Wann werden die Kosten für eine Kur übernommen? Die gesetzliche Grundlage für alle Rehabilitationsmaßnahmen bei Krankenversicherten und Rentenversicherten bietet das Sozialgesetzbuch (SGB). Der Begriff „Kur“ kommt in den aktuellen Gesetzestexten nicht mehr vor, denn er wurde dort durch den Begriff „Rehabilitation“ ersetzt. Umgangssprachlich und in den Versicherungsbedingungen der Krankenversicherer wird der Begriff „Kur“ jedoch weiterhin verwendet.

Je nach Situation des Versicherten, können unterschiedliche Kostenträger für Reha-Maßnahmen verantwortlich sein. Wenn es bei Berufstätigen um die Wiederherstellung der Arbeitskraft geht, ist für gewöhnlich die gesetzliche Rentenversicherung zuständig. Für Menschen, die nicht im Arbeitsleben stehen, tritt in der Regel die Krankenkasse ein, wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist.

Arbeitssuchende müssen im Vorfeld das Jobcenter über die Kurmaßnahme informieren und ihre Abwesenheit vom Wohnort melden.

Voraussetzungen für eine Kur oder Rehakur

Gesetzliche Krankenkassen genehmigen eine Kur oder eine Rehabilitation immer dann, wenn sie medizinisch erforderlich ist. Zum Nachweis ist eine Bescheinigung des behandelnden Arztes erforderlich, die zusammen mit einem Formular bei der Krankenkasse oder dem entsprechenden Kostenträger einzureichen ist.

LESETIPP

Gesundheitsreisen: Präventionsreisen werden oft bezuschusst

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Einige Reha-Anträge leitet die Krankenkasse an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) zur Begutachtung weiter. Der MDK ist eine neutrale Institution.

Jede Kurform unterliegt speziellen Bedingungen und Voraussetzungen.

Grundsätzlich ist eine Kur aber nur dann möglich, wenn der Versicherte vor Ort bereits alle Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft hat und alle notwendigen Medikamente, Heilmittel und Hilfsmittel bereits ohne weiteren Therapieerfolg verordnet wurden.

Behandlungsziele bei Kur und Reha

Eine Reha-Maßnahme kann verschiedene Ziele haben, entweder zur Vorsorge, zur Behandlung bei Erkrankungen und Beschwerden oder zur Rehabilitation (Reha). Reha-Maßnahmen stärken die Gesundheit, unterstützen bei verschiedenen Erkrankungen und Leiden die Genesung. Reha-Behandlungen werden in einem entsprechenden heilklimatischen Kurort oder Heilbad unter Einsatz der örtlichen Heilmittel durchgeführt. Ob der Aufenthalt im Reizklima oder Schonklima angezeigt ist, hängt von der Einschätzung des Arztes ab. Solche Heilmittel sind zum Beispiel spezielle Wasserquellen, Meerwasser, ein spezielles Heilklima, Gase oder Moorbäder.

In jeder Kur bekommen Patienten neben der körperlichen Behandlung außerdem Kenntnisse zur Selbsthilfe, zur gesunden Ernährung und zur Entspannung vermittelt, die sie später auch im Alltag einsetzen können.

Welche Kurformen gibt es?

Die Kurform ist von der Diagnose und der Situation abhängig. Zur Verordnung kann eine ambulante oder stationäre Vorsorge-Kur sowie eine ambulante oer stationäre REHA-Kur kommen.

Weitere Kurformen sind die Mutter-Kind-Kur und die Vater-Kind-Kur.

Qualitätssicherung bei Reha Maßnahmen

Für ambulante und stationäre Einrichtungen aus dem Bereich der Vorsorge oder Rehabilitation, die von den gesetzlichen Krankenkassen belegt werden, gilt ein bundesweit verbindliches und einheitliches Qualitätssicherungsverfahren namens QS-Reha®-Verfahren.

Kostenübernahme und Eigenanteil in der Reha

Krankenkassen weisen durchaus Leistungsunterschiede auf, wenn es um die Bedingungen und die Kostenübernahme bei Reha-Maßnahmen geht. Je nach Kurform übernimmt der Kostenträger die Kosten der Behandlung oder gewährt einen vertraglich vereinbarten Zuschuss. In einigen Fällen werden auch Fahrten zum Kurort organisiert oder Fahrtkosten erstattet.

Eigenanteil bei der Kur

Versicherte leisten in der Regel einen Eigenanteil von 10 Euro pro Tag. Die Höhe der Zuzahlung ist abhängig von der Art der Kur und von den Einkommensverhältnissen des Versicherten. Zahlungen erfolgen in der Regel direkt an das Reha-Zentrum oder die Kurklinik.

Anspruch auf Reha rechtzeitig wahrnehmen

Der Anspruch auf eine bewilligte Kur verfällt in der Regel, wenn die Kur nicht innerhalb von 4 Monaten nach der Bewilligung angetreten wird. Eine ambulante Reha sollte am besten gleich nach der Bewilligung begonnen werden.

Bei Anschlussheilbehandlungen (AHB) die direkt an einen Krankenhausaufenthalt anschließen, ist es üblich, dass der Versicherte die Maßnahme innerhalb von 14 Tagen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus antritt. Viele Krankenhäuser haben für diesen besonderen Genehmigungsprozess Sozialarbeiter, an den sich der Patient und die Angehörigen wenden können.

Ambulante Vorsorge-Kur

Es bedarf bestimmter Voraussetzungen, um eine Kur erfolgreich zu beantragen. Eine Vorsorge-Kur kann beantragt werden, wenn es darum geht, eine Erkrankung oder die Verschlimmerung einer Erkrankung zu vermeiden. Oft empfiehlt der Arzt in solchen Situationen einen entsprechenden Orts- oder Klimawechsel, nachdem zuvor andere Therapieoptionen ausgeschöpft wurden. In der Regel wird ein Kurort innerhalb von Deutschland gewählt. Einige gesetzliche Krankenkassen unterstützen aber auch die Durchführung in europäischen Ländern.

Ambulante Kuren werden ansonsten oft aber nur dann genehmigt, wenn die ambulante Behandlung nicht ausreicht oder nach Einschätzung des Arztes nicht sinnvoll ist.

Bei Berufstätigkeit gilt die Freistellung und Entgeltfortzahlung bei Vorsorgekuren

Am 25.05.2016 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass ein Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, den Arbeitnehmer für jede von der Kasse bezuschusste Vorsorgekur freizustellen und die Vergütung fortzuzahlen.

Die Richter vertraten die Auffassung, dass zur Freistellung und Entgeltfortzahlung neben der Bewilligung durch einen Kostenträger bestimmte medizinische Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Demnach muss der Arbeitgeber einer Freistellung bei einer Entgeltfortzahlung nur nachkommen, wenn eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, aus der hervorgeht, dass die Kurmaßnahme der medizinischen Vorsorge dient und nachweislich erforderlich ist, um in absehbarer Zeit eine Schwächung der Gesundheit zu beseitigen, eine sonst drohende Krankheit zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden.

Die Auswahl des Kurortes und de Anreise

Den staatlich anerkannten Kurort wählt der Versicherte zusammen mit dem Arzt aus. Anreise, Unterbringung und Verpflegung organisiert der Versicherte selbst. Der Kurort kann in Deutschland oder bei einigen Kassen auch im Ausland gewählt werden.

Dauer und Häufigkeit der ambulanten Vorsorge-Kur

Die Dauer der ambulanten Vorsorge-Kur beträgt 2 bis 3 Wochen. Sofern die ambulante Vorsorge-Kur notwendig wird, kann sie höchstens alle 3 Jahre beantragt werden.

Kostenübernahme bei der ambulanten Vorsorge Kur

Zuzahlungen des Patienten, die bei einem Kuraufenthalt fällig sind, übernehmen die Krankenkassen bei ambulanten Kurformen in der Regel nicht. Viele Krankenkassen leisten bei der ambulanten Vorsorge-Kur jedoch einen Zuschuss. Kosten für Fahrt, Unterbringung, Verpflegung und Kurtaxe sind vom Versicherten aber meist selbst zu tragen. Medizinische Leistungen und Heilmittel werden im Rahmen des Vertrages von der Krankenkasse erstattet. Der Versicherte ist in der Regel mit 10 Prozent an den vertraglich vereinbarten Kosten der Kurmittel beteiligt, die der Kurarzt verordnet. Jede Verordnung kostet zusätzlich 10 Euro. Keine Zuzahlung haben Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren.

Stationäre Vorsorge-Kur oder Reha-Kur

Ob die Voraussetzungen für die stationäre Vorsorge Kur vorliegen, muss zunächst im Termin mit dem behandelnden Facharzt abgeklärt werden. Stationäre Kuren werden in der Regel nur dann genehmigt, wenn alle ambulanten Therapien und die ambulante Kur nicht ausreichen, z.B. bei körperlicher Beeinträchtigung, bei eingeschränkten Fähigkeiten oder einer notwendigen umfassenden Betreuung.

Wahl des Kurortes

In der Regel wählt die gesetzliche Krankenkasse unter Berücksichtigung der medizinischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten eine geeignete Klinik aus. Wünsche des Versicherten können dabei gegebenenfalls berücksichtigt werden.

Dauer des Kuraufenthaltes

Die Dauer eines stationären Kuraufenthaltes bestimmt die Krankenkasse. Er beträgt in der Regel 2 bis 3 Wochen. Sofern ein stationärer Kuraufenthalt notwendig wird, kann er höchstens alle 4 Jahre beantragt werden.

Kosten beim stationären Kuraufenthalt

Kosten für die Unterbringung und Behandlung während des stationären Kuraufenthaltes übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel. Ein Eigenanteil von 10 Euro pro Tag fällt fast regelmäßig an. Einige Krankenkassen übernehmen oder bezuschussen die Fahrtkosten bei stationären Reha-Kuren. Die Anreise zur stationären Vorsorge-Kur kann mit einer Zuzahlung verbunden sein.

Ambulante Reha-Kur

Eine ambulante Rehakur wird in der Regel halbtags in einem kassenzugelassenen Reha-Zentrum oder einer Reha-Klinik in der Nähe des Wohnorts durchgeführt. Dort kommen die verordneten Therapien und Anwendungen zum Einsatz.

Voraussetzungen

Häufig wird die ambulante Reha-Kur bei Erkrankungen des Bewegungsapparates, Herzerkrankungen oder neurologischen Erkrankungen verordnet. Sie kann auch nach einer schwerwiegenden Operation notwendig werden. Ob die Voraussetzungen für die Rehakur vorliegen, muss zunächst im Termin mit dem behandelnden Facharzt abgeklärt werden.

Mutter-oder Vater-Kind-Kur

Die Mutter-Kind-Kur oder Vater-Kind-Kur ist in der Regel stationär und bietet ein individuelles Therapieangebot mit Hilfe zur Selbsthilfe. Die Therapie vermittelt Kenntnisse über einen gesunden Lebensstil. Unterstützung bei der Antragstellung liefern zum Beispiel das Müttergenesungswerk, verschiedene karitative Einrichtungen oder Sozialverbände wie der VdK oder der SoVD.

Voraussetzungen für die Kur mit einem Elternteil

Ob die Voraussetzungen für eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur vorliegen, muss zunächst im Termin mit dem behandelnden Arzt abgeklärt werden. Mutter- oder Vater-Kind-Kuren werden in der Regel nur dann genehmigt, wenn die Kurmaßnahme für den Elternteil notwendig ist und erhebliche Probleme vorliegen, die Kinder zu erziehen oder zu versorgen oder wenn der/die Versicherte psychisch extrem belastet ist oder in einer Trennungssituation lebt oder familiär stark belastet ist. Auch dann, wenn der oder die Versicherte pflegebedürftige oder behinderte Kinder hat oder wenn Angehörige zu versorgen sind, kann ein Grund für eine solche Maßnahme vorliegen.

Kurort

Die Kur wird in einer zugelassenen Kurklinik durchgeführt. Oft befindet sich der Kurort in einem der vielen heilklimatischen Kurorte in Deutschland.

Dauer des Kuraufenthaltes

Die Dauer des stationären Kuraufenthaltes beträgt in der Regel 3 Wochen. Sofern ein stationärer Kuraufenthalt notwendig wird, kann er höchstens alle 4 Jahre beantragt werden.

Kosten bei Mutter-Kind-Kuren und Vater-Kind-Kuren

Eigenbeteiligungen von Patienten, wie sie auch bei einem Kuraufenthalt fällig sind, übernehmen die Krankenkassen in der Regel bei Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren nicht. Bei der stationären Kurmaßnahme werden jedoch die Kosten für Unterbringung und Verpflegung in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Je nach Tarif kann auch einen Zuschuss für Fahrtkosten geleistet werden.

Privat finanzierte Gesundheitsreisen

Möglich sind häufig auch private finanzierte Kuraufenthalte und Pauschalkuren. Einige Reiseveranstalter haben sich wegen der steigenden Nachfrage auf die Durchführung von Privatkuren spezialisiert und beraten Kunden zu Gesundheitsreisen. Diese Reiseveranstalter bieten regelmäßig ein umfangreiches Angebot für Kuraufenthalte im In- und Ausland. Für die Dauer der Privat-Kur gilt der Versicherte als arbeitsfähig und muss sich Urlaub nehmen.

Private und gesetzliche Zusatzkrankenversicherungen für Kur und Reha

Private Krankenkassen bieten auch für gesetzlich Versicherte Zusatzversicherungen für Kurmaßnahmen an. Für ambulante und stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen kann dort beispielsweise ein Tagegeld für den Kuraufenthalt vereinbart werden.

Bei gesetzlichen Krankenversicherungen können Zusatzkrankenversicherungen vorsorglich abgeschlossen werden, die Krankenhaustagegeld oder Krankengeld beinhalten.

Vorerkrankungen können einen Vertragsabschluss bei Krankenzusatzversicherungen verteuern oder gefährden. Ein Anbietervergleich in Bezug auf Leistungen und Kosten ist vor Abschluss einer Krankenzusatzversicherung immer empfehlenswert.

Private Krankenversicherung: Kostenübernahme bei Reha-Maßnahme und Kur

Zunächst gilt es, den zuständigen Kostenträger zu ermitteln. In Abhängigkeit von der Situation können verschiedene Kostenträger bei einer medizinisch notwendigen Reha-Maßnahme für den privat Krankenversicherten eintreten. Die Deutsche Rentenversicherung, tritt ein, falls der privat Krankenversicherte gesetzlich oder freiwillig rentenversichert ist. Wenn der privat Krankenversicherte jedoch Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten im Rahmen von Arbeitsunfällen, Wegeunfällen oder Berufskrankheiten.

Sofern eine private Unfallversicherung besteht und die Reha-Maßnahmen durch einen Freizeitunfall verursacht wurden, übernimmt der Versicherer den vertraglich geregelten Anteil der Kosten. Nur wenn kein anderer Träger die Reha-Maßnahme übernimmt, tritt die Private Krankenversicherung ein. Sie tritt aber immer nur in dem Rahmen ein, den der Versicherte in seinen Vertragsbedingungen oder durch den Abschluss einer entsprechenden Kur-Zusatzversicherung vereinbart hat.

Wahltarife und Zusatztarife sind bei privaten Kassen oft möglich

Nicht jede Private Krankenversicherung übernimmt die Erstattung der Kosten für eine Kur. Geregelt ist das in den Versicherungsbedingungen zum abgeschlossenen Pflichttarif. Private Krankenversicherer bieten meist auch entsprechende Wahltarife als Zusatzversicherung an. Bei Bedarf können Tarife in der Regel auch erweitert werden.

Auch Private Krankenversicherungen übernehmen im Rahmen des abgeschlossenen Versicherungsvertrages nur solche Kurkosten, die medizinisch notwendig sind und ärztlich verordnet wurden. Anbieter von Privaten Krankenversicherungen haben zum Teil unterschiedliche Angebote, Voraussetzungen und Versicherungsbedingungen. Allgemein ist es ratsam, vor Antritt eine schriftliche Zusage zur Kostenübernahme von der Privaten Krankenversicherung einzuholen.

Text: Katja Schulte Redaktion
Datum: 11/2021 | 09.01.2023
Bildquelle: © Bild von Kurier-Verlag auf Pixabay.com

Quellen und weiterführende Informationen:

Gemeinsamer Bundesausschuss

GKV-Spitzenverband

Sozialgesetzbuch (SGB)

BAG – Urteil: Entgeltfortzahlung – Ambulante Kur. 25.05.2016 5

Verband der Privaten Krankenversicherung

Wichtige Hinweise zu Gesundheitsthemen

Dieser Artikel behandelt ein Gesundheitsthema. Er dient nicht der Selbstdiagnose und ersetzt keine Arztdiagnose. Bitte beachten Sie hierzu die weiteren Hinweise zu Gesundheitsthemen

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