Bei Kombimodellen lässt sich mit wenigen Handgriffen aus dem Rollator ein Rollstuhl machen. Geeignet sind solche Modelle speziell für den Einsatz zum Besipiel bei Patienten mit Rheuma oder Multipler Sklerose. Auch Sondermodelle akzeptiert die Krankenkasse in der Regel nur bei hohem Übergewicht und schweren Krankheitsbildern wie etwa halbseitiger Lähmung, schwerer Arthritis, motorischen Fehlfunktionen oder Bewegungseinschränkungen von Hand und Arm.

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Viele Senioren haben Nährstoffmangel

Viele Senioren haben Nährstoffmängel

Bessere Ausstattung oder anderes Rollatormodell möglich?

Der Vertragspartner der Krankenkasse muss dem Patienten mindestens einen Rollator seiner Wahl ohne Mehrkosten anbieten. Dafür erhält der Händler eine Fallpauschale von der Kasse.

Ein bestimmtes Rollatormodell kann der Patient in der Regel nicht beanspruchen, doch eine private Zuzahlung ermöglicht oft Alternativen.

Wer sich nach der Beratung gezielt für ein anderes Modell oder eine Ausstattung mit mehr Extras entscheidet, hat bei vielen Krankenkassen die Möglichkeit, Mehrkosten aus eigener Tasche zu übernehmen. Der Vertragspartner muss den Patienten bei der Beratung allerdings über Mehrkosten informieren. Wer aber ein ganz anderes Rollatormodell auswählen möchte, sollte den Vertragspartner fragen, ob dieses ohne Mehrkosten bestellbar ist.

Bei Zuzahlungen kann mit dem Sanitätsfachhändler vereinbart werden, ob das Rollatormodell dem Käufer gehört oder im Besitz der Krankenkasse bleibt.

Rollatorzubehör

Hersteller bieten zur Aufrüstung verschiedenes Rollatorzubehör an.

Dazu zählen bei vielen Herstellern:

  • Stockhalter
  • Multifunktionsnetz
  • Gepäcktasche für Wertsachen
  • Schirm mit Multifunktionsalarm
  • Sauerstofftasche für COPD-Patienten
  • Führungsgriff für Begleitpersonen
  • Reflektoren für bessere Sichtbarkeit
  • Auflagen für Unterarme
  • Memoryfunktion für die Griffeinstellung
  • Beleuchtung
  • Klingel
  • Dämpfung
  • Abnehmbare Räder
  • Möbelschutz und Handschutzvorrichtung
  • Getränkehalter
  • Abnehmbares Tablett auch mit rutschsicherer Auflage
  • Schloss
  • Transporttasche
  • Automatische Nachtbeleuchtung
  • Ankipphilfe für kleine Hindernisse
  • Alarm
  • Gepolsterter Rückengurt
  • Abnehmbarer Rückengurt

Qualitätskriterien und Qualitätsunterschiede

Rollator ist nicht gleich Rollator – geht der Preis vor Sicherheit? Bei der Anschaffung eines Rollators ist nicht nur der Preis entscheidend. Zwar gibt es mittlerweile schon sehr günstige Rollatorangebote auch von Discountern wie LIDL oder ALDI, aber sehr günstige Preise können manchmal zu Lasten der Sicherheit und der Qualität gehen, wie verschiedene Rollator-Rückrufaktionen von Lidl und Rollator-Rückrufaktionen von Aldi aufgrund gefährlicher Qualitätsprobleme zeigen.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte veröffentlicht unter dem Stichwort „Rollator“ alle Rückrufaktionen und Sicherheitsinformationen, die Rollator-Hersteller ihren Kunden mitteilen müssen.

Ein Rollator ist nichts für Schwergewichte

Gemeinsam ist fast allen Rollatoren, dass sie nur auf ein Gewicht von höchstens 130 kg ausgelegt sind und sich nicht für Personen eignen, die schwerer sind.

Häufig wiegen Menschen mit einer Gehbehinderung aber deutlich mehr als 130 Kilogramm, weil der Bewegungsmangel zur Gewichtszunahme führt. Es gibt nur wenige Rollatormodelle die ein höheres Körpergewicht tragen können.

Tipps und Wissenswertes für den Rollatorkauf

Es bewährt sich in vielen Fällen, Angebote vor dem Kauf vergleichen. Die Stiftung Warentest empfiehlt Verbrauchern deshalb vor dem Kauf des geeigneten Rollatormodelle, die Angebote mehrerer Sanitätshäuser zu vergleichen. Grund dafür ist das unterschiedliche Angebot der Händler, das sich in Preis und Leistung deutlich unterscheiden kann.

Vor dem Rollatorkauf informieren und testen

Vor dem Rollatorkauf empfiehlt die Stiftung Warentest außerdem, das Gerät in Bezug auf die Bremsen und das Verhalten in beladenem Zustand zu testen. Dabei sollten die Bremsen leicht erreichbar sein und der Bremshebel beim Lösen der Feststellbremse nicht auf die Finger schlagen. Ebenso sollte der beladene Rollator nicht kippen, wenn man ihn über eine Schwelle fährt.

Empfehlen lassen sich leichte Rollatormodelle, die sich zum Transport einfach falten lassen. Experten unterscheiden zwei Falttechniken, zum einen die Querfaltung und zum anderen die Längsfaltung. Als wesentlich handlicher und leichter haben sich Längsfalter erwiesen.

Autor: Katja Schulte Redaktion
Datum: 07/2018 | zuletzt aktualisiert 09.01.2024
Bildquelle: © Bild von congerdesign auf Pixabay.com

Quellen und weiterführende Informationen:

TKK Rollatoren

GVK Spitzenverband: GKV-Versicherte werden zu 80 Prozent mehrkostenfrei mit Hilfsmitteln versorgt

BARMER Wissenswertes zur Versorgung mit Rollatoren

DAK Rollatoren

GKV Spitzenverband – Hilfsmittelverzeichnis „Gehhilfen“

Sozialgesetzbuch (SGBV) Fünftes Buch. Gesetzliche Krankenversicherung. § 127 SGB V Verträge

Stiftung Warentest. Rollatoren. Mobil auf vier Rädern. 24.08.2005

Sozialgesetzbuch (SGBV) Fünftes Buch. Gesetzliche Krankenversicherung.§ 126 SGB V Versorgung durch Vertragspartner

Aldi Nord Filialen. Rückrufaktion Rollator. Artikelnummer 7788, Modellnummer. ANS-14-050, EAN 29077885, Lieferant Aspiria Nonfood GmbH. Verkaufszeitraum 2015

Branchenverband Medizintechnik Spectaris. Studie kon. med Bedarf medizinischer Hilfsmittel 2050 – eine Prognose. 2012

Wichtige Hinweise zu Gesundheitsthemen

Dieser Artikel behandelt ein Gesundheitsthema. Er dient nicht der Selbstdiagnose und ersetzt keine Arztdiagnose. Bitte beachten Sie hierzu die weiteren Hinweise zu Gesundheitsthemen

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