Hausnotruf Portfolio Im Notfall hilft der Hausnotruf

Beim Hausnotruf geht es um schnelle Hilfe auf Knopfdruck. Der Notruf kann vom Betroffenem einfach über den Handsender mit Freisprechmodus ausgelöst werden und kommt in der rund um die Uhr besetzten Notrufzentrale des Anbieters an. Ein Mitarbeiter nimmt, falls möglich, telefonisch Kontakt zum Betroffenen auf. Er ist über persönliche Umstände, Beschwerden und Medikation informiert. In der Regel verfügt die Zentrale über hinterlegte Adressen von Kontaktpersonen, die informiert werden sollen. Wenn auch der Schlüssel hinterlegt ist, schickt sie bedarfsweise einen eigenen Einsatzwagen zum Ort.

Der Mitarbeiter wägt bei jedem ausgelösten Hausnotruf ab, ob ein Rettungsdienst oder Hilfe anderer Art erforderlich wird und leitet Maßnahmen ein. Je nach Anbieter sind verschiedene Zusatzleistungen vereinbar.

Auch ohne Pflegestufe können einige Leistungen als haushaltsnahe Dienstleistung steuerlich geltend gemacht werden.

Der Hausnotruf ist ein anerkanntes Pflegemittel. Gesetzlich versicherte Pflegebedürftige können den Hausnotruf bei der Pflegekasse beantragen. Voraussetzung ist, dass der Versicherte eine anerkannte Pflegestufe hat und er zuhause, in einer WG oder in betreutem Wohnen untergebracht ist oder von Angehörigen oder Bekannten versorgt oder mitversorgt wird. Nach dem Stand März 2016 werden Pflegehilfsmittel bis zum Betrag von € 40 monatlich vollständig von der Kasse erstattet. In der Regel steht auf der Website der Pflegekasse ein entsprechender Antrag zum Download bereit. Die Beantragung übernimmt nach Absprache zuweilen auch der Hausnotruf-Anbieter. Zu beachten ist, ob die Bewilligung jährlich neu beantragt werden muss.