Zertifizierte Ernährungsberater benötigen entsprechende Qualifikationen

Alle zertifizierten Ernährungsberater verfügen über fundierte Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Ernährung. Sie können ihre Qualifikation mit einem entsprechenden Zertifikat der Zentralen Prüfstelle für Prävention oder einer anderen Registrierung nachweisen, die von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannt wird, so dass sie mit diesen Kassen auch erbrachte Leistungen abrechnen können. Ebenso können zertifizierte Ernährungsberater entsprechende Vorsorgekurse für Ernährung anbieten, wenn diese von der Zentralen Prüfstelle für Prävention geprüft wurden und die Prüfstelle bei positivem Ergebnis ein Zertifikat mit dem Prüfsiegel Deutscher Standard Prävention für den Kurs erteilt hat.

Zertifizierte Ernährungsberater können neuerdings auch aus verwandten Berufszweigen entstehen

In Verbindung mit der Qualifikation zur zertifizierten Ernährungsberatung sind mittlerweile neue Berufszweige zugelassen worden. Neben den traditionell tägigen Ernährungsmedizinern, Diätassistentinnen und Mitgliedern spezieller Fachverbände aus dem Bereich Ernährung und Ernährungstherapie, dürfen nun auch Berufstätige aus speziellen Berufsgruppen als zertifizierte Ernährungsberater tätig werden, um ihre Leistungen mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen zu können.

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Ernährungsberatung – was leistet sie?

Dadurch sollen nach Expertenbericht in Zukunft auch die vielen gesetzlich Versicherten profitieren, weil so die hohe Nachfrage nach qualifizierten Ernährungsberatungen besser bedient kann. Zwar bleiben die Anforderungen für diese Berufsgruppe nach wie hoch, dennoch besteht nun für Personen aus verwandten Berufsfeldern gleichermaßen die Möglichkeit, sich für diesen Beruf zu qualifizieren.

Die Anbieterqualifikation für zertifizierte Ernährungsberater

Diese Qualifikationsvoraussetzungen wurden auf breiter Front seit dem 01. Oktober 2020 erweitert.

Aktuell kommen neben den oben genannten traditionellen Gruppen nun außerdem alle Fachkräfte für einen Zertifikatserwerb in Betracht, die einen staatlich anerkannten, ernährungsbezogenen Berufsabschluss oder Studienabschluss haben und verschiedene Mindeststandards nachweisen können. Erforderlich ist der Nachweis fachwissenschaftlicher Kompetenz und/oder fachpraktischer Kompetenz und/oder fachübergreifender Kompetenz in jeweils bestimmtem Umfang.

Die Kompetenzen können aus folgenden Fachgebieten einzeln nachgewiesen oder kombiniert werden:

  • Fachwissenschaftliche Kompetenz aus dem Bereich Ernährung, Medizin, Ernährungsmedizin, Pädagogik, Psychologie
  • Fachpraktische Kompetenz in Theorie und Praxis der Lebensmittelkunde oder Warenkunde
  • Fachübergreifende Kompetenz mit Grundlagen der Gesundheitsförderung und Prävention

Vor dem 01.Oktober.2020 waren es nur sehr beschränkte Kreise, die eine zertifizierte Ernährungsberatung anbieten konnten, wie bereits erwähnt, darunter Ernährungsmediziner, Diätassistentinnen und Mitglieder spezieller Fachverbände aus dem Bereich Ernährung und Ernährungstherapie, die nach wie vor einen Großteil der qualifizierten Ernährungsberater stellen.

Fachverbände der zertifizierten Ernährungsberater

Anerkannte Fachverbände sind:

  • Berufsverband Oecotrophologie e.V. (VDOE)
  • Bundesverband deutscher Ernährungsmediziner e.V. (BDEM)
  • Deutsche Diabetes Gesellschaft e.V. (DDG)
  • Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater e.V. (QUETHEB)
  • Deutsche Gesellschaft für Ernährung – Ernährungsberater (DGE)
  • Deutsche Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM)
  • Verband der Diätassistenten – Deutscher Bundesverband e.V. (VDD)
  • Verband für Ernährung und Diätetik e.V. (VFED)

Der Nachweis von Fachkenntnissen

Zertifizierte Ernährungsberater können fundierte Fachkenntnisse auf folgenden Gebieten nachweisen:

  • Ernährungswissenschaft
  • Ernährungsmedizin
  • Biochemie
  • Pathophysiologie
  • Diätetik
  • Lebensmittelkunde
  • Kommunikation
  • Betriebswirtschaft und Selbstmanagement

Die Qualitätssicherung in der Ernährungsberatung spielt eine wichtige Rolle

Festgelegt werden die verbindlichen Regeln im bundesweit gültigen Leitfaden Prävention, den die Verbände der Krankenkassen mit dem GKV Spitzenverband erarbeiten. Diese Regeln gelten für Leistungen der Krankenkassen im Bereich Vorsorge und betriebliche Gesundheitsförderung. Ziel des Regelwerks ist eine einheitliche Qualitätssicherung von Leistungen in der Ernährungsberatung.

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Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten ganz oder anteilig für Versicherte, die an zertifizierten Gesundheitskursen zur Vorsorge teilnehmen. Auch wenn eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung vorliegt, übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für eine Ernährungsberatung durch zertifizierte Ernährungsberater.

Viele Informationen zur Kostenübernahme und zu den spezifischen Voraussetzungen finden Versicherte meist schon auf den Internetseiten von Anbietern und Krankenversicherern. Im Zweifelsfall sollten Versicherte die Maßnahme mit der eigenen Krankenkasse absprechen, um die Kostenfrage sicher zu klären.

Autor: Katja Schulte Redaktion
Datum: 01/2019 | aktualisiert 02.02.2023
Bildquelle: ©congerdesign@pexels.com (CCO Creative Commons Lizenz)

Quellen und weiterführende Informationen:

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