Zertifizierte Ernährungsberater können in der Regel umfassende Qualifikationen nachweisen und müssen über fundierte Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Ernährung verfügen. Neben Zertifikaten der Fachgesellschaften, erweitern viele zertifizierte Ernährungsberater ihre Qualifikation durch ein entsprechendes Zertifikat der Zentralen Prüfstelle für Prävention und können so entsprechende Vorsorgekurse zur Ernährung anbieten. Nach Prüfung durch die Zentrale Prüfstelle für Prävention wird bei positivem Ergebnis ein Zertifikat mit dem Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“ für den Kurs erteilt.
Die Anerkennung von Zertifikaten durch die Krankenkassen dient Ernährungsberatern als Voraussetzung, um Vorsorgeinteressierten und Patienten Kostenzuschüsse zu ermöglichen, aber auch, um ambulante Leistungen in der Ernährungstherapie, die nach ärztlicher Verordnung erbracht wurden, mit den Kassen abrechnen zu können.
Zertifizierte Ernährungsberater dürfen auch aus verwandten Berufszweigen entstehen
In Verbindung mit der Qualifikation zur zertifizierten Ernährungsberatung sind mittlerweile neue Berufszweige zugelassen worden. Neben den traditionell tätigen Ernährungsmedizinern, Diätassistentinnen und Mitgliedern spezieller Fachverbände aus dem Bereich Ernährung und Ernährungstherapie, dürfen seit einiger Zeit auch Berufstätige und Berufsanfänger aus speziellen Bereichen als zertifizierte Ernährungsberater tätig werden.
Nach dem Zertifikatserwerb dürfen sie ihre Leistungen dann mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Von den Neuerungen sollen nach Expertenberichten in Zukunft insbesondere die vielen gesetzlich Versicherten profitieren können, weil sich so die hohe Nachfrage nach qualifizierten Ernährungsberatungen besser bedienen lässt. Zwar bleiben die Anforderungen für die Berufsgruppe der zertifizierten Ernährungsberater nach wie hoch, dennoch besteht dadurch nun auch für Personen aus verwandten Berufsfeldern gleichermaßen die Möglichkeit, sich für diesen Beruf zu qualifizieren. Das war vor der Änderung nicht der Fall.
Anbieterqualifikation für zertifizierte Ernährungsberater
Die Qualifikationsvoraussetzungen für zertifizierte Ernährungsberater wurden seit dem 01. Oktober 2020 auf breiter Front erweitert. Aktuell kommen neben den oben genannten traditionellen Gruppen nun außerdem alle Fachkräfte für einen Zertifikatserwerb in Betracht, die einen staatlich anerkannten, ernährungsbezogenen Berufsabschluss oder die einen verwandten Studienabschluss haben und verschiedene Mindeststandards nachweisen können.
Erforderlich ist der Nachweis fachwissenschaftlicher Kompetenz und/oder fachpraktischer Kompetenz und/oder fachübergreifender Kompetenz in jeweils bestimmtem Umfang.
Die Kompetenzen können aus verschiedenen Fachgebieten einzeln nachgewiesen oder auch kombiniert werden. Zum Nachweis kann eine fachwissenschaftliche Kompetenz aus dem Bereich Ernährung, Medizin, Ernährungsmedizin, Pädagogik oder Psychologie dienen. Auch Bewerber, die fachpraktische Kompetenz in Theorie und Praxis im Bereich der Chemie, Biologie, Medizin, Lebensmittelkunde oder Warenkunde erworben haben, bringen die notwendigen Qualifikationsvoraussetzungen mit.
Der Nachweis kann aber auch durch fachübergreifende Kompetenz mit dem Nachweis von Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention erbracht werden.
Vor dem 01.Oktober 2020 waren es nur sehr beschränkte Kreise, die eine zertifizierte Ernährungsberatung anbieten konnten. Wie bereits erwähnt, beschränkte sich die Qualifikationsregelung vor der Reform insbesondere auf Berufsgruppen wie Ernährungsmediziner, Diätassistentinnen und Mitglieder spezieller Fachverbände aus dem Bereich Ernährung und Ernährungstherapie, die nach wie vor immer noch einen Großteil der qualifizierten Ernährungsberater stellen.
Fachverbände der zertifizierten Ernährungsberater
Anerkannte Fachverbände sind neben dem Berufsverband Oecotrophologie e.V. (VDOE) auch der Bundesverband deutscher Ernährungsmediziner e.V. (BDEM).
Außerdem stellen Fachverbände wie die Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) und der Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V. (VDD), sowie der Verband für Ernährung und Diätetik e.V. (VFED), zertifizierte Ernährungsberater aus den Reihen ihrer Mitglieder, die entsprechende Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen können.
Zu den weiteren Fachverbänden die zertifizierte Ernährungsberater in Deutschland stellen, zählt neben der Deutschen Diabetes Gesellschaft e.V. (DDG) ebenso die Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e.V. (QUETHEB) sowie die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE).
Der Nachweis von Fachkenntnissen
Zertifizierte Ernährungsberater können fundierte Fachkenntnisse auf zahlreichen Gebieten nachweisen. Hierzu zählen Fachkenntnisse aus der Ernährungswissenschaft und Ernährungsmedizin sowie aus der Biochemie und Pathophysiologie. Hinzu kommen entsprechende Kenntnisse aus Bereichen wie Diätetik und Lebensmittelkunde. Darüber hinaus verfügen zertifizierte Ernährungsberater über entsprechende Kenntnisse aus den Fachbereichen Kommunikation, Betriebswirtschaft und Selbstmanagement.
Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung spielt eine wichtige Rolle
Festgelegt werden die verbindlichen Regeln im bundesweit gültigen Leitfaden Prävention, den die Verbände der Krankenkassen mit dem GKV Spitzenverband erarbeiten.
Diese Regeln gelten für Leistungen der Krankenkassen im Bereich Vorsorge und betriebliche Gesundheitsförderung. Ziel des Regelwerks ist eine einheitliche Qualitätssicherung von Leistungen in der Ernährungsberatung.
Der Weg zum Ernährungsberater DGE
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) bietet einen Zertifikatslehrgang mit der Bezeichnung „Ernährungsberater*in DGE“ an.
Das Angebot richtet sich neben Diätassistenten, Ernährungswissenschaftlern und Oecotrophologen, auch an Studienabsolventen, die den Abschluss Bachelor of Science oder Master of Science Oecotrophologie/ Ernährungswissenschaft erworben haben. Daneben erfüllen bestimmte verwandte Studiengänge aus den Bereichen der Naturwissenschaft, Biologie, Medizin, Ernährungs- und Lebensmittelwissenschaft sowie der Diätetik die DGE-Zulassungskriterien (PDF), die seit dem 01.02.2022 gelten. In den seit 2022 geltenden DGE-Zulassungskriterien werden die Voraussetzungen geregelt, die Bewerber erfüllen müssen, um ein Zertifikat erlangen zu können, das den Anforderungen im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) nach § 20, § 43 und § 125 Abs. 1 entspricht. Damit dürfen gesetzliche Krankenkassen einen Kostenzuschuss für präventive Ernährungsberatungen und Ernährungstherapien an Vorsorgeinteressierte und Patienten leisten. Zertifikatsinhaber sind darüber hinaus berechtigt, eine Ernährungstherapie als Heilmittel durchzuführen und mit den Kassen abzurechnen.
Varianten des DGE-Lehrgangs
Insgesamt 4 Varianten stehen für den Zertifikatslehrgang Ernährungsberater DGE zur Auswahl. Angeboten wird zum einen ein kompletter Präsenzunterricht, der aus insgesamt 9 Wochenenden besteht, sowie ein kompletter Digitalunterricht von 9 Blöcken mit jeweils 3 Tagen.
Eine weitere Variante bietet die Kombination aus Präsenz- und Digitalunterricht, wobei sich der Umfang auf 3 Präsenz-Einheiten von jeweils 5 Tagen und 3 Digital-Blöcken von jeweils 4 Tagen erstreckt. Während die ersten drei Varianten sich auch für Berufsanfänger anbieten, steht die 4 Variante nur Berufserfahrenen zur Verfügung und ist mit einem erheblichen Selbstlernaufwand verbunden. Diese Variante wir als „Intensivvariante“ bezeichnet und besteht aus je 1 Präsenzblock und 1 Online-Block von jeweils 5 Tagen Dauer.
Die einzelnen Termine und Veranstaltungsorte stellt die DGE auf ihrem Internetangebot bereit.
Der Weg zum Ernährungsberater VDOE
Das Zertifikat des Berufsverbandes Oecotrophologie kann von Mitgliedern als Zusatzqualifikation im Rahmen der berufsbegleitenden Weiterbildung erworben werden. Dieses Zertifikat mit der Bezeichnung „Ernährungsberater /in VDOE“ bescheinigt die Fähigkeit zur Erbringung von präventiven und therapeutischen Leistungen nach § 20 SGB V und § 43 SGB V. Mit dieser Eignung können Klienten und Patienten von zahlreichen Krankenkassen einen Kostenzuschuss für eine Ernährungsberatung, beziehungsweise eine Ernährungstherapie erhalten.
Jedoch erfüllt das Zertifikat „Ernährungsberater /in VDOE“ nicht automatisch die Voraussetzungen, um in der ambulanten Ernährungstherapie erbrachte Leistungen nach § 125 Abs. 1 SGB V mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können. Zur Qualifikation bedarf es weiterer theoretischer und praktischer Nachweise.
Details zum VDOE-Zertifikat lassen sich der Internetseite der VDOE entnehmen.
Weitere Zertifikate für Ernährungsberater
Auch die übrigen Fachgesellschaften zur Ernährung bieten Zertifikate für Ernährungsberater, beziehungsweise Ernährungstherapeuten an.
Details zum Qualifikationsnachweis der Deutschen Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e.V. (QUETHEB) bietet die Organisation auf ihrer Webpräsenz unter dem Thema „Die QUETHEB-Registrierung„.
Auch der Berufsverband Deutscher Ernährungsmediziner und Ernährungsmedizinerinnen e.V. (BDEM) vergibt ein Zertifikat an qualifizierte Mitglieder. Das BDEM-Zertifikat mit der Bezeichnung „Schwerpunktpraxis für Ernährungsmedizin BDEM“ zeichnet seit 2005 Arztpraxen aus. Die Organisation richtet sich nach den Rahmenvereinbarungen zur Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung und Ernährungsbildung in Deutschland. Der beratungstechnische und betreuungsmäßige Focus der Schwerpunktpraxen liegen insbesondere in den Fachgebieten Adipositas, Diabetes, Fettstoffwechselstörungen und Bluthochdruck. Weitere Schwerpunkte bilden Mangelernährung, Nierenerkrankungen und Nahrungsmittelunverträglichkeiten. Auch die Glutenunverträglichkeit sowie die künstliche Ernährung zählen zu den Einsatzbereichen der zertifizierten Ernährungsberater.
Weitere Zertifikate bietet der Verband für Ernährung und Diätetik e.V. (VFED).
Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten, ganz oder anteilig, für Versicherte, die an zertifizierten Gesundheitskursen zur Vorsorge teilnehmen. Dazu zählen Kurse zur Ernährungsberatung, die im Rahmen der Vorsorge angeboten werden.
Wenn eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt, was bei ernährungsbedingten, beziehungsweise ernährungsmitbedingten Erkrankungen der Fall ist, übernehmen gesetzliche Krankenkassen ebenfalls die Kosten für eine Ernährungsberatung durch zertifizierte Ernährungsberater. Aber auch für Patienten, die aufgrund einer anderen Erkrankung oder Operation auf eine zertifizierte Ernährungsberatung oder Ernährungstherapie angewiesen sind, werden die Kosten nach ärztlicher Verordnung von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Viele Informationen zur Kostenübernahme und zu den spezifischen Voraussetzungen finden Versicherte meist schon auf den Internetseiten von Anbietern und Krankenversicherern. Im Zweifelsfall sollten Versicherte die Maßnahme mit der eigenen Krankenkasse absprechen, um die Kostenfrage sicher zu klären.
Autor: Katja Schulte Redaktion
Datum: 01/2019 | aktualisiert 17.10.2024
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Quellen und weiterführende Informationen:
GKV-Spitzenverband. Leitfaden Prävention 2021
Zentrale Prüfstelle Prävention
Ute Brehme, Anne Hülsdünker, Jérome Kreitz et. al. DGE Zulassungskriterien. Ernährungsumschau 10/2011. S559-561
Wichtige Hinweise zu Gesundheitsthemen
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