Schadstoffe und Keime gelangen oft durch Hausleitung ins Trinkwasser

Manche Wasserleitungen und Armaturen belasten die Trinkwasserqualität. Nach Angaben des Umweltbundesamtes schnitt die Trinkwasserqualität der deutschen Versorger im Jahr 2019 insgesamt zwar sehr gut ab und die untersuchten Wasserproben zeigten, dass die Grenzwerte für Keime und Schadstoffe im deutschen Trinkwasser nur selten überschritten wurden. Dennoch lauern in einigen deutschen Haushalten und an verschiedenen Arbeitsplätzen immer noch ernst zu nehmende Gesundheitsgefahren im Leitungswasser. Das Trinkwasser zählt zu den am strengsten kontrollierten Lebensmitteln, um Bürger gegen belastende Keime und Schadstoffe zu schützen. Trotzdem gelangen gesundheitsgefährdende Keime und Schadstoffe häufig unbemerkt über die unkontrollierten, hauseigenen Wasserleitungen und Armaturen ins Trinkwasser und von da aus in den Körper. Für die Schadstofffreiheit in den Leitungen der Hausinstallation ist in aller Regel der Eigentümer der Immobilie verantwortlich.

Gesundheitsgefahren durch Wasserleitungen im Gebäude

Schadstoffbelastungen im Trinkwasser können  durch die Wasserrohre verursacht werden. Im Durchschnitt verbraucht eine Person 120 Liter geklärtes Trinkwasser am Tag, das zunächst durch die Wasserleitungen im Gebäude rinnt, bevor es an verschiedenen Stellen im Haus oder am Arbeitsplatz abgenommen wird. Dabei fließt so manches reine Leitungswasser im Gebäude durch Rohre, deren Material das Wasser potentiell mit schädlichen Stoffen belastet.

Welche Schadstoffe auf dem Weg zum Wasserhahn ins Trinkwasser eingetragen werden und welche gesundheitlichen Auswirkungen damit in Zusammenhang stehen können, hängt neben dem Material der Wasserleitung auch vom Alter der Rohre und von der Art der Nutzung ab.

LESETIPP

Bleirohre Belastungen

Bleirohre bergen Gesundheitsgefahren

Das Umweltbundesamt empfiehlt eine Probennahme zur Feststellung der Kontamination bei Wasserleitungen, die hauptsächlich aus folgenden Metallen bestehen:

  • Blei
  • Bleihaltige Kupferlegierungen
  • Blanke Kupferrohre, die nicht die DIN 50930-6 erfüllen
  • Verchromte und vernickelte Bauteile
  • Verzinkte Stahlrohre
  • Gusseiserne Stahlrohre

Schadstoffe und Keime in Wasserleitungen und Armaturen

Nicht alle Metalle und Legierungen können bedenkenlos verwendet werden. Wasserleitungen und Armaturen beeinflussen die Qualität des Trinkwassers deutlich. Unbedenklich bei jedem Leitungswasser einsetzbar sind nur Wasserrohre aus Edelstahl, innenverzinntem Kupfer und Kunststoffe, die das Prüfsiegel DVGW tragen. Wasserrohre aus verschiedenen anderen Werkstoffen bergen bei Überschreitung der Grenzwerte Gesundheitsrisiken. Sie können spürbare Symptome und Erkrankungen bei Anwendern verursachen. Auch manche Armaturen und Rohrverbinder belasten die Gesundheit durch Verkeimung und erhöhte Schadstoffbelastung.

Abhängig vom Material spricht das Umweltbundesamt für Armaturen und verschiedene Rohre Empfehlungen zur Handhabung und Schadstoffreduzierung aus: (Für Details klicken Sie in ein Feld)

Erfahren Sie mehr über Bleirohre. Diese Informationen finden Sie in unserem Bericht:

  • Grenzwert für Blei
  • Bleirohre erkennen und testen lassen
  • Mietminderung bei Bleirohren möglich
  • Chronische Bleivergiftung | Symptome | Therapie | Laborwerte
  • Empfehlungen des Umweltbundesamtes
  • Verantwortlichkeit
  • Sanierung und Kostenübernahme
  • Ansprechpartner

Zum Bericht auf Infothek-Gesundheit: Bleirohre | Blei im Leitungswasser gefährlich

Kupferrohre sind nicht für alle Trinkwässer geeignet

Einige Trinkwässer fördern einen hohen Kupfergehalt. Kupferrohre werden häufig für Trinkwasser-Installationen verwendet. Sie dürfen aber nicht bei jedem Trinkwasser zum Einsatz kommen. Welche Trinkwässer geeignet sind, regelt die technische DIN 50930-6. Wenn Kupferrohre etwa mit hartem, saurem Trinkwasser in Kontakt kommen, das große Mengen organischer Verbindungen enthält, kommt es oft zu einer verstärkten Löslichkeit des Kupfers. Die verstärkte Kupferlöslichkeit führt zusammen mit längerem Stillstand des Trinkwassers in der Leitung dazu, dass der Grenzwert für Kupfer im Leitungswasser überschritten wird. Der Grenzwert liegt im Trinkwasser bei 2 mg/l.

Neue Kupferleitungen geben höhere Kupfermengen ab

Neue Trinkwasserleitungen aus blankem Kupfer geben in den ersten Wochen und Monaten höhere Kupfermengen ab. Diese können für Neugeborene und Säuglinge schädlich sein. Ab einem Kupfergehalt von 3 mg/l leidet der Geschmack des Trinkwassers und es kann kurzfristig auch zu Beschwerden im Verdauungstrakt kommen.

Normwidrig eingebaute Kupferrohre können die Grenzwerte übersteigen

Normwidrig eingebaute Rohre oder Trinkwasser-Installationen aus blankem Kupfer können in den ersten 6 Monaten die Kupfermenge im Trinkwasser über den Grenzwert steigen lassen. Das Leitungswasser ist dann nicht in der Ernährung von Säuglingen bis zu einem Jahr verwendbar.

Wasser vor der Nutzung kurz ablaufen lassen

Lässt man das Trinkwasser aus normwidrig eingebauten oder aus neuen Kupferrohren kurz ablaufen, kann es auch zur Ernährung genutzt werden. Sobald es frisch und spürbar kühler ist, kann es auch für Säuglingsnahrung verwendet werden.

Grenzwertüberschreitung durch Altinstallationen

Bei dauerhaft überschrittenen Grenzwerten von Kupfer ist das örtliche Gesundheitsamt zuständig. Durch Teilenthärtung des Wassers lassen sich Kupfereinträge aus alten Installationen senken.

Verzinkter Stahl ist nicht für alle Trinkwässer geeignet

Verzinkte Stahlrohre eignen sich nicht für Warmwasser. Wasserleitungen aus verzinktem Stahl (feuerverzinktem Stahl) dürfen der DIN 50930-6 entsprechend nur bei bestimmten Trinkwässern eingesetzt werden. Wegen der mangelnden Beständigkeit sind verzinkte Stahlrohre für Warmwasser ungeeignet.

Ältere Zinkleitungen können einen Qualitätsmangel aufweisen

Wenn das Trinkwasser in älteren Leitungen länger steht, geben sie braunes rosthaltiges Wasser ab. Zwar geht von dem gefärbten Wasser nicht unmittelbar eine Gesundheitsgefahr aus, dennoch entspricht es wegen der Trübung und dem hohen Eisengehalt nicht der Trinkwasserverordnung und ist von minderer Qualität.

Durch alte verzinkte Stahlrohre kann es zu Trinkwasserbelastungen mit Blei kommen, auch wenn die Trinkwasser-Installation an sich kein Blei enthält. Grund dafür ist die Verunreinigung der Zinkrohre mit Blei während des Herstellungsprozesses.

Neuere verzinkte Stahlrohre dürfen nicht mehr als 0,25 Prozent Blei enthalten, damit die Trinkwasserqualität nicht beeinträchtigt wird.

Rohrverbinder und Armaturen können Trinkwasser belasten

Die häufigsten Legierungen enthalten Schwermetalle. Am häufigsten bestehen Armaturen und Rohrverbinder (Fittinge) aus Messing oder Rotguss und enthalten daher geringe Mengen verschiedener Schwermetalle. In den meisten Armaturen und Rohrverbindern lassen sich neben Blei, Kupfer und Nickel auch andere Schwermetalle nachweisen, die sich bei stillstehendem Wasser lösen und mit diesem Wasser in den Körper gelangen können. Nach der DIN 50930-6 sollen die Gehalte von Schwermetallen und anderen Substanzen in Legierungen entsprechende Grenzwerte nicht überschreiten. Produkte mit dem DVGW-Prüfzeichen entsprechen den Anforderungen.

Verchromte Armaturen enthalten Nickel

Im länger stillstehenden Wasser (Stagnationswasser) von Chrom-Armaturen lösen sich hohe Nickelanteile, die für normal empfindliche Personen unbedenklich sind, aber bei einem Sechstel der Bevölkerung allergische Reaktionen auslösen können. Empfindlichen Personen rät das Umweltbundesamt, das Stagnationswasser aus verchromten Armaturen erst ablaufen zu lassen, bevor es für die Körperpflege oder Ernährung genutzt wird.

Legionellen verbreiten sich schnell unter 60°C

Bakterien können schwere Lungenentzündungen verursachen. Für eine schnelle mikrobielle Verkeimung der Trinkwasserinstallation können insbesondere Legionellen verantwortlich sein, wenn in den Warmwasserrohren Temperaturen von weniger als 60° C herrschen. Nur oberhalb von 60 °C lassen sich Legionellen zuverlässig abtöten. Temperaturen über 20 °C bis 55 °C soll man vermeiden. Kaltes Wasser muss kalt sein und heißes Wasser muss heiß sein. Legionellen können sich auch in Kaltwasserleitungen verbreiten. In vielen Kaltwasserleitungen herrschen Temperaturen von über 20 °C, so dass sich die Bakterien auch dort vermehren können.

Legionellen (Legionella pneumophila) sind Bakterien, die in geringen Anteilen natürlich in der Umwelt vorkommen. Bei Menschen mit schwachem Immunsystem, bei Rauchern und alten Menschen können Legionellen schwere Lungenentzündungen mit tödlichem Ausgang verursachen.

In Teilen der Anlage, die Warmwasser führen, muss sichergestellt sein, dass sich dort keine Legionellen vermehren können. Richtungsweisend sind die Arbeitsblätter des DVGW. In Ein- und Zweifamilienhäusern wird eine dauerhafte Warmwassertemperatur von 60 °C empfohlen, während viele andere Gebäude zum Schutz vor Legionellen dazu verpflichtet sind. Auch Zirkulationsleitungen sollten und müssen mit mindestens 55 °C am Warmwasserspeicher ankommen.

Stagnationswasser vermeiden

Stehendes Wasser ist oft strak belastet. Wenn Wasser nicht fließt und rasch verbraucht wird, kann sich schon innerhalb weniger Stunden seine Qualität verschlechtern. Stehendes Leitungswasser (Stagnationswasser) kann nicht nur metallische Schadstoffe aus dem Leitungsmaterial aufnehmen, sondern auch durch Mikroben aus Biofilmen verkeimen.

Wenn Trinkwasser bei mehr als 20 °C länger in der Leitung steht, gedeihen Pilze und Bakterien in der Wasserinstallation. Ihre Ausscheidungen verdichten sich an den Wasserhähnen dann zu schleimigen Belägen. Auch von wenig wenig genutzten Entnahmestellen können sich Keime in der Trinkwassser-Installation verbreiten.

Wasser nach 4 Stunden nicht mehr für die Ernährung nutzen

Das Umweltbundesamt rät dazu, abgestandenes Leitungswasser, das länger als 4 Stunden in der Leitung stand, nicht als Trinkwasser oder für Speisen zu nutzen. Besonders für Säuglingsnahrung ist das Stagnationswasser ungeeignet. Erst wenn das nachfließende Wasser kühler wird, gilt es als frisch und kann für die Ernährung verwendet werden.

Bei Empfindlichkeit gegen Nickel Kontakt mit Stagnationswasser vermeiden

Personen, die auf Nickel reagieren, sollten gar kein Stagnationswasser und auch kein Stagnationswasser aus verchromten Armaturen nutzen. Diese sind stark nickelhaltig. Sogar das Händewaschen kann bei sensiblen Personen eine allergische Hautreaktion auslösen.

Nach Abwesenheit sind verschiedene Maßnahmen nötig

Das Umweltbundesamt empfiehlt Nutzern bei Abwesenheit verschiedene Maßnahmen, um die Trinkwasserinstallation und die Wasserqualität vor nachteiligen Einflüssen zu schützen, die durch den Stillstand des Leitungswassers verursacht werden.

Bei Abwesenheit von 4 Stunden bis 2 Tage

Das Umweltbundesamt empfiehlt bei Abwesenheit von 4 Stunden bis zu 2 Tagen das in den Leitungen und Armaturen stillstehende Wasser ablaufen zu lassen.

Bei Abwesenheit von mehreren Tagen

In Wohnungen sollte die Stockwerksabsperrung geschlossen werden, in Einfamilienhäusern die Absperrarmatur hinter der Wasserzählanlage. Bei Rückkehr sollten die Absperrungen geöffnet werden und das Leitungswasser sollte vor der Nutzung 5 Minuten fließen.

Bei Abwesenheit von mehreren Wochen

In Wohnungen sollte die Stockwerksabsperrung geschlossen werden, in Einfamilienhäusern die Absperrarmatur hinter der Wasserzählanlage. Bei Rückkehr sollten die Absperrungen geöffnet werden und die Trinkwasserinstallation gespült werden.

Bei Abwesenheit von mehr als 6 Monaten und über 1 Jahr

Bei Abwesenheit von mehr 6 Monaten sollten neben dem Schließen der Hauptabsperrarmatur auch die Leitungen entleert werden und ggf. Frostschutz eingesetzt werden. Auch die Zulaufleitung sollte abgesperrt werden. Bei Wiederinbetriebnahme wird nach dem Öffnen der Hauptabsperrarmatur eine Spülung der Trinkwasserinstallation empfohlen.

Bei Abwesenheit von über 1 Jahr sollte man die Versorgungsleitung durch einen Fachmann abtrennen lassen und den Wasserversorger informieren. Bei Inbetriebnahme muss entsprechend ein Wiederanschluss erfolgen.

Seltene Nutzung von Teilen der Wasserinstallation

In Räumen, deren Wasserabnahmestellen selten genutzt werden, sollte regelmäßig das Wasser in den Leitungen erneuert werden, mindestens 1 x monatlich. Dazu zählen Anschlüsse in Räumen wie Garage, Keller oder Gästezimmer.

Ein Wassertest bringt Klarheit

Was tun bei Verdacht auf belastetes Trinkwasser? Klarheit über belastende Schadstoffe oder mikrobielle Belastungen im hauseigenen Trinkwasser lässt sich nur durch einen Wassertest gewinnen, bei dem eine Wasserprobe zur Laboranalyse gegeben wird. Oft gehen Mieter diesen Weg. Wenn der Wassertest einen begründeten Verdacht darauf ergibt, dass Grenzwerte überschritten sind, empfehlen Experten, das örtliche Gesundheitsamt zu informieren. Gesundheitsämter unterstützen bei der fachmännischen Überprüfung mit Informationen und Kontaktadressen, auch zu einem akkreditierten Labor.

Ob ein Grenzwert eingehalten wird, entscheidet die mittlere wöchentliche Belastung einer Trinkwassermenge aus dem Haushalt des Verbrauchers. Die Wasserprobe für den Wassertest muss nach einem speziellen Probenahmeverfahren gewonnen werden.

Mieter können eine Trinkwasserqualität verlangen, die der Trinkwasserverordnung entspricht und diese Qualität auch beim Vermieter einfordern, wenn durch einen Wassertest Grenzwertüberschreitungen nachweisbar sind. In bestimmten Fällen ist sogar eine Mietminderung oder ein teilweiser Einbehalt der Miete möglich, bis der Mangel beseitigt ist.

Ein Wassertest lässt sich auch privat durchführen

Wasserproben für den Wassertest kann man auch selbst vor Ort vom Wasserhahn abnehmen und zur Untersuchung in ein Analyselabor senden. Im Internet bieten verschiedene qualifizierte Labore Wassertests an, die sich einfach bestellen und durchführen lassen.

Bestellbar sind Wassertests auf Legionellen oder Schwermetalle wie Blei, Nickel, Kupfer und viele andere Substanzen. Auch auf die Eignung für Babynahrung kann man sein Trinkwasser testen lassen. Kosten für den Trinkwassertest richten sich nach dem Umfang der zu analysierenden Schadstoffe und/oder Keime. Auch ohne begründeten Verdacht kann jeder sein Wasser privat analysieren lassen. Die Kosten betragen z.B. um die 25 Euro für einen einfachen Wassertest auf Blei. Einen Wassertest auf Legionellen kann man um die 50 Euro bestellen.

Wenn es allerdings um rechtliche Ansprüche geht, müssen sowohl die Probennahme als auch die Analyse bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um anerkannt zu werden. Ob ein Wassertest aus dem Internet die geforderten Voraussetzungen erfüllt, sollte man im Zweifelsfall zuvor mit dem Labor abklären.

Wasserfilter helfen gegen Verkeimung und Schwermetalle

Die Filter müssen regelmäßig ausgetauscht werden. Verschiedene Wasserfilter können Keime, Schwermetalle und viele andere unerwünschte Substanzen weitestgehend vollständig aus dem Trinkwasser herausfiltern. Wenn die Filter in den Geräten aber gesättigt sind und nicht rechtzeitig ausgetauscht werden, ist das Wasser durch den Filter sehr stark belastet und es kann im gefilterten Wasser zu einer gesundheitsschädlichen Kontamination kommen.

Geeignetes Ersatzmaterial für belastende Wasserleitungen

Die Materialauswahl richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Um das geeignete und kostengünstigste Ersatzmaterial für belastende Wasserleitungen bestimmen zu können, berücksichtigen Planer und Installationsbetriebe vor Ort verschiedene Faktoren. Dazu zählt auch die Trinkwasserzusammensetzung, die zusammen mit den Werkstoffen, Armaturen und sonstigen Geräten die Vorgaben der Trinkwasserverordnung erfüllen muss. Denn Rohre aus verzinktem Stahl oder blankem Kupfer dürfen nicht in Verbindung mit jedem Trinkwasser verwendet werden.

Sauberes Trinkwasser: Sanierung von belastenden Wasserleitungen

Eine Rohrsanierung ist durch Auskleidung mit Epoxidharz möglich. Korrodierte Trinkwasserleitungen aus Kupferrohr oder verzinktem Stahlrohr, die das Trinkwasser mit zu hohen Mengen der Metalle belasten, können mit speziellen Beschichtungsverfahren direkt im betroffenen Gebäude saniert werden. Dazu werden die gereinigten Innenflächen der Rohre mit Epoxidharz ausgekleidet.

Allerdings empfiehlt das Umweltbundesamt für die Sanierung nur geprüfte Epoxidharze. Die empfohlenen Epoxidharze sollten der „Leitlinie zur hygienischen Beurteilung von Epoxidharzbeschichtungen im Kontakt mit Trinkwasser“ entsprechen und auch dem DGVW-Arbeitsblatt 270 „Vermehrung von Mikroorganismen auf Werkstoffen für den Trinkwasserbereich“.

Eine Rohrsanierung darf nur von qualifizierten Fachfirmen vorgenommen werden.

Trinkwasserverordnung regelt die Grenzwerte

Wie hoch darf das Trinkwasser belastet sein? Wie hoch die Konzentration von verunreinigenden Keimen und Schadstoffen in deutschem Trinkwasser sein darf, regelt die Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Als verbindliches Regelwerk zur Wasserqualität für den menschlichen Gebrauch, soll sie die Reinheit und Genusstauglichkeit von Trinkwasser gewährleisten.

70 % des Trinkwassers wird aus Grundwasser und Quellwasser gewonnen, die restliche Menge stammt aus Seen, Talsperren, Flüssen oder aus filtriertem Oberflächenwasser. Mineralwasser und Heilwasser zählen nicht zum Trinkwasser, ihre Grenzwerte werden in einer eigenen Verordnung geregelt.

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Umweltmedizin

Umweltmedizin und Umweltgifte

Die Gesundheitsämter der Bundesländer überwachen die Einhaltung der Richtlinien und können Anordnungen bei Verstößen erlassen.

Grenzwerte für Keime und Schadstoffe im Trinkwasser

Während für einige Keime ein Grenzwert von 0 vorgeschrieben ist, dürfen verschiedene chemische Schadstoffe in bestimmter Menge im Trinkwasser vorkommen, die in dieser Menge nicht als gesundheitsschädlich gelten.

Bis zur Höhe der bestimmten Grenzwerte wird ausgeschlossen, dass bei lebenslangem Genuss des Trinkwassers eine Schädigung der menschlichen Gesundheit eintritt. Die Berechnungen stützen sich auf einen täglichen Trinkwasserkonsum von 2 Litern. Ausnahmen von den Grenzwerten genehmigen Gesundheitsämter nur in seltenen Fällen für die Dauer von höchstens 3 Jahren, aber nie bei mikrobiellen Verunreinigungen.

Verantwortlichkeit und Haftung für die Trinkwasserqualität

Wasserversorger und Hausbesitzer sind für das Trinkwasser verantwortlich. Wenn gewerbliche Vermieter und auch Betreiber von öffentlichen und öffentlich zugänglichen Gebäuden wie etwa Ämter, Wohnheime, Gaststätten u.s.w. die Grenzwerte am Wasserhahn nicht einhalten und somit die erforderliche Trinkwasserqualität nicht eingehalten wird, machen sie sich als Eigentümer des Gebäudes strafbar.

Jedes Wasserversorgungsunternehmen hat die Pflicht, dem Kunden am Ende der Hausanschlussleitung ein Trinkwasser zu liefern, das der Qualität entspricht, die die Trinkwasserverordnung fordert. Das Ende der Hausanschlussleitung, bis zu der der Wasserversorger verantwortlich ist, befindet sich meist am Haupthahn im Gebäudekeller. Geregelt ist die Verantwortlichkeit zwischen Kunden und Wasserversorger im Wasserversorgungsvertrag. Ab dem Anfang der Hausinstallation ist der Hauseigentümer für die Wasserqualität verantwortlich. Wenn das Trinkwasser belastet ist, muss festgestellt werden, ob der Wasserversorger oder der Hauseigentümer für die Belastung und deren Beseitigung aufkommen muss.

Nicht nur für kommunale Versorger, auch für Einzelversorger und Gebäudebesitzer besteht eine Nachweispflicht für die Einhaltung der Wasserqualität.

Autor: Katja Schulte Redaktion
Datum: 02/2020 | aktualisiert 18.01.2023
Bildquelle: ©Karolina Grabowska@pixabay.com (CCO Creative Commons Lizenz)

Quellen und weiterführende Informationen:

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